Berjosowka lag 17 Kilometer nordöstlich von Mamonowo(Heiligenbeil) und zwei Kilometer westlich der Abfahrt Kornewo/Laduschkin(Zinten/Ludwigsort) der russischen Fernstraße 27A-020 (ehemalige russische A 194, frühere deutsche Reichsautobahn Berlin–Königsberg). Der nächste Bahnhof war der in Laduschkin (Ludwigsort) an der Bahnstrecke von Kaliningrad(Königsberg) nach Mamonowo (Heiligenbeil) zur Weiterfahrt nach Polen (ehemalige Preußische Ostbahn).
Am 30. September 1928 wurde aus Grünwiese die Exklave Gemarkung Baumgart in die Landgemeinde Kumgarten (Amtsbezirk Wesselshöfen, heute russisch: Puschkino) umgegliedert. Zum gleichen Zeitpunkt schloss sich der Gutsbezirk Grünwiese mit dem Gutsbezirk Pannwitz zur neuen Landgemeinde Grünwiese zusammen. Per 12. Juli 1929 wurde die Landgemeinde Grünwiese aus dem Amtsbezirk Laukitten in den Amtsbezirk Groß Klingbeck[4] umgegliedert, der ebenfalls zum Landkreis Heiligenbeil gehörte und in dem sie bis 1945 verblieb.
Im Jahre 1933 zählte Grünwiese 210 Einwohner, 1939 waren es bereits 234[5]. 1945 kam Grünwiese mit dem Ortsteil Pannwitz innerhalb des nördlichen Ostpreußens zur Sowjetunion und erhielt im Jahre 1947 die Bezeichnung „Berjosowka“.[6] Anfangs war der Ort dem Rajon Slawskoje (Kreis Kreuzburg) zugeordnet, der 1993 im Rajon Bagrationowsk (Kreis Preußisch Eylau) aufging. Bis zum Jahre 2009 war Berjosowka in den Pogranitschny sowjet (Dorfsowjet Pogranitschny (Hermsdorf)) eingegliedert. Nach einer Struktur- und Verwaltungsreform[7] findet der Ort keine Erwähnung mehr und gilt als aufgegeben.
↑Michael Rademacher: Landkreis Heiligenbeil. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Durch den Указ Президиума Верховного Совета РСФСР от 17 ноября 1947 г. «О переименовании населённых пунктов Калининградской области» (Verordnung des Präsidiums des Obersten Rats der RSFSR „Über die Umbenennung der Orte des Gebiets Kaliningrad“ vom 17. November 1947)
↑Nach dem Gesetz über die Zusammensetzung und Territorien der munizipalen Gebilde der Oblast Kaliningrad vom 25. Juni/1. Juli 2009, nebst Gesetz Nr. 253 vom 30. Juni 2008, präzisiert durch Gesetz Nr. 370 vom 1. Juli 2009