Neun Städte haben mehr als 100.000 Einwohner und sind somit Großstädte. Darunter befinden sich acht der neun Stadtkreise und die Große Kreisstadt Reutlingen. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen lautet die Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen Oberbürgermeister.[2]
Des Weiteren bestehen in Baden-Württemberg zwei unbewohnte gemeindefreie Gebiete, der „Gutsbezirk Münsingen“ im Landkreis Reutlingen sowie der „Gemeindefreie Grundbesitz“ Rheinau (Ortenaukreis).
Größte und kleinste Städte und Gemeinden nach Einwohnerzahl und Fläche
Als Große Kreisstadt dürfen sich Städte bezeichnen, die mindestens 20.000 Einwohner zählen, einen Antrag bei der Landesregierung von Baden-Württemberg auf Erhebung zur Großen Kreisstadt gestellt haben und dem seitens der Landesregierung entsprochen wurde.[2]