Der Artikel Kreisreformen in Deutschland nach 1990 erfasst die Durchführung von Gebietsreformen auf Kreisebene (kreisfreie Städte und Landkreise) nach der Deutschen Wiedervereinigung. Es gibt 294 Landkreise (einschließlich der Städteregion Aachen, der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken) und 106 kreisfreie Städte in Deutschland. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat.
Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Kreis, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können.
Mit der am 17. Mai 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung wurden die „Kreise“ der DDR wieder als „Landkreise“ bezeichnet. Anlässlich der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 blieb ihr Zuschnitt (von vorbereitenden Rückbenennungen abgesehen) unverändert.
Das Land Baden-Württemberg ist am 25. April 1952 durch Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden.
Am Tag der Wiedervereinigung existierten im Land die folgenden Stadt- und Landkreise:
Anzahl der Stadt- und Landkreise
Der Freistaat Bayern gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Am Tag der Wiedervereinigung existierten im Land die folgenden kreisfreien Städte und Landkreise:
Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise
Berlin gehört als Gesamtstadt seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Zum Status der Stadt, insbesondere des Westteils, s. den Artikel Berlin (West)
Das Land Brandenburg gehört seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Beim Beitritt zur Bundesrepublik existierten im Land die folgenden kreisfreien Städte und Landkreise:
Bremen gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Am Tag der Wiedervereinigung existierten im Land die kreisfreien Städte Bremen und Bremerhaven.
Hamburg gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Hessen gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gehört seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Niedersachsen gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Nordrhein-Westfalen gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Am Tag der Wiedervereinigung existierten im Land die folgenden kreisfreien Städte und Kreise:
Anzahl der kreisfreien Städte und Kreise
Das Land Rheinland-Pfalz gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Saarland gehört seit dem 1. Januar 1957 der Bundesrepublik Deutschland an.
Am Tag der Wiedervereinigung existierten im Land die folgenden Landkreise:
Der Freistaat Sachsen gehört seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Sachsen-Anhalt gehört seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Das Land Schleswig-Holstein gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an.
Der Freistaat Thüringen gehört seit dem 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland an.
Wegen des besseren Gesamtüberblicks enthält diese Tabelle alle Veränderungen ab der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949). Die heute gültigen Gesamtzahlen werden in fetter Schrift dargestellt.