Saalbau mit wenig eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, Westturm mit Geschossgesimsen und Spitzhelm sowie mit Sakristeianbau im nördlichen Chorwinkel, Turm und Kirchenschiff Mitte 13. Jahrhundert, Chorneubau und wohl auch Turmerhöhung nach 1321, mit Ausstattung
Zweigeschossig mit steilem Krüppelwalmdach und Fachwerk über massivem Erdgeschoss, Westmauer massiv, Mitte 15. Jahrhundert, Mitte 18. Jahrhundert massiv unterfangen, wohl „1796“ (modern bezeichnet) nach Süden erweitert, mit modernen Erweiterungen
Gotische Chorturmkirche, Saalbau mit eingezogenem Rechteckschor im Turm mit Geschossgesimsen, Fachwerkgeschoss und Spitzhelm sowie mit Sakristeianbau nördlich an Turm und Schiff, Chorturm und Teile der Schiffsmauern zweite Hälfte 13. Jahrhundert, Teilerneuerung und Sakristeianbau zweite Hälfte 15. Jahrhundert, Fachwerkläutegeschoss 17. Jahrhundert, mit Ausstattung
Zweigeschossiger Krüppelwalmdachbau mit Fachwerkgiebel bzw. Fachwerkobergeschoss und spitzbogigem Türgewände, Südwand wohl 15. Jahrhundert, ansonsten 17. Jahrhundert
Erdgeschossiger Satteldachbau in Fachwerk mit massiven Mauerteilen, im Kern wohl zweites Viertel 19. Jahrhundert, rückwärtig modern erweitert bzw. erneuert
Zweigeschossiger Satteldachbau in Fachwerk über massivem Erdgeschoss, ausgehendes 18. Jahrhundert, ehemaliger erdgeschossiger Stallteil im 20. Jahrhundert zum Scheunenanbau erweitert
Hinter Stützmauern und Rundbogenportal ein tonnengewölbter Raum mit rechteckigem Wasserbecken und rechteckiger Ausnischung, nach antiker Art und englischer Gartenbautradition in die Uferböschung eingebaut, zweite Hälfte 19. Jahrhundert
Mittelalterliche Chorturmkirche, Saalbau mit Hausteinelementen und eingezogenem Rechteckschor im Turm mit Strebepfeilern, Geschossgesimsen und Spitzhelm sowie mit Sakristeianbau im Norden, Langhaus erstes Drittel 13. Jahrhundert über Kern des 10. Jahrhunderts, Chorturm Mitte 13. Jahrhundert, 1631 Wiederherstellung nach Brand, mit Ausstattung
Ein- bis zweigeschossiger Krüppelwalmdachbau in Hanglage mit mittigem Zwerchhaus, Eckquaderung, Gurtgesims und Hausteinelementen an Tür- und Fensteröffnungen sowie mit Freitreppe und rundbogigem Kellerabgang, „1778“ (bezeichnet)
Zweigeschossiger Massivbau mit Krüppelwalmdach, Eckquaderung, Hausteinelementen an Fenster und Türen sowie Stall- und Scheunenanbau, 1827, Stallanbau „1839“ (bezeichnet), 1907 verändert
Wohnstallhaus, erdgeschossiger Satteldachbau mit Dacherker, in Fachwerk mit teils massivem Erdgeschoss, 18. Jahrhundert, vielleicht „1860“ (modern bezeichnet) erweitert; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Erdgeschossiger Mansarddachbau mit Schopfwalm, Giebelgesimsen und hohem Kellergeschoss mit segmentbogigem Abgang, „1770“ (bezeichnet), im 19./20. Jahrhundert verändert und Stallteil verkürzt
Dreigeschossiger Satteldachbau mit Zwerchhäusern mit Fachwerkteilen über massivem Erdgeschoss und Geschossgesimsen an der Giebelseite, „1846“ (bezeichnet)
Saalbau mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor mit Dachreiter und Hausteinelementen, Chor wohl spätes 13. Jahrhundert, Kapellenschiff und verschiedene Erneuerungen 17./18. Jahrhundert, mit Ausstattung
Im Feld; Hohbachtal; Hinterfeld; Büchelfeld; Kreuzäcker; Heiligenberg; Afterfeld; Sandfeld; Brunnholz; St 1020; Schwarzenbronner Weg (Standort)
Grenzsteine der ehemaligen Grenzlinie der Königreiche Bayern und Württemberg
38 Rechtecksteine mit flachem Pyramidenabschluss, jeweils bezeichnet, gesetzt um 1810
(teilweise in den Gemeindegebieten von Rothenburg ob der Tauber, Blaufelden, Creglingen und Schrozberg)
D-5-71-193-972
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Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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