Saalbau mit Walmdach und Chorscheitelturm, unter Einbeziehung spätgotischer Bauteile weitgehender Neubau 1648, Erweiterung des Langhauses und Turmoktogon 1767/73; mit Ausstattung
Unverputzte gotische Chorturmkirche aus Sandstein, im Kern 14. Jahrhundert, erneuertes und verbreitertes Langhaus bezeichnet „1501“, Turmoktogon mit Spitzhelm 1714; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Wohnteil mit Halbwalmdach und Zwerchhaus, 18. Jahrhundert, südlich anschließend Scheune, Satteldachbau, 18. Jahrhundert, südlich anschließend ehemaliger Chor der spätmittelalterlichen Friedhofskapelle, mit aufgesetztem Fachwerkgiebel, 18. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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