Ehemalige Chorturmkirche, Saalbau mit ehemals Chorturm mit Fachwerk im Läutegeschoss und Spitzhelm sowie mit östlich angebautem, dreiseitig geschlossenem Chor mit angesetzten Strebepfeilern, im Kern wohl 1258, Choranbau 14. Jahrhundert, Langhauserneuerung zweite Hälfte 17. Jahrhundert, mit Ausstattung
Erdgeschossiger Satteldachbau mit Wohnteil in teils verputztem bzw. verschaltem Fachwerk und mit massivem Stallteil, wohl zweite Hälfte 18. Jahrhundert, Anbau nach Westen 19. Jahrhundert
Erdgeschossiger Satteldachbau mit Wohnteil in teils verputztem bzw. verschaltem Fachwerk und massivem Stallteil, „1698 f.“ (bezeichnet), im 18. /19. Jahrhundert mehrfach verändert
Erdgeschossiger Satteldachbau in teils verputztem Fachwerk, „1712“ (bezeichnet), südliche Traufseite später massiv unterfangen, Fachwerk wohl weitgehend nach Vorbild erneuert
Gotischer Saalbau mit nicht eingezogenem Rechteckschor, südlich eingestelltem Turm mit Pyramidendach und flachem Anbau im Norden, Turm im Kern wohl 12. Jahrhundert, Chor und Schiff um 1330, Erweiterung nach Westen und Veränderungen am Chor zweite Hälfte 15. Jahrhundert, mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Zweigeschossiger Satteldachbau mit Ecklisenen und Giebelschrägen sowie mit segmentbogigen, profilierten Fenster- und Türöffnungen, zweite Hälfte 19. Jahrhundert
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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