Liste der Baudenkmäler in Mitteleschenbach

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Mitteleschenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält neun Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

Mitteleschenbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Conrad-von-Rechenberg-Straße 4
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus Saalbau mit gotischem Querschiff, Neubau von 1893, Turm westlich an Querschiff, mit Spitzhelm; mit Ausstattung D-5-71-178-1 Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus
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Lerchenfeld, ca. 500 m außerhalb des Ortes Richtung Selgenstadt
(Standort)
Wegkapelle kleiner massiver Satteldachbau, 18. Jahrhundert D-5-71-178-7 BW
Lerchenfeld; ca. 500 m außerhalb des Ortes Richtung Selgenstadt
(Standort)
Schaftbildstock Wohl 17./18. Jahrhundert, Inschrift „1849“? D-5-71-178-8 BW
Mönchswaldstraße 3 a
(Standort)
Kapelle Fensterloser Satteldachbau mit schmiedeeisernem Gitter, wohl Mitte 18. Jahrhundert D-5-71-178-3 BW
Rathausstraße 34
(Standort)
Kapelle Fensterloser massiver Satteldachbau, bezeichnet „1742“ D-5-71-178-5 BW
Rathausstraße 37
(Standort)
Forsthaus Eingeschossiges Gebäude mit Halbwalmdach, Natursteingliederungen, neubarock, um 1900 D-5-71-178-4 Forsthaus
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Sankt-Walburg-Straße 1
(Standort)
Katholische Kirche St. Walburga Chorturmkirche, im Kern wohl 14. Jahrhundert, Turm mittelalterlich, Umbau, Erweiterung und Erhöhung des Turms von Gabriel de Gabrieli 1722 D-5-71-178-6 Katholische Kirche St. Walburga
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Sankt-Walburg-Straße 1
(Standort)
Friedhof Anlage ursprünglich wohl mittelalterlich, später erweitert, Steinkreuz mit Kruzifix, 1907, mit Grabsteinen D-5-71-178-6 Friedhof
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Sankt-Walburg-Straße 1
(Standort)
Ummauerung des Friedhofs Teilweise mittelalterlich, spätere Veränderungen D-5-71-178-6 Ummauerung des Friedhofs
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
in Gersbach
(Standort)
Kapelle zum Gekreuzigten Heiland Massiver Satteldachbau, verputzt, mit Dachreiter, wohl Anfang 20. Jahrhundert; mit Ausstattung D-5-71-178-9 Kapelle zum Gekreuzigten Heiland
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Gersbach 6
(Standort)
Wohnstallhaus Zweigeschossiger Satteldachbau, massiv, mit Fachwerkgiebel, mit Geschossgliederung, um 1800 D-5-71-178-10 BW
Gersbach 6
(Standort)
Nebengebäude Zweigeschossiger Satteldachbau, massiv, wohl erste Hälfte 19. Jahrhundert D-5-71-178-10 BW
Gersbach 6
(Standort)
Scheune Satteldachbau, Sandsteinquader, um 1900 D-5-71-178-10 BW
Gersbach 6, an der Straße von Gersbach nach Speckheim
(Standort)
Felsenkeller Zugehörig, 19. Jahrhundert D-5-71-178-10 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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