Definiert werden die Oberzentren und übrigen zentralen Orte in den – je nach Bundesland unterschiedlichen – Plänen und Programmen der Landes- und Regionalplanung. Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Unter- und Mittelzentren insbesondere:
Die genaue Funktionsausstattung von Oberzentren wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert, auch gibt es in manchen Bundesländern Abstufungen. So gibt es Oberzentren höchster Stufe und niedrigerer Stufe. Auch gibt es Mittelzentren mit oberzentraler (Teil-)Funktion, die nur über einen Teil der geforderten Ausstattung und Angebote verfügen. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums haben damit ausgewählte oberzentrale Einrichtungen für einen größeren Verflechtungsbereich bedarfsgerecht bereitzustellen. Zugleich haben sie die Versorgungsaufgaben von zentralen Orten mittlerer und unterer Stufe zu erfüllen und sollen über ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen verfügen. Daneben gibt es auch Doppelzentren und Städteverbünde, die nur in gegenseitiger Funktionsergänzung den Anforderungen eines Oberzentrums gerecht werden.[2] Zurzeit ist laut jeweiliger Landesplanung die größte Stadt der Bundesrepublik, die weder selber Oberzentrum, noch Bestandteil eines Oberzentrums ist, das in Nordrhein-Westfalen liegende Gelsenkirchen mit circa 260.000 Einwohnern.
In der österreichischen Raumordnung gibt es keine einheitliche Systematik hinsichtlich einer Einstufung in Ober-, Mittel- und Unterzentren, da die Länder unterschiedliche Ansätze in der Landesplanung verfolgen.
In der österreichischen Geografie ist das System der Zentralen Orte bekannt[5], die Nomenklatur hinsichtlich Ober-, Mittel- und Unterzentren ist jedoch ebenfalls nicht verbreitet.
Als Bundeshauptstadt gehört Wien der höchsten zentralörtlichen Stufe 8 an. Die Landeshauptstädte gehören entweder der Stufe 7 (Ballungszentren – voll ausgestattet) oder 6 (Überregionale Zentren – nicht voll ausgestattet) an. Weitere Überregionale Zentren (sog. Viertelshauptstädte) sind der Stufe 5 zugeordnet und unterscheiden sich von der Stufe 6 nur insofern, als sie keine Landeshauptstädte sind. Mittelzentren haben die ZO-Stufe 4 (voll ausgestattet) oder 3 (nicht voll ausgestattet).
Diese Städte entsprechen den im Raumkonzept Schweiz des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) dargestellten Hauptzentren[7] (der Ausdruck Oberzentrum ist in der Schweiz nicht besonders geläufig).