1972 setzte der Bundesrat einen Delegierten für Raumplanung ein, 1980 wurde das Bundesamt für Raumplanung geschaffen. Auf den 1. Juni 2000 hin wurden die Aufgaben des Bundesamts für Raumplanung, des Dienstes für Gesamtverkehrsfragen, der Nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention unter dem Dach des neu ARE,Bundesamt für Raumentwicklung genannten Amtes zusammengelegt.[1]