Kreis Schwelm

Der Kreis Schwelm war ein deutscher Landkreis in dem zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirk Arnsberg. Er bestand von 1887 bis 1929.

Verwaltungsgeschichte

Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im Ruhrgebiet im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des westfälischen Landkreises Hagen i. W. als zu groß. Eine Verkleinerung erschien erforderlich. Deswegen wurde am 1. April 1887 der westliche Teil des Landkreises Hagen abgespalten und zum neuen Kreis Schwelm zusammengefasst. Der Landrat nahm seinen Sitz in Schwelm. Der Kreis umfasste zunächst fünf Ämter und insgesamt 15 Gemeinden:[1]

Verwaltungsgliederung 1887
Amt Gemeinden
Ennepe Mühlinghausen, Oelkinghausen und Schweflinghausen
Haßlinghausen Gennebreck, Haßlinghausen, Hiddinghausen I und Linderhausen
Langerfeld Langerfeld und Nächstebreck
Sprockhövel Hiddinghausen II, Niedersprockhövel und Obersprockhövel
Voerde Voerde
amtsfrei Gevelsberg und Schwelm

Langerfeld und Nächstebreck wurden am 5. August 1922 in den rheinischen Stadtkreis Barmen eingemeindet. Am 1. April 1923 wurden Mühlinghausen, Oelkinghausen und Schweflinghausen zur Gemeinde Milspe zusammengeschlossen, die seitdem auch das Amt Milspe bildete.

Am 1. August 1929 wurde der Kreis Schwelm aufgelöst. Die elf verbliebenen Gemeinden wurden in den neu geschaffenen Ennepe-Ruhr-Kreis eingegliedert.

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohner[2]
1890 54.635
1900 71.627
1910 89.767
1925 76.154

Landräte

Kommunalverfassung

Der Kreis Schwelm gliederte sich in die Stadtgemeinden Gevelsberg und Schwelm, ferner in Landgemeinden, die in Ämtern zusammengefasst waren.

Für diese galt bis zur Auflösung des Kreises

Die Kreisverfassung richtete sich nach der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886.

Einzelnachweise

  1. territorial.de: Kreis Schwelm
  2. Michael Rademacher: Landkreis Schwelm. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.

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