Mit der Einführung der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 wurden einige Bürgermeistereien des Kreises in mehrere Gemeinden untergliedert. Heinsberg erhielt 1857 die Rheinische Städteordnung. Die Gemeinde Unterbruch, die bis dahin zur Bürgermeisterei Heinsberg gehört hatte, wurde zu einer eigenen Bürgermeisterei erhoben.[2] Im selben Jahr wurden die Bürgermeistereien Millen und Tüddern in die Bürgermeisterei Havert eingegliedert.[3] Aus Teilen der Gemeinde Waldfeucht wurde 1926 die neue Gemeinde Schierwaldenrath gebildet. Im Kreis Heinsberg bestanden seitdem auf einer Fläche von 234,9 km² neben der Stadt Heinsberg 34 weitere Gemeinden:[4][5]
Wie in der gesamten Rheinprovinz wurden seit dem 1. Januar 1928 die Landbürgermeistereien des Kreises als Ämter bezeichnet. Der Kreis Heinsberg wurde 1932 aufgelöst. Sein größter Teil wurde mit dem ebenfalls 1816 gegründeten Kreis Geilenkirchen zum neuen Kreis Geilenkirchen-Heinsberg zusammengefasst. Die Gemeinden Arsbeck, Hilfarth, Myhl, Ratheim und Wildenrath kamen zum Kreis Erkelenz.
↑ abcdMichael Rademacher: Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900