Beim NSG handelt es sich um die beiden Bergkuppen Großer Blumenstein und Kleiner Blumenstein mit Grünland darum. An beiden Kuppen treten Felsen offen zu Tage. Am Großen Blumenstein erreichen die Felsen eine Höhe von etwa acht Meter. Es befinden sich Grünlandbereiche mit Hecken und Feldgehölzen im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.
Im NSG soll das Grünland mit Hecken und Feldgehölzen geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland, Hecken und Feldgehölzen als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen; Sicherung und tlw. Extensivierung der überkommenen Grünlandnutzung auf Flächen mit hohem ökologischem Standortpotenzial durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems ‚Natura 2000‘.“
Verbote
Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Blumenstein wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.[1]