Im NSG soll das Waldgebiet geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Der Landschaftsplan führt zum speziellen Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung von (tlw. feuchten) Eichenwaldgesellschaften und eines Erlenbruchs als seltene Biotoptypen und zum Schutz der darin vorkommenden Lebensgemeinschaften, in denen gefährdete Tier- und Pflanzenarten erfasst sind; Schutz von landeskundlich interessanten Kleinstrukturen im nördlichen Gebietsteil; Ergänzung der Feuchtwiesen im Bermecketal und am Bindel durch naturnahe Waldstrukturen, die dem Artenschutz (z. B. von Fledermäusen) im Gesamtraum zugute kommen.“