Das NSG soll die Hoppecke und seine Aue schützen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Der Landschaftsplan führt zum speziellen Schutzzweck auf: „Erhaltung und Entwicklung eines grünlandgenutzten Talsystems für Zwecke des Arten- und Biotopschutzes, aus landeskundlichen Gründen (Erhaltung des Umfeldes der ‚Alten Hütte‘ in seiner ursprünglichen Form) sowie Sicherung der besonderen Eigenart (und damit verbundenen Erholungswirksamkeit) dieses Talsystems innerhalb eines weitgehend geschlossenen Waldgebietes. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des ökologischen Netzes ‚Natura 2000‘ im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungskataloges unter 2.1 ebenso dienen wie das unten formulierte festsetzungsspezifische Gebot.“