Das NSG soll Steinbruch und Grünland mit deren Arteninventar schützen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Der Landschaftsplan führt zum speziellen Schutzzweck auf: „Sicherung von Sekundärbiotopen aus landwirtschaftlicher bzw. abgrabungswirtschaftlicher Nutzung als Lebensräume etlicher gefährdeter, teilweise vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten; Unterstützung dieser Habitatfunktion durch Einbeziehung einer dauerhaft bestockten Waldfläche im Südosten; Erhaltung des ehemaligen Diabas-Steinbruchs als erdgeschichtlich interessantem Aufschluss. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des ökologischen Netzes ‚Natura 2000‘ im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungskataloges unter 2.1 ebenso dienen wie die unten formulierten festsetzungsspezifischen Gebote.“