Im NSG soll das Bachtal schützen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Der Landschaftsplan führt zum speziellen Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung der Standortbedingungen von seltenen Arten verschiedener Grünlandgesellschaften, Schutz eines naturnahen, strukturreichen Bachlaufes, der mit Unterbrechungen über drei weitere NSG mit dem Haupttalzug der Hoppecke verbunden ist.“