Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Breslau wurden folgende Umgliederungen vorgenommen:
Die Dörfer Groß und Klein Bischkowitz, Haasenau, Hennigsdorf, Kottwitz, Kunzendorf, Schebitz, Sponsberg und Striese kamen vom Kreis Breslau zum Kreis Trebnitz.
Die Dörfer Alt Hammer, Brustawe, Eisenhammer, Ellguth, Groß Lahse, Groß Perschnitz, Kesselsdorff, Klein Lahse, Klein Perschnitz, Liebenthal, Linsen, Neuvorwerk und Peterwitz kamen vom Kreis Trebnitz zum Kreis Militsch.
Die Dörfer Grottke, Lahserwitz, Pawelschöne, Peruschen, Pruskawe, Schilkwitz, Schlanowitz, Sigda, Striese und Wersingawe kamen vom Kreis Trebnitz zum Kreis Wohlau.[6]
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Trebnitz wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Januar und Februar 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet und unterstellte es wenig später der im März 1945 für Schlesien gebildeten Verwaltung der Volksrepublik Polen. Im Kreisgebiet begann darauf der Zuzug von Polen, die zum Teil aus den an die Sowjetunion gefallenen Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen, während die bisherige Bevölkerung im Kreisgebiet einer „Verifizierung“ unterzogen wurde, was ihre nahezu völlige Vertreibung zur Folge hatte.
Gegenwärtig existiert ein Landkreis mit Hauptstadt in Trebnitz, Powiat Trzebnicki, dessen Name sich zu Trebnitzer Landkreis übersetzt. Der polnische Kreis hat eine größere Ausdehnung als der historische.
Der Kreis Trebnitz gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in die Städte Stroppen und Trebnitz, in Landgemeinden und in Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Gemeinden
Der Kreis Trebnitz umfasste 1936 zwei Städte und 148 Landgemeinden:[13]
Zum Kreis gehörte außerdem der unbewohnte Forstgutsbezirk Donnerswalde.
Eingemeindungen bis 1939
Bergruh (Radelau), am 1. April 1939 zu Bolkohof
Groß Totschen, am 1. April 1939 zu Moltketal
Klein Schweinern, 1912 zu Massel
Klein Totschen, am 1. April 1939 zu Moltketal
Nieder Frauenwaldau, am 1. April 1937 zu Frauenwaldau
Nieder Glauche, am 17. Oktober 1928 zu Tschachawe
Nieder Mahliau, am 1. April 1937 zu Mahliau
Ober Frauenwaldau, am 1. April 1937 zu Frauenwaldau
Ober Mahliau, am 1. April 1937 zu Mahliau
Ströhof, am 17. Oktober 1928 zu Zirkwitz
Trebnitzermühlen, am 1. Januar 1936 zu Neuhof
Werdermühle, am 1. Dezember 1935 zu Groß Ujeschütz
Wischawe, am 17. Oktober 1928 zu Kniegnitz
Ortsnamen
Die Gemeinde Groß Hammer hieß bis 1908 Polnisch Hammer und die Gemeinde Eichendorf hieß bis 1928 Pollentschine. In den Jahren 1936 und 1937 wurden im Kreis Trebnitz viele Gemeinden umbenannt:[15][13]
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 26–39 (Faksimile in der Google-Buchsuche).
↑Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band6,2. Paul Parey, Berlin 1901, Königliche Ordre zur Bestellung von Landräthen in Niederschlesien, S.259 (Digitalisat).
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate. Carl Heymann, Berlin 1839, Kreiseinteilung des preußischen Herzogtums Schlesien im 18. Jahrhundert, S.290 (Digitalisat).
↑ abcdeRolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9.
↑Verordnung zur Eintheilung des preußischen Staats nach seiner neuen Begrenzung. 1815 (Digitalisat).
↑Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau 1817, Nr. XLV. Neue Eintheilung und Abgränzung der Kreise im Breslauer Regierungs-Departement vom 31. Oktober 1817. Breslau, S.476ff. (Digitalisat).
↑Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S.37 (Digitalisat).
↑Statistisches Bureau zu Berlin (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des preußischen Staats. Duncker & Humblot, Berlin 1821, Schlesien, S.86 (Digitalisat).
↑Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. (Digitalisat).
↑Rolf Jehke: Kreis Trebnitz. In: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945 (territorial.de). 13. August 2005, abgerufen am 2. Januar 2021.
Landkreise und Verwaltungseinheiten in der Provinz Schlesien (1815–1945)