Bei der Kreisreform vom 1. Januar 1818 im Regierungsbezirk Breslau blieb der Kreis unverändert.[6]
Am 8. November 1919 löste der Freistaat Preußen die Provinz Schlesien auf. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages fiel am 10. Januar 1920 vom bisherigen Kreisgebiet das Reichthaler Ländchen mit der Stadt Reichthal, den Landgemeinden Butschkau, Dörnberg, Droschkau, Herzberg, Kreuzendorf, Proschau, Schadegur, Sgorsellitz und Skorischau sowie den Gutsbezirken Droschkau, Groß Butschkau, Klein Butschkau, Schadegur, Sgorsellitz und Skorischau (teilweise) an Polen.
Zum 30. September 1929 wurden im Kreis Namslau alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst und aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Am 19. Januar 1945 erhielt die ländliche Bevölkerung den Befehl zur Evakuierung. Es wurden fünf lange D-Züge angefordert, die jeweils 15000 Menschen nach Landeshut brachten. Auch Flüchtlinge aus dem Wartegau und den Kreisen Rosenberg und Kreuzburg strömten durch den Kreis.[7]
Im Januar 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet. Im April 1945 unterstellte sie es der Verwaltung der Volksrepublik Polen. In der Folgezeit wurde die Bevölkerung des Kreisgebiets vertrieben und an ihrer Stelle Polen angesiedelt.
Nach den Ergebnissen der Volkszählung von 1905 gaben im Kreisgebiet zwischen 50 und 75 Prozent der ortsanwesenden Bevölkerung „deutsch“ als Muttersprache an.[15]
Der Kreis umfasste ursprünglich 584 km². Nach der Abtretung des Reichthaler Ländchens an Polen verringerte sich seine Fläche auf 501,10 km²[16].
Der Kreis Namslau gliederte sich seit dem 19. Jahrhundert in die Städte Namslau und Reichthal, in Landgemeinden und in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Gemeinden
Der Kreis Namslau umfasste zuletzt eine Stadt und 46 Landgemeinden:[17][14]
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Schlesien und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Berlin 1874, S. 2–7 (Faksimile in der Google-Buchsuche).
↑Roland Gehrke: Landtag und Öffentlichkeit: Provinzialständischer Parlamentarismus in Schlesien 1825-1845. Böhlau Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-412-20413-6, S.45 (Teildigitalisat).
↑Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band6,2. Paul Parey, Berlin 1901, Königliche Ordre zur Bestellung von Landräthen in Niederschlesien, S.259 (Digitalisat).
↑W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate. Carl Heymann, Berlin 1839, Kreiseinteilung des preußischen Herzogtums Schlesien im 18. Jahrhundert, S.290 (Digitalisat).
↑ abcdefRolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9.
↑Verordnung zur Eintheilung des preußischen Staats nach seiner neuen Begrenzung. 1815 (Digitalisat).
↑Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau 1817, Nr. XLV. Neue Eintheilung und Abgränzung der Kreise im Breslauer Regierungs-Departement vom 31. Oktober 1817. Breslau, S.476ff. (Digitalisat).
↑Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neisse (= Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. BandI/1). Deutscher Taschenbuchverlag, 1984, S.417–418.
↑Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S.35 (Digitalisat).
↑Statistisches Bureau zu Berlin (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des preußischen Staats. Duncker & Humblot, Berlin 1821, Schlesien, S.86 (Digitalisat).
↑Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. (Digitalisat).