Kriegs- und Domänenkammern, auch „Kammerdepartements“, hießen die Provinzialbehörden in Preußen, die Friedrich Wilhelm I. bei der Reorganisation der Verwaltung im Jahre 1723 geschaffen hatte. Sie waren die Vorgänger der 1815 eingerichteten preußischen Regierungsbezirke und ihrer Regierungen.
Sie gingen hervor aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate mit den Amtskammern, die Karl Heinrich zu Waldburg zuerst in Königsberg i. Pr. für das „Königreich Preußen“ vorbereitet hatte.
Die Kriegs- und Domänenkammern standen unter der Leitung des General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) in Berlin, in dem Friedrich von Görne die maßgebliche Rolle spielte. Diese Ämter bestanden bis zu den großen Preußischen Reformen durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg im Jahre 1808, als sie die Bezeichnung „Regierungen“ erhielten.
Es bestanden unter anderem folgende Kriegs- und Domänenkammern:
Regierung waren in jener Zeit die Provinzialgerichtshöfe, die ab 1808 Oberlandesgericht hießen. Die leitenden Verwaltungsbeamten der einzelnen Kammern hießen entsprechend Kriegs- und Domänenrat bzw. Kriegs- und Domänendirektor.