Weilburg war schon in der Zeit der Merowinger Königsgut. Die zu den Konradinern zählenden Grafen des Lahngaus errichteten dort 906 eine Burg. Im Jahr 912 wurde das Kollegiatstift Sankt Walpurgis gegründet. Als Reichslehen fiel Weilburg ab 939 an die Bischöfe von Worms. Vögte des Hochstifts Worms waren seit 1124 die Grafen von Nassau. Im Jahr 1255 wurde das Gebiet um Weilburg von Worms an die Grafen von Nassau verpfändet. König Adolf von Nassau erwarb Weilburg im Jahr 1292 ganz für das Haus Nassau.
Aufschwung im Spätmittelalter
Problematisch für eine erfolgreiche Territorialpolitik war die geringe Größe, fehlende Geschlossenheit des Gebiets der walramischen Linie des Hauses Nassau (benannt nach Walram II.), zu der auch Weilburg gehörte. Dies änderte sich unter Gerlach I., einem Sohn von Adolf von Nassau, dem es 1326 gelang, das Weilburger Gebiet durch den Erwerb der Pfandschaft an der Herrschaft Neuweilnau zu vergrößern. Außerdem wurde 1328 durch die Heirat seines Sohnes Johann die Anwartschaft auf das Erbe der Herren von Merenberg und Gleiberg erworben. Hinzu kamen die Hälfte des Gerichts Hüttenberg und die Reichsvogtei über Wetzlar. Nach dem Tod Gerlachs wurden die walramischen Länder unter seinen Söhnen geteilt. Eine Linie unter Adolf I. bildete die bis 1605 bestehende ältere Linie Wiesbaden-Idstein.
Dieses Gebiet wurde 1428/1442 geteilt in eine neue Linie Nassau-Weilburg und in die Linie Nassau-Saarbrücken. Letztere hatte ihren Schwerpunkt im linksrheinischen Gebiet. Die Aufspaltung bedeutete eine Schwächung von Nassau-Weilburg, das in der Folge kaum noch in der Lage war eine expansive Territorialpolitik zu betreiben. Während der frühen Neuzeit gehörte Nassau-Weilburg dem oberrheinischen Reichskreis an. Die Grafen gehörten den Wetterauischen Reichsgrafenkollegium an.
Seit 1526 wurde die Reformation eingeführt. Während Teile des Hauses Nassau später calvinistisch wurden, war Nassau-Weilburg lutherisch.
Das Haus Nassau-Weilburg teilte sich 1561 nochmals in Nassau-Weilburg und Nassau-Weilnau. Die Grafen von Nassau-Weilnau erbten 1574 Nassau-Saarbrücken. Im Jahr 1602 kamen die Besitzungen von Nassau-Weilnau an Nassau-Weilburg zurück. Kurze Zeit später kam auch Nassau-Idstein an Nassau-Weilburg. Damit waren unter Ludwig II. alle walramischen Besitztümer wieder in einer Hand vereint. Bereits unter Philipp III. wurde die Burg Weilburg zu einem Schloss im Stil der Renaissance erweitert.
Die Grafschaft Nassau-Weilburg wurde 1629/1651 erneut geteilt. Es entstanden Nassau-Idstein (bestehend bis 1721), Nassau-Weilburg (bestehend bis 1806) und Nassau-Saarbrücken, das später weiter geteilt wurde. Die Teilung führte zu einer erheblichen territorialen Zersplitterung, so dass keine der Grafschaften mehr zu einer eigenständigen politischen Rolle fähig war. Immerhin gelang es Nassau-Usingen, Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg 1688, vom Kaiser die Reichsfürstenwürde bestätigt zu bekommen. Allerdings war damit keine Virilstimme im Reichsfürstenrat verbunden, so dass Nassau-Weilburg, im Hinblick darauf, bereits seit dem 14. Jahrhundert den Titel „gefürsteter Graf“ innezuhaben, seinen Anteil für die Kanzleigebühr des Kaisers verweigerte, und bis einige Jahre nach Erlöschen Nassau-Idsteins zunächst auf die explizite Führung des Fürstentitels verzichtete.[1] Graf Johann Ernst ließ Schloss Weilburg im Stil des Barock repräsentativ ausbauen.
Im 18. Jahrhundert kam es zum Austausch von Gebietsteilen mit verschiedenen anderen Herrschaften, was die geografische Zersplitterung von Nassau-Weilburg etwas milderte. 1783 trat Fürst Karl Christian für Nassau-Weilburg dem Nassauischen Erbverein bei. Durch Heirat kam 1799 ein Großteil der Grafschaft Sayn-Hachenburg an Nassau-Weilburg.
Herzog Adolf von Nassau wurde 1890 Großherzog von Luxemburg. Die eigentliche Linie Nassau-Weilburg ist 1912 mit dem Tod Wilhelm IV. erloschen und ging mit seiner Tochter Großherzogin Charlotte im Haus Luxemburg-Nassau auf. Trotz der Heirat mit Felix von Bourbon-Parma hatte gemäß dem luxemburgischen Staats- und Namensrecht der Geschlechtername der Monarchin Vorrang vor dem Namen des Prinzgemahls. Daher ist der offizielle Name der vom Haus Nassau-Weilburg abstammenden Luxemburger Herrscherdynastie Luxemburg-Nassau und der Zivilstandsname der Großherzoglichen Familie Nassau.
Gerhard Köbler: Nassau. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4. Aufl., München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S. 400 ff.
Gerhard Köbler: Nassau-Weilburg. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4. Aufl., München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S. 407 f.
↑Ernst Joachim: Johann Ernst von Nassau-Weilburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie (1881), S. 272–273; vgl. auch Vinzenz Czech (2003): Legitimation und Repräsentation: Zum dynamischen Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der frühen Neuzeit, S. 282 f.