Für das aktuelle Kennzeichensystem Frankreichs siehe Kfz-Kennzeichen (Frankreich)
Das bis Oktober 2009 gültige System für Kfz-Kennzeichen in Frankreich bestand seit dem 1. April 1950. Kennzeichen der alten Art bleiben gültig, sofern kein Halterwechsel erfolgt. Auch heute sind daher noch zahlreiche Fahrzeuge mit Kennzeichen nach dem alten Muster im Verkehr. Es bestand aus einer „normalen Serie“ der Nummerierung für die meisten Privat- und Firmenfahrzeuge sowie zahlreichen Sonderserien z. B. für Behörden.
Das gesamte Kennzeichen war bis auf wenige Ausnahmen (Übersee-Départements und temporäre Kennzeichen) nicht länger als acht Zeichen und setzte sich zusammen aus
Die Départements des französischen Festlandes wurden durch eine zweistellige Zahl gekennzeichnet (01–19, 21–95). Das Département 20 (Korsika) wurde mit Beginn des Jahres 1976 zweigeteilt. Seitdem tragen die Kennzeichen der Insel „2A“ (Corse-du-Sud, Hauptstadt: Ajaccio) bzw. „2B“ (Haute-Corse, Hauptstadt: Bastia). Bis August 1951 gaben die Départements 01 bis 09 Kennzeichen nur mit der Kennung 1 bis 9 heraus, seitdem werden ausschließlich zwei Ziffern verwendet. Die Übersee-Départements werden mit drei Ziffern angegeben (971 bis 974), wobei aus Platzgründen die 9 und 7 übereinander stehen können.
Beispiele:
Einschränkungen:
In Frankreich gab (und gibt) es keine Wunschkennzeichen, sondern eine chronologische Vergabe seitens der Präfekturen und Unterpräfekturen. In jedem Département fing die Serie folglich in der Regel mit 1 A an. Sie sollte irgendwann mit 999 ZZZ enden. Am weitesten fortgeschritten war Paris mit dem letzten zugewiesenen Kennzeichen 523 RQD 75. Am weitesten „hinten“ lag Lozère mit dem letzten Kennzeichen 2718 GT 48. Das Kennzeichen wurde dem Fahrzeug zugeordnet und änderte sich bei einem Halterwechsel nicht, sofern der neue Halter seinen Wohnsitz im selben Département hatte. Bereits vergebene Nummern wurden (und werden) nach Abmeldung von Fahrzeugen niemals neu vergeben; die Nummernschilder werden deshalb in der Regel beim Abmelden und Verschrotten des Fahrzeugs nicht entfernt.
Mit einer entsprechenden Liste kann man anhand des Kennzeichens das Alter eines Fahrzeugs feststellen, sofern es seit der ersten Zulassung das Département nicht gewechselt hat (siehe Tabellen unten).
Die Farbe der Kennzeichen war zunächst schwarz mit weißer oder silbriger Schrift. Ab 1963 wurden auch vorne weiße und hinten gelbe Kennzeichen mit schwarzem Text ausgegeben. Seit dem 1. Januar 1993 wurde für neu ausgegebene Nummern diese Farbgebung (vorne weiß, hinten gelb, Schrift schwarz) Pflicht. Seit Mai 2007 waren weiße Schilder auch am Heck zugelassen. Fahrzeuge, denen bei der ersten Zulassung noch die alten schwarzen Kennzeichen zugeteilt wurden, dürfen weiterhin mit solchen Kennzeichen versehen sein, auch dürfen diese Kennzeichen durch neue, gleichermaßen gestaltete Kennzeichen ersetzt werden. Das Europa-Feld mit dem Nationalitätskennzeichen F wurde 1993 als Option eingeführt und war seit 1. Juli 2004 Pflicht. In der Praxis waren allerdings auch für Neuzulassungen noch die „alten“ Kennzeichen ohne Europa-Feld erhältlich. Bis 1996 war es offiziell gestattet, statt Nummernschilder anzubringen, die Nummer direkt auf die Karosserie zu malen.
Die früher geduldeten, noch ab und an zu sehenden nicht gesetzeskonformen Kennzeichen mit besonderen Schriftarten sind heute verboten und das Fahren mit nicht erlaubten Kennzeichen kostet 150 Euro Strafe. Allerdings gab es keine Regelung über die genaue Ausgestaltung der Kennzeichenschrift, so dass man zwischen mehreren genehmigten Schriften wählen konnte.
Im Unterschied zu Deutschland sagte (und sagt) das Kennzeichen nichts über die zuletzt durchgeführte technische Hauptuntersuchung (Contrôle Technique) oder die Versicherung des Fahrzeuges aus. Diese Daten sind an Vignetten abzulesen, die an der Frontscheibe angebracht sind. Bis in das Jahr 2000 musste auch die Entrichtung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer mit einer Vignette an der Windschutzscheibe nachgewiesen werden. Seit dem Jahr 2001 wird allerdings für das Halten von Privatfahrzeugen in Frankreich keine Steuer mehr erhoben; einzig bei der Anmeldung (nachgewiesen durch die Carte Grise) wird eine Gebühr abhängig von der Leistung des Fahrzeuges und weiteren Faktoren (CV, cheval fiscal) fällig. Diese Gebühr wird nur bei Halterwechsel erhoben. Eine ähnliche Gebühr, gerechnet auf 1 CV, wird beim Wechsel zur Oldtimerzulassung (Carte Grise Collection) erhoben.
Im Rahmen der großangelegten Offensive zur Verkehrssicherheit („Sécurité Routière“) wurden auch verschärfte Regeln hinsichtlich der Versicherung und der Kennzeichen eingeführt. Um Kriminalität im Zusammenhang mit gefälschten oder ungültigen Kennzeichen und unversicherten Fahrzeugen vorzubeugen, müssen die Nummernschilder seit einiger Zeit ans Fahrzeug angenietet werden.
Eine Besonderheit bildeten verkleinerte vordere Kennzeichen, die eigens für eine Serie des Peugeot 206 genehmigt wurden. Diese Kennzeichen sind etwa einen Zentimeter schmaler und rund fünf Zentimeter kürzer als die Kennzeichen in der standardisierten Euro-Größe von 520 × 110 mm.
Für temporäre Kennzeichen wurde und wird in Frankreich der Buchstaben W genutzt. Ein W anstelle der Serienbuchstaben erhielten Nummernschilder für Werkstätten und Händlern (plaques de garage) zugeteilt. Kurzzeitkennzeichen zeigten die Buchstaben WW. Französische Autohersteller verwendeten zum Test von Vorserienautos ebenfalls diese Kennzeichen. Abweichend von den Kennzeichen der normalen Serie konnten auf diesen Schildern bis zu neun Zeichen vorkommen, z. B. 5267 WWP 29. Kennzeichen mit drei Buchstaben, die das Format WxL hatten, waren Ausfuhrkennzeichen für ein Zielland innerhalb der EU, das Format WxE kennzeichnete ein Zielland außerhalb der EU.
Zollfreie Fahrzeuge, für die beim Kauf keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist, erhielten rote Kennzeichen mit weißer oder silberfarbener Schrift. In Frankreich gekaufte Fahrzeuge von Touristen oder Einwohnern französischer zollfreier Gebiete wurden die Buchstabenkombination Txx zugeteilt, wobei xx eine fortlaufend vergebene Buchstabenfolge war (z. B. 482 TMA 78). Am rechten Rand war die Gültigkeit der Zulassung durch übereinanderstehende Monats- und Jahreszahlen angegeben.
Für Fahrzeuge, die außerhalb der EU von Einwohnern zollfreier Gebiete in Frankreich erworben wurden, existierte eine abweichende Gestaltung. Die Schilder wiesen fünf Ziffern, Buchstabenkombination TTx und keine Departementnummer auf. Das x stand für einen Buchstaben, der das entsprechende zollfreie Gebiet angab: Q für Hochsavoien, W für Pays de Gex. Beispiel: 10347 TTQ.
Die Police nationale und andere nichtmilitärische Behörden trugen an ihren Fahrzeugen Kennzeichen, die mit den zwei oder drei Ziffern des Départements begannen. Es folgte ein Buchstabe, der den Gültigkeitsbereich des Kennzeichens definierte: „D“ für das Département plus angrenzende Départements, „R“ für die Région plus angrenzende Regionen, „N“ (=National) für das gesamte Staatsgebiet oder „E“ (=étranger) für Fahrten bis ins Ausland. Weiterhin erschienen nach einem Bindestrich vier Ziffern und ein weiterer Buchstabe, die in aufsteigender Reihe vergeben wurden.
Die Kennzeichen von Gendarmerie und sonstigen Fahrzeuge des Militärs weisen zunächst Hoheitsemblem mit Symbol der Teilstreitkraft am linken Rand der weißen bzw. gelben und schwarzen Kennzeichen auf. Die Nummer besteht aus acht Ziffern, von denen die erste die Teilstreitkraft angibt:
Die beiden folgenden Ziffern geben das Zulassungsjahr an, die folgende die Fahrzeugart. Die letzten vier Ziffern wurden fortlaufend vergeben. Beispiel: 2001 5346 für einen für die Gendarmerie („2“) im Jahr 2000 („00“) zugelassenen PKW („1“).
Obwohl die Pariser Feuerwehr formal eine Militäreinheit ist, benutzt sie keine Militärkennzeichen. Die Schilder bestehen auch heute noch aus einer Buchstabenfolge zur Kennzeichnung der Fahrzeugart (z. B. „PS“ für „Premier secours“), gefolgt von einer fortlaufenden Nummer.
Die Pariser Linienbusse trugen bis 2003 Kennzeichen, die eine aus vier Ziffern bestehende Nummer zeigten. Später zugelassene Fahrzeuge erhielten Kennzeichen aus der normalen Serie.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge zeigten auf ihren Nummernschildern eine bis fünf Ziffern, die die Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs angeben, gefolgt von der Nummer des Départements. Mehrere Fahrzeuge desselben Betriebs dürfen dieselbe Kennzeichennummer führen.
Die Départements wurden schon von Napoleon alphabetisch sortiert und durchnummeriert (zum Teil aber mit anderen Nummernzuordnungen als heute).
In den 1960er Jahren wurde dann eine größere Verwaltungsreform im Großraum Paris durchgeführt. Die ehemaligen Départements im Bereich Paris wurden neu aufgeteilt, so dass im Jahr 1968 die heute existierenden acht Départements entstanden. Fünf von ihnen erhielten die Nummern 91 bis 95, die ursprünglich zu den Départements gehörten, in die das bis 1962 zu Frankreich gehörende Algerien eingeteilt war. Die Nummern 75 und 78, vor der Gebietsreform den Départements Seine bzw. Seine-et-Oise zugeordnet, wurden der Stadt Paris (75) und dem neu geschaffenen Département Yvelines (78) zugeteilt. Die Teilung Korsikas in zwei Départements (2A und 2B statt 20) war ab 1976 an den Kfz-Kennzeichen zu erkennen.
Anmerkung: In der Liste wird die Ausgabe der Kennzeichen neuer oder auch bisheriger Départements angegeben, nicht das Jahr der Verwaltungsänderung!
Die Inselgruppe Saint-Pierre und Miquelon hatte von 1976 bis 1985 den Status eines Übersee-Départements mit der Nummer 975, jedoch kam das in Frankreich sonst gültige Kennzeichensystem dort nie zur Anwendung.
In den folgenden Tabellen stehen die 30 Départements mit den höchsten Zulassungsnummern. Die Listen erfassen den Stand an jedem 31. Dezember am Ende eines Fünf-Jahre-Abschnitts. Am Schluss stehen die Angaben zu den letzten zugewiesenen Kennzeichen am 13. Oktober 2009.
In den folgenden Tabellen stehen die zehn Départements mit den niedrigsten Zulassungsnummern. Die Listen erfassen den Stand an jedem 31. Dezember am Ende eines Fünf-Jahre-Abschnitts. Am Schluss stehen die Angaben zu den letzten zugewiesenen Kennzeichen am 13. Oktober 2009.
Anmerkung zum Jahr 1965: Die im Großraum Paris neugeschaffenen Départements werden im Jahr 1965 noch nicht aufgelistet. Die Départements nahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Zulassungstätigkeit auf, sodass die Liste sehr verzerrt würde.
Anmerkung: Das letzte Kennzeichen des Départements 20 Corse (Korsika) vor der Aufteilung in die beiden Départements 2 A und 2 B war am 31. Dezember 1975 292 GJ 20. Es wird in den Listen nicht aufgeführt.