Da die mitten in Hessen gelegene, ehemals Freie ReichsstadtWetzlar schon im Jahre 1815 preußisch und 1822 Kreisstadt des neu geschaffenen preußischen Kreises Wetzlar geworden war, blieb sie weiter im Regierungsbezirk Koblenz der Rheinprovinz. Erst am 1. Oktober 1932 wurden Stadt und Kreis Wetzlar in den Regierungsbezirk Wiesbaden der Provinz Hessen-Nassau eingegliedert.
Die neuen preußischen Gebiete wurden zunächst in den Regierungsbezirken Regierungsbezirk Kassel und Wiesbaden unter einem vorläufigen preußischen Oberpräsidium in Kassel vereinigt. Am 7. Dezember 1868 entstand hieraus die neue preußische Provinz Hessen-Nassau. Sie gliederte sich – wie in Preußen üblich – in Kreise; nur wo eine Stadt wegen ihrer Größe (mindestens 25.000 Seelen/Einwohner[1]) aus dem Kreis ausschied, gab es einen Stadtkreis und einen Landkreis.
Die Farben der Flagge der Provinz waren, von oben nach unten, Rot-Weiß-Blau, identisch mit der Flagge der Niederlande. Das Herzogtum Nassau ist das Stammland des Königshauses der Niederlande.
Das Wappen ist dreigeteilt und zeigt die Wappen der drei annektierten Staaten: rechts (vom Träger aus gesehen) der gekrönte, silber-rot quergestreifte Löwe des Kurfürstentums Hessen, links ein gekrönter goldener Löwe, wie der erste im blauen Feld, für Nassau, in der roten Spitze der goldbewehrte silberne Adler der Freien Stadt Frankfurt.
Der Oberpräsident war der Verwaltungschef einer preußischen Provinz. Wie auch die Spitzenbeamten der Regierungsbezirke, die Regierungspräsidenten, wurden sie von der preußischen Landesregierung bzw. vom König ernannt. Die Bevölkerung der Provinz hatte keinen Einfluss auf die Wahl des Oberpräsidenten.
Die mit Abstand größte Stadt der Provinz war die ehemalige Bundesstadt Frankfurt am Main. Obwohl die meisten anderen größeren Städte ebenfalls im dicht besiedelten, von Handel und Industrie geprägten Rhein-Main-Gebiet im Süden der Provinz lagen, wurde Hessen-Nassau von Kassel im Norden der Provinz aus regiert. Die folgende Tabelle enthält alle Städte der Provinz, die mehr als 10.000 Einwohner hatten, mit ihren Einwohnerzahlen von 1871, 1910 und 1939:
Am 31. März 1886 wurden die Kreise im Regierungsbezirk Wiesbaden grundlegend neu geordnet. Der Mainkreis wurde in die neuen Landkreise Wiesbaden und Höchst geteilt. Daneben wurden die neuen Kreise Limburg, Sankt Goarshausen, Usingen und Westerburg sowie ein neuer Landkreis Frankfurt gebildet. Am gleichen Tag wurde im Regierungsbezirk Cassel die Stadt Hanau kreisfrei.[5]
Der Landkreis Frankfurt wurde am 1. April 1910 aufgelöst, als alle Gemeinden des Kreises nach Frankfurt am Main eingemeindet wurden. Stadt-, Landkreis und Regierungsbezirk Cassel führten seit dem 4. Dezember 1926 ihren Namen mit „K“ am Anfang.
Während der französischen Besatzung im Brückenkopf Mainz war der Obertaunuskreis zweigeteilt, da ein Teil des Kreises mit der Kreisverwaltung in Bad Homburg unbesetzt war, andere Gemeinden aber innerhalb der Besatzungszone lagen. Deshalb wurde am 30. Dezember 1918 der Hilfskreis Königstein mit dem zum Landrat ernannten Königsteiner Bürgermeister gebildet, der erst 1928 wieder aufgelöst wurde. Ihm gehörten 22 Gemeinden des Obertaunuskreises und 6 Gemeinden des Kreises Usingen an.[6] Ein ähnliches Konstrukt wurde für den „Freistaat Flaschenhals“ gewählt, dessen Gemeinden zwar alle im Regierungsbezirk Wiesbaden lagen, bis Dezember 1918 aber zu unterschiedlichen Landkreisen gehörten.[7]
Am 1. April 1927 wurde die Stadt Fulda kreisfrei. Zum 1. April 1928 vergrößerten sich die Stadtkreise Wiesbaden und Frankfurt am Main durch Eingemeindungen, darunter die großen Städte Höchst am Main und Biebrich. Aus den Resten der Landkreise Höchst am Main und Wiesbaden entstand der neue Main-Taunus-Kreis. Höchst, nunmehr ein Stadtteil von Frankfurt, blieb jedoch bis 1987 Verwaltungssitz des neuen Landkreises.
Der Freistaat Waldeck wurde nach einem Volksentscheid am 1. April 1929 in den Freistaat Preußen eingegliedert und dem Regierungsbezirk Kassel zugeordnet. Gleichzeitig wurde die Stadt Marburg kreisfrei.
Die amerikanisch besetzten Landesteile wurden am 19. September 1945 mit dem rechtsrheinischen Hauptteil des Volksstaats Hessen zum Land „Groß-Hessen“ vereinigt, das nach der Annahme der neuen Verfassung am 1. Dezember 1946 in Hessen umbenannt wurde. Innerhalb des neuen Landes Hessen bestanden zunächst die beiden Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden weiter, ferner der Regierungsbezirk Darmstadt, der den rechtsrheinischen Teil des „Volksstaates Hessen“ umfasste.
Die Exklave Schmalkalden war schon seit dem 1. Juli 1944 durch die Angliederung an den Regierungsbezirk Erfurt dem thüringischen ReichsstatthalterFritz Sauckel unterstellt und wurde 1945 endgültig Teil des Landes Thüringen.
Die Feuerwehren auf dem nassauischen Gebiet haben sich am 27. Juli 1872 in Wiesbaden zum Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk Wiesbaden zusammengeschlossen, der als hessischer Bezirksfeuerwehrverband unter dem Namen Nassauischer Feuerwehrverband weiterhin tätig ist.[9]
Die Stadt Hessisch Oldendorf befindet sich im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen. Der heute anachronistisch erscheinende Namenszusatz erklärt sich durch die Zugehörigkeit zum früheren Landkreis Grafschaft Schaumburg, der einst eine Exklave des Kurfürstentums Hessen und danach bis zum Jahr 1932 der Provinz Hessen-Nassau war.
Beim Namen dieser Kirche ist jedoch zu beachten, dass diese nicht das Gebiet der früheren Provinz Hessen-Nassau abdeckt, da im Namen der Kirche der Begriff Hessen nicht für das ehemalige Kurfürstentum Hessen, sondern für das ehemalige Großherzogtum Hessen steht.
↑Peter Maresch: Der Hilfskreis Königstein und die Rheinlandbesetzung im Hochtaunus. Die Auswirkungen der alliierten Besetzung nach dem Ersten Weltkrieg im Taunus. In: Kreisausschuss des Hochtaunuskreises: Jahrbuch Hochtaunuskreis, 21. Jahrgang, 2013, ISBN 978-3-942921-85-5, S. 110 f.
↑Stephanie Zibell, Peter Josef Bahles: Der Freistaat Flaschenhals. Historisches und Histörchen aus der Zeit zwischen 1918 und 1923. Societäts Verlag, Frankfurt 2009, ISBN 978-3-7973-1144-3, S. 22.
↑„Erlaß des Führers über die Bildung der Provinzen Kurhessen und Nassau“ vom 1. April 1944, RGBl. I 1944, S. 109–111, mit Wirkung zum 1. Juli 1944.
↑Franz-Josef Sehr: Die Gründung des Nassauischen Feuerwehrverbandes. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2012. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg/Weilburg 2011, ISBN 3-927006-48-3, S.65–67.