Gemäß der neuen Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 1. April 1886 wechselten 48 Gemeinden nördlich des Gebirgskammes in den neuen Kreis Usingen.[2] Im Obertaunuskreis verblieben 34 Gemeinden auf einer Fläche von 224,54 km².[3]
Schon drei Jahrzehnte später, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, führte die Besetzung des „Brückenkopfes Mainz“ durch die französischen Truppen zu einer Teilung der Verwaltung. Im Raum Königstein entstand der Kreis Königstein, der rund zwei Drittel des Obertaunuskreises umfasste. Nach dem Ende der Alliierten Rheinlandbesetzung wurde am 1. Oktober 1928 eine Neuordnung der Kreise im Rhein-Main-Gebiet durchgeführt. Von den 22 Gemeinden des aufgelösten Kreises Königstein verblieben neun Gemeinden im Obertaunuskreis, während dreizehn Gemeinden zum neuen Main-Taunus-Kreis kamen.[4]
Im Zuge einer preußischen Verwaltungsreform kehrte der Kreis Usingen am 1. Oktober 1932 vorübergehend für ein Jahr wieder zum Obertaunuskreis zurück. Auf Grund eines Wahlversprechens der NSDAP erhielt der Kreis Usingen am 1. Oktober 1933 seine Selbständigkeit nach der nationalsozialistischen Machtergreifung zurück.
Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde die Zahl der Gemeinden des Landkreises durch eine Reihe von Zusammenschlüssen bis zum Juli 1972 auf 11 verringert.[4] Am 31. Dezember 1971 wurde der Obertaunuskreis durch die Eingliederung der Gemeinde Ober-Eschbach aus dem Landkreis Friedberg in die Stadt Bad Homburg vergrößert.
Am 1. August 1972 ging der Obertaunuskreis bis auf die Gemeinde Kalbach, die zur Stadt Frankfurt kam, im neuen Hochtaunuskreis auf. Zum Hochtaunuskreis kamen außerdem noch der größte Teil des Landkreises Usingen, die Gemeinden Ober-Erlenbach und Burgholzhausen vor der Höhe aus dem Landkreis Friedberg, die Gemeinden Glashütten und Reifenberg aus dem Main-Taunus-Kreis sowie die Gemeinde Hasselbach aus dem Landkreis Limburg.[6] Gleichzeitig wurden am 1. August 1972 auch noch weitere Gemeinden zusammengeschlossen.
Teil der preußischen Kreisverfassung war die Einrichtung eines Kreistages. Dessen Zusammensetzung war in § 13 der „Verordnung, betreffend der Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden“ geregelt. Danach bestand der Kreistag aus je 6 Mitgliedern, die in den ehemaligen Ämtern gewählt wurden, dem Landrat und einem Vertreter des Domänenfiskus.
Der erste Kreistag trat am 1. September 1868 in Bad Homburg zusammen.
Mit der preußischen Kommunalordnung von 1886 wurde die Institution des Kreisausschusses ins Leben gerufen. Am 13. März 1886 wählte der Kreistag erstmals einen Kreisausschuss:
Der Kreistag selbst bestand zunächst aus 20 Mitgliedern (Ende des Jahrhunderts stieg die Zahl auf 21, später auf 23). 10 davon wurden vom Wahlverband der Städte (davon entfielen allein 5 auf die Stadt Homburg), 6 aus dem Wahlverband der Landgemeinden und 4 aus dem Wahlverband der größeren Grundbesitzer und Gewerbetreibenden (diese mussten mindestens 180 Mark Grundsteuer oder 300 Mark Gewerbesteuer zahlen). Die Abgeordneten wurden auf 6 Jahre gewählt. Alle drei Jahre wurde die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt.
Von 1866 bis zur Verwaltungsreform 1885/86 waren jeweils 2 Vertreter des Kreises im Nassauischen Kommunallandtag vertreten. Danach wurde die Direktwahl eingeführt. Die vom Kreistag und später von der Bevölkerung gewählten Mitglieder waren:[11]
Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen HG zugewiesen. Es leitet sich von der Kreisstadt Bad Homburg vor der Höhe ab. Es wird im Hochtaunuskreis durchgängig bis heute ausgegeben.
Literatur
Verordnung, betreffend der Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden. Vom 29. September 1867. In: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Nr. 105, 1867, S. 1653.
Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau. Vom 7. Juni 1885. In: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Nr. 25, 1885, S. 193.
Kreisverwaltung des Obertaunuskreises (Hrsg.): Der Obertaunuskreis und seine Gemeinden. 1867–1927. Verlag für Architektur, Industrie- und Stadt-Werke, Düsseldorf 1927, S. 29–31.
Nassauische Parlamentarier. Teil 2: Barbara Burkardt, Manfred Pult: Der Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden 1868–1933 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. 71 = Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. 17). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2003, ISBN 3-930221-11-X.
↑60 Jahre Kreissparkasse des Obertaunuskreises. In: Kreisausschuss des Obertaunuskreises (Hrsg.): 100 Jahre Obertaunuskreis. Lohse, Frankfurt am Main 1967 (die Seiten des Buches sind nicht durchnummeriert).
↑Barbara Burkardt, Manfred Pult: Der Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden. 2003, S. 397.
↑Verleihung des Rechts zur Führung eines Kreiswappens an den Obertaunuskreis, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 25. November 1950. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1950 Nr.50, S.521, Punkt 952 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3MB]).