Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[1] So ersetzte das Amtsgericht Fürth das aufgehobene Landgericht Fürth. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Fürth wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[2]
Mit Wirkung vom 1. April 1904 wurden die Gemarkungen Bockenrod, Eberbach, Erzbach, Frohnhofen, Groß-Gumpen, Klein-Gumpen, Laudenau, Ober-Klein-Gumpen, Ober-Ostern, Pfaffen-Beerfurth, Reichelsheim, Rohrbach, Unter-Ostern und Winterkasten vom Amtsgerichtsbezirk Fürth abgetrennt und bildeten den Grundstock des zur gleichen Zeit errichteten Amtsgerichtsbezirks Reichelsheim.[4]
Zum 1. Juli 1968 vergrößerte sich der Sprengel des Fürther Amtsgerichts um den gesamten Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach mit den Gemeinden Affolterbach, Aschbach, Gadern, Gorxheim, Grasellenbach, Hartenrod, Kocherbach, Kreidach, Löhrbach, Mackenheim, Ober-Abtsteinach, Ober-Mumbach, Ober-Schönmattenwag, Scharbach, Siedelsbrunn, Trösel, Unter-Abtsteinach, Unter-Flockenbach, Unter-Schönmattenwag, Vöckelsbach, Wahlen und Wald-Michelbach, den Gemeinden Laudenau und Winterkasten aus dem Amtsgerichtsbezirk Reichelsheim sowie Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen und Neckarsteinach aus dem Amtsgerichtsbezirk Hirschhorn, Ober- und Unter-Hiltersklingen musste dagegen an den Amtsgerichtsbezirk Michelstadt abgegeben werden.[5] Die Gemeinden Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen, Neckarsteinach Ober- und Unter-Schönmattenwag bildeten von da ab den Bezirk der Zweigstelle Hirschhorn des Amtsgerichts Fürth,[6][7]
Zu den letzten größeren Änderungen des Amtsgerichtsbezirks Fürth kam es infolge der Gebietsreform in Hessen. Am 25. September 1971 wurden der nach Heppenheim eingemeindete Ortsteil Mittershausen dem Amtsgericht Bensheim sowie der nach Reichelsheim eingemeindete Ortsteil Laudenau dem Amtsgericht Michelstadt zugelegt[8] und zum 14. Oktober 1972 wurden schließlich auch die nach Lautertal eingemeindeten Ortsteile Knoden und Schannenbach dem Amtsgericht Bensheim zugewiesen.[9]
↑Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Reichelsheim i. O. betreffend vom 1. März 1904. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1904 Nr.6, S.84 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,9MB]).
↑Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) vom 1. Juli 1964. In: Der Hessische Minister Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr.28, S.1037, Punkt 777: § 1 Abs. 1.b) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8MB]).