Der Sitz des Gerichtes ist in Bensheim an der Bergstraße in der Wilhelmstraße 26. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bensheim umfasst die Stadt Bensheim (einschließlich aller Stadtteile), die KreisstadtHeppenheim (einschließlich aller Stadtteile), die Stadt Lorsch, die Stadt Zwingenberg (mit dem Stadtteil Rodau), die Gemeinde Einhausen und die Gemeinde Lautertal (mit allen Ortsteilen).
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Bensheim ist die Erstinstanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen für den eigenen Gerichtsbezirk. Darüber hinaus ist es zuständig für Jugendschöffen- und Schöffensgerichtssachen im eigenen Bezirk und in den Amtsgerichtsbezirken Fürth und Lampertheim.[1]
Nicht zuständig ist das AG Bensheim für Handels- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzssachen. Hierfür ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig. Für Mahnverfahren ist ebenfalls nicht das AG Bensheim zuständig. Die hessenweite Zuständigkeit liegt hier beim Amtsgericht Hünfeld.
Das Gebäude des Amtsgerichts wurde von dem Großherzoglich Geheimen Oberbaurat Karl Hofmann, der damals Professor an der Technischen Hochschule Darmstadt war, entworfen.[7] Es war zur Gründung des Gerichts am 1. Mai 1902 bezugsfertig und steht heute unter Denkmalschutz.[8]
↑Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Bensheim betreffend vom 26. März 1902. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1902 Nr.19, S.154 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,1MB]).