Renzendorf ist seit Jahrhunderten durch gemeinsame Nutzung von Kirche und Schule eng mit dem Nachbarort Brauerschwend verbunden.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Renzendorf:
„Renzendorf (L. Bez. Alsfeld) evangel. Filialdorf; liegt an der Schwalm, 11⁄4 St. von Alsfeld, hat 17 Häuser und 112 Einwohner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind, so wie 2 Mahlmühlen. Unter den Einwohnern sind 6 Bauern, 6 Bauern und Handwerker und 2 Taglöhner.“[3]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen bildet Renzendorf zusammen mit weiteren acht zuvor selbständigen Ortschaften seit dem 31. Dezember 1971 die Gemeinde Schwalmtal.[4]
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Renzendorf lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5][6]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Renzendorf das Amt Alsfeld zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Renzendorf zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Gemeinde Schwalmtal (aus Webarchiv):[2]; Zensus 2011[18]
Religionszugehörigkeit
• 1829:
111 evangelische, ein römisch-katholischer Einwohner[3]
Der Ortsteil besaß einen Haltepunkt am Streckenkilometer 66,9 der Bahnstrecke Gießen–Fulda. Renzendorf erhielt den Haltepunkt, nachdem der Nachbarort Brauerschwend es abgelehnt hatte, Gelände für einen Bahnhof zur Verfügung zu stellen, als im Jahre 1870 mit dem Bau der Bahnstrecke begonnen wurde.
Der Haltepunkt Renzendorf wurde zusammen mit dem Bahnhof Wallenrod im Rahmen des neuen Fahrplankonzeptes der Vogelsbergbahn zum Fahrplanwechsel 2011/2012 am 10. Dezember 2011 aufgelassen. Während Wallenrod noch als Betriebsbahnhof dient, wurde der Renzendorfer Haltepunkt komplett stillgelegt.[20][21] Jedoch erinnern noch heute (2014) das Stationsschild und der ehemalige Bahnsteig an den einstigen Haltepunkt.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neue Erdbeschreibung. Dritter Theil, welcher das deutsche Reich nach seiner gegenwärtigen Staatsverfassung enthält. Joh. Carl Bohn, 1758, S.1050 (online bei Google Books).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).