Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Haltepunkt (Begriffsklärung) aufgeführt.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Ein Haltepunkt – in Deutschland – (Abkürzung: Hp), in Österreich, der Schweiz sowie in SüdtirolHaltestelle, in Bayern früher abweichend Haltstelle,[1] ist eine Bahnanlage der freien Strecke ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen und enden können.[2] Der Unterschied zum Bahnhof ist, dass an Haltepunkten nur ein- um- und ausgestiegen wird, an Bahnhöfen aber rangiert, überholt und gekreuzt sowie die Reihenfolge der Züge geändert werden kann.
In Deutschland werden diese Bahnanlagen als Haltepunkt, in Österreich, der Schweiz sowie in Südtirol generell als Haltestelle bezeichnet. In Deutschland und Österreich ist ein Haltepunkt oder eine Haltestelle immer Betriebsstelle der freien Strecke. Bahnbetrieblich ist die Definition in Deutschland und Österreich ähnlich, in der Schweiz etwas anders.
Deutschland:
„Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.“
Ein Haltepunkt hat bahnbetrieblich nur die Funktion einer Zugangsstelle des Personenverkehrs, bietet also lediglich die Möglichkeit, in Züge ein- und aus ihnen auszusteigen. Züge können dort im Gegensatz zu einem Bahnhof nur halten und in einigen Fällen auch wenden, nicht aber einander überholen oder kreuzen.
Ein Haltepunkt besteht aus einem oder mehreren Bahnsteigen, die an den einzelnen Gleisen der freien Strecke mit Zu- und Abgängen angeordnet sind. In einigen Bereichen kann es auch anstelle eines Bahnsteiges lediglich eine unbefestigte Zusteigemöglichkeit sein.
Zahlreiche der heutigen Haltepunkte waren früher Bahnhöfe mit Überhol- und Abstellgleisen, welche dann aufgelassen oder rückgebaut wurden. Typische Beispiele dafür sind der ehemalige Bahnhof Hamburg Dammtor oder Gevelsberg Hauptbahnhof, beide sind in betrieblicher Hinsicht nur noch Haltepunkte.
Von und nach personalbesetzten Haltepunkten konnte in der Vergangenheit auch Reisegepäck und Expressgut abgefertigt werden. Häufig betraf das Haltepunkte an einem örtlich gesicherten Wegübergang. Die Schrankenwärter übernahmen den Fahrkartenverkauf und die Gepäck- und Expressgutabfertigung im vereinigten Dienst mit.
An einem Haltepunkt sind üblicherweise keine Hauptsignale aufgestellt, außer er ist mit einer Blockstelle örtlich verbunden. Wenn der Haltepunkt durch die örtlichen Verhältnisse nicht gut einsehbar ist, wird eine Haltepunkttafel (Ne 6) im Bremswegabstand aufgestellt. Falls sich ein Bahnsteig zwischen einem Vor- und einem Hauptsignal befindet – in der Regel handelt es sich dann um ein Blocksignal – wird das Vorsignal am Bahnsteigende oftmals mit einem Vorsignalwiederholer wiederholt. Im Falle einer Haltestelle können die zur Abzweigstelle gehörenden Signale im Bereich des Haltepunktes aufgestellt sein.
Bedarfshaltepunkt
Eine besondere Form des Haltepunkts ist der Bedarfshaltepunkt. An ihnen halten Züge nur, wenn tatsächlich Reisende ein- oder aussteigen wollen. In den Zügen sind in der Regel Haltewunschtasten vorhanden, die von Fahrgästen, die am Bedarfshaltepunkt aussteigen wollen, rechtzeitig zu betätigen sind. Bevor diese eingeführt wurden, wurden Reisende aufgefordert, ihren Aussteigewunsch dem Zugpersonal rechtzeitig, also vor dem letzten regulären Halt des Zuges mitzuteilen.
Einige Bedarfshaltepunkte haben am Bahnsteig einen Schalter, mit dem zusteigewillige Fahrgäste dem nahenden Zug den entsprechenden Bedarf frühzeitig signalisieren können. Dies gibt es beispielsweise an einigen neuen Haltepunkten der Hohenzollerischen Landesbahn sowie regulär auf der Bahnstrecke Salzburg–Lamprechtshausen.
An vielen Strecken existieren jedoch keine besonderen technischen Signaleinrichtungen am Bahnsteig. Dort ist es notwendig, dass sich Fahrgäste dem herannahenden Zug bemerkbar machen, damit dieser hält.
Als auch noch kleinste Stationen personalbesetzt waren, mussten sich Fahrgäste, die in einen Zug einsteigen wollten, beim Aufsichtsbeamten des Haltepunkts melden, und aussteigende Fahrgäste hatten dem Schaffner oder Zugführer ihren Wunsch mindestens eine Station vorher mitzuteilen.