Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Hopfgarten:
„Hopfgarten (L. Bez. Alsfeld) evangel. Pfarrdorf; liegt 1 St. von Alsfeld, hat 57 Häuser und 292 evangel. Einwohner, so wie 2 Höfe und 1 Mühle. – Der Ort hieß früher Hohenwarta, und gehörte zur Burg Romrod. Im Jahr 1358 verkaufte Agnes von Westerburg, eine Romrodische Erbtochter, ihren Theil der Burg Romrod, wozu auch das Gericht Hopfgarten ganz gehörte, an die Landgrafen Heinrich und Otto. In kirchlicher Hinsicht gehörte Hopfgarten zu Alsfeld.“[3]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen bildet Hopfgarten zusammen mit weiteren acht zuvor selbständigen Ortschaften seit dem 31. Dezember 1971 die Gemeinde Schwalmtal.[4]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Hopfgarten angehört(e):
[1][5][6]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde Schwalmtal
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Schwalmtal
Gerichtszugehörigkeit seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Hopfgarten durch das Amt Romrod. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Hopfgarten zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hopfgarten 291 Einwohner. Darunter waren 9 (3,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 126 zwischen 18 und 49, 78 zwischen 50 und 64 und 54 Einwohner waren älter.[14] Die Einwohner lebten in 99 Haushalten. Davon waren 30 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.[14]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1791[16]; 1800[17]; Gemeinde Schwalmtal (aus Webarchiv):[2]; Zensus 2011[14]
1734 wurde die Kapelle, die von dem ursprünglichen Kloster auf der Höhe übrig geblieben war, zur heutigen Kirche ausgebaut. Der dort vorhandene Taufstein zählt zu den ältesten Deutschlands.
Die über 900 Jahre alte Zigeuner-Eiche, die vor dem Ort steht, dient vielen Malern als Motiv für Federzeichnungen und Aquarelle. Der Brusthöhenumfang beträgt 5,90 m (2014).[19]
Wächter, Marion und Döring, Udo: Familienbuch Hopfgarten mit Hergersdorf, Ober- und Untersorg, Melchiorsgrund, Scheufelhof, Rainrod und Vadenrod. Cardamina, Plaidt 2013, ISBN 978-3-86424-128-4
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.422 (online bei Google Books).
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Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).