Das Dienstgradabzeichen für Oberstärzte entspricht im Wesentlichen dem für Obersten. Zur Unterscheidung der Oberstärzte dienen zusätzliche Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten in einfacher Windung um den Stab.[1][4]
Hinsichtlich Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung[12] und Wehrdisziplinarordnung,[13] hinsichtlich Besoldung[7] und hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Oberstärzte dem Oberst gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[12] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Oberstarzt vorangehende Dienstgrad der Oberfeldarzt und der nachfolgende Dienstgrad der Generalarzt. Den Dienstgrad Oberstarzt führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; der entsprechende Dienstgrad für Marineuniformträger ist der Flottenarzt.[9][11] In der Praxis ist der höchste für Zahnärzte in einer zahnmedizinischen Verwendung erreichbare Dienstgrad zukünftig der Oberst- bzw. Flottenarzt.[A 5]
↑Voraussetzung ist die Approbation, eine Verpflichtung für mindestens ein Jahr, eine erfolgreich abzuleistende Eignungsübung, eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Gebietsarzt bzw. Fachzahnarzt oder die hauptberufliche Tätigkeit als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Insgesamt muss die hauptberufliche Tätigkeit der Verwendung in den Streitkräften entsprechen. In der Praxis kommen für die Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstarzt also Fachärzte mit mindestens zehnjähriger beruflicher Tätigkeit in Frage.
↑Datenbanken für Terminologie und Abkürzungen der Bundeswehr. (mdb) In: bundeswehr.de. Planungsamt der Bundeswehr, 9. Oktober 2022, abgerufen am 9. Oktober 2022 (Offline-Datenbank für Abkürzungen; herunterladbar als Microsoft Access Datenbank).
↑ abDer Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
↑ abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).