Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugewiesen. Die Bundesbesoldungsordnung A enthält zudem die Dienstgrade der Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) und ihre Besoldungsgruppen, wobei entsprechend die Dienstgrade nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet sind.
Grundsätzlich bestehen in den Besoldungsordnungen A die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. In der Bundesbesoldungsordnung A entfiel zum 1. April 2020 die Besoldungsgruppe A 2. In den Besoldungsordnungen A sind teilweise weitere niedrige Besoldungsgruppen entfallen. Die Besoldungsordnungen A können, neben den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen, auch allgemeine Vorbemerkungen, Regelungen zu Stellenzulagen und weiterer Zulagen sowie zu den Amtsbezeichnungen enthalten.
Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsgruppen ist je nach Besoldungsordnung unterschiedlich. Nachdem nach der Föderalismusreform 2006 die Länder für die Besoldung ihrer eigenen Beamten die Gesetzeskompetenz erhalten hatten, haben sich die Dienstbezüge auseinanderentwickelt.
Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die mit einem Zusatz (z. B. Bau-, Forst-, Regierungs-, Stadt-) ergänzt werden können oder selten ergänzt werden müssen (z. B. Rat, Oberrat).
als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht 5)
Fachschuloberlehrer
als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern 6)7)
als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule 6)
im höheren Dienst als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern 8)9) zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben oder als hauptamtlicher Studienleiter in der Lehrerausbildung
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
2)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
3)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9. Prüfer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
4)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6
7)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
8)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
9)
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5)
Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6)
Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7)
Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3.
8)
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
Landesbesoldungsordnungen A
Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 6
Erster Hauptwachtmeister
Hauptwart
Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Hauptwart
Krankenpfleger
Krankenschwester
Lebensmittelkontrolleur
Oberamtsmeister
Obersekretär
Oberwerkmeister
Polizeimeister
Stationspfleger
Stationsschwester
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungspfleger
Abteilungsschwester
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Lebensmitteloberkontrolleur
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Betriebsinspektor
Fachlehrer
Hauptbrandmeister
Hauptstraßenmeister
als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Inspektor
Kriminalkommissar
Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
Lebensmittelhauptkontrolleur
Obergerichtsvollzieher
Oberin
Oberpfleger
Oberschwester
Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
Pflegevorsteher
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
Erster Hauptstraßenmeister
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Erster Lebensmittelhauptkontrolleur
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtsschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Erster Hauptstraßenmeister
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
Erster Lebensmittelhauptkontrolleur
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
Fachoberlehrer
Fachoberlehrer
als Fachbetreuer
als Leiter eines Schulkindergartens mit mehr als zwei Gruppen
an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
Kriminalhauptkommissar
Künstlerisch-technischer Lehrer
Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
Polizeihauptkommissar
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
Kriminalhauptkommissar
Künstlerisch-technischer Oberlehrer
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule
Notarvertreter
Polizeihauptkommissar
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Berufsschulstufe
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg als Fachbeauftragter
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Künstlerisch-technischer Oberlehrer
Erster Polizeihauptkommissar
Fachschulrat
an einer Pädagogischen Hochschule
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Gewerbeschulrat
Handelsschulrat
Hauswirtschaftsschulrat
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt bis zu 180 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 45 Schülern
Konservator
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
Landwirtschaftlicher Fachschulrat
Landwirtschaftsschulrat
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
mit der Befähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule
Oberamtsanwalt
Oberamtsrat
Oberrechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
Parlamentsrat
Pfarrer im Justizvollzugsdienst
Rat
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
Realschullehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
Rektor
einer Grundschule mit bis zu 100 Schülern
einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
Seminarschulrat
als Bereichsleiter
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
Sonderschullehrer
Studienrat
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
als Referatsleiter am Landesmedienzentrum
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referent in einem großen und bedeutenden Referat am Landesmedienzentrum
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
Bezirksnotar
als Gruppenleiter in einem grundbuchführenden Amtsgericht mit 10 und mehr Planstellen für Grundbuchsachbearbeiter oder als Leiter des Grundbuchzentralarchivs
als Leiter der Grundbuchdatenzentrale mit zehn und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes
als Fachgruppenleiter in einem Amtsgericht mit drei und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nachlass und Betreuung, sofern in der Fachgruppe Aufgaben nach § 33 Absatz 3 des Rechtspflegergesetzes in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung wahrgenommen werden
als Prüfungsbeauftragter nach § 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
Erster Oberamtsanwalt
Fachschulrat
als Abteilungsleiter an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Gemeinschaftsschulabteilungsleiter
als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
mit mehr als 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
Oberstudienrat
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern3)
als Leiter eines großen und bedeutenden Referats am Landesmedienzentrum
als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als Referatsleiter und zugleich der ständige Vertreter des Leiters eines Fachbereichs am Landesmedienzentrum
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
Oberkonservator
Oberrat
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
Parlamentsrat
Pfarrer im Justizvollzugsdienst
Realschulrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
Regierungsschulrat
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 45 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit bis zu 180 Schülern
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern3)
Schulrat
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
Schulseminardirektor
als Leiter der Abteilungen Sonderpädagogik am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd (an den Pädagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd
Seminarschulrat
als Bereichsleiter
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung
Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schülern
Zweiter Konrektor
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 135 Schülern
mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
Zweiter Realschulkonrektor
einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
Dekan im Justizvollzugsdienst
Direktor
Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen)
an einem Seminar (Berufliche Schulen)
als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors
als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich ständiger Vertreter des Direktors für diese Abteilung
an einem Seminar (Gymnasien)
als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors
an einem Seminar (Gymnasium und Sonderpädagogik)
als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
Erster Landesbeamter
Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
als Leiter eines Fachbereichs
Fachschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
Forstdirektor
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Hauptkonservator
Parlamentsrat
Realschulrektor
einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
Regierungsdirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
Regierungsmedizinaldirektor
als Leiter einer Außenstelle der Abteilung Polizeiärztlicher Dienst beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
Regierungsschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 360 Schülern
Schulamtsdirektor
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
als der ständige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim
Studiendirektor
als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
als der ständige Vertreter des Leiters
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
mehr als 800 Schülern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe
eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
als Leiter
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor
als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
mit mindestens einjähriger pädagogischer Zusatzausbildung oder mit mindestens zweijähriger hauptberuflicher Unterrichtstätigkeit an öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen im Angestelltenverhältnis oder mit der Bestellung zur Lehrassistentin und einer einjährigen hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit (Als Eingangsamt; Erhält als Fachlehrer an Lehranstalten für technische Assistenten in der Medizin nach fünfjähriger Dienstzeit als Fachlehrer eine Amtszulage)
Gewerbeoberkommissar
künftig wegfallende Ämter
Heimleiter
Hortleiterin
Kanzleivorsteher
Lehrer für Fachpraxis
Oberin
Besoldungsgruppe A 11
Fachlehrer
mit der staatlichen Prüfung als Augenoptiker nach mindestens dreijähriger Dienstzeit als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10
mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium (als Eingangsamt)
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben, zur Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwendung in der Aus- und Fortbildung der Fachlehrer jeweils nach mindestens dreijähriger Dienstzeit als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 (Höchstens 30 von Hundert der Planstellen für Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10; an Lehranstalten für technische Assistenten in der Medizin jedoch mindestens vier Planstellen.; Jeweils ein Fachlehrer an jeder Lehranstalt für technische Assistenten in der Medizin erhält eine Amtszulage)
Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12)
Lehrer
als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen (als Eingangsamt; Mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für untere Klassen oder als Freundschaftspionierleiter/Erzieher mit einer Ergänzungsausbildung und Prüfung in den entsprechenden Fächern des Lehrers für untere Klassen nach dem Recht der ehemaligen DDR; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)
künftig wegfallende Ämter
Leitende Lehrschwester
Oberin
Besoldungsgruppe A 12
Fachlehrer
mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (eine Stelle in jedem Bezirk)
Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11)
Lehrer
als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen
mit einer Lehrbefähigung für ein Fach der Klassen 5 bis 10 oder 5 bis 12 (als Eingangsamt)
Sonderschullehrer (als Eingangsamt)
Zweiter Konrektor
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als beauftragter Leiter von Lehrgängen an Haupt- und Realschulen zum Erwerb des Haupt-, des erweiterten Haupt- und des mittleren Schulabschlusses mit mehr als 90 Hörern (erhält eine Amtszulage)
Besoldungsgruppe A 13
Blindenoberlehrer (Eingangsamt, mit Amtszulage)
Erster Gewerbehauptkommissar
Gesamtschulrektor
als Fachleiter
Konrektor
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
Lehrer
mit einer Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in einer beruflichen Fachrichtung bei entsprechender Verwendung (Eingangsamt)
Lehrer an Sonderschulen/für Sonderpädagogik (Eingangsamt, mit Amtszulage)
Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen
Sekundarschulrektor
als Fachleiter an einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule (mit Amtszulage)
Sonderschullehrer
Studienrat an einer Fachschule
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
Taubstummenoberlehrer (Eingangsamt, mit Amtszulage)
Volkshochschulrat
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
Zweiter Konrektor
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als beauftragter Leiter von Lehrgängen an Haupt- und Realschulen zum Erwerb des Haupt-, des erweiterten Haupt- und des mittleren Schulabschlusses mit mehr als 90 Hörern (mit Amtszulage)
künftig wegfallende Ämter
Fachdozent
Wissenschaftlicher Rat
am Pädagogischen Zentrum
Besoldungsgruppe A 14
Erster Oberamtsanwalt
als Abteilungsleiter
Gesamtschulrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe (mit Amtszulage)
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
Konrektor
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schülern
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule oder des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
Oberstudienrat an einer Fachschule
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
Oberstudienrat im Hochschuldienst
an einer Universität oder der Universität der Künste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt- und Realschule
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
Realschulrektor
als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
als Leiter des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit bis zu 180 Schülern am Grundschulteil (mit Amtszulage)
als Leiter des Grundschulteils einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern am Grundschulteil (mit Amtszulage)
als Leiter von Lehrgängen an einer Volkshochschule zum Erwerb der Berufsbildungsreife, der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses
als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulpraktischen Seminars für Lehreranwärter
Sekundarschulrektor
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule
Sonderschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
mit einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
mit einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 90 Schülern (mit Amtszulage)
mit einem anderen Förderschwerpunkt und angegliederten Berufsschulklassen (mit Amtszulage)
Sonderschulrektor
als Leiter einer Schule
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit bis zu 90 Schülern
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
mit einem anderen Förderschwerpunkt mit bis zu 45 Schülern
mit einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern (mit Amtszulage)
Stellvertretender Direktor einer Integrierten Sekundarschule
als der ständige Vertreter des Leiters einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe (mit Amtszulage)
Volkshochschuloberrat
als der ständige Vertreter des Leiters einer Volkshochschule
bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
Zweiter Konrektor
in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)
Zweiter Realschulkonrektor
an einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülern
Zweiter Sonderschulkonrektor
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als 270 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt mit mehr als 135 Schülern
als Leiter einer Fachschule mit mehr als 360 Schülern (Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer)
künftig wegfallende Ämter
Direktor der Landesbildstelle
Leitender Wissenschaftlicher Direktor
am Pädagogischen Zentrum
Oberstudiendirektor
als Leiter eines Studienkollegs für ausländische Studierende
Brandenburg
Besoldungsgruppe A 5
Justizhauptwachtmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Justizhauptwachtmeister
Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Erster Justizhauptwachtmeister
Obersekretär
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungspfleger/-schwester
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Bremen
Festgelegt in Anlage 1 im Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) vom 23. Dezember 2016, inkrafttreten: 01.12.2022
Besoldungsgruppe A 4
Keine Ämter
Besoldungsgruppe A 5
Erster Justizhauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Oberwart
Polizeioberwachtmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Justizhauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Kriminalmeister
Leitender Justizhauptwachtmeister
Obersekretär
Oberwerkmeister
Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Kriminalobermeister
Leitender Justizhauptwachtmeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Betriebsinspektor
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalhauptmeister
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
Jugendleiter
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Technischer Lehrer
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Fachlehrer
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Amtsrat im pädagogischen Verwaltungsdienst
Fachlehrer
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Rechnungsrat
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Fachleiter beim Landesinstitut für Schule
Konrektor
Kustos
Lehrer
Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten
Oberamtsanwalt
Oberamtsrat
Oberrechnungsrat
Rat
Studienrat
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
Erster Oberamtsanwalt
Konrektor
Oberkustos
Oberrat
Oberstudienrat
Ortsamtsleiter
Rektor bei den Justizvollzugsanstalten
Rektor
Schulrat
Besoldungsgruppe A 15
Abteilungsdirektor beim Landesinstitut für Schule
Akademischer Direktor
Direktor
Direktor im pädagogischen Verwaltungsdienst
Hauptkustos
Oberschulrat
Ortsamtsleiter
Rektor
Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
Direktor des Landesinstituts für Schule
Direktor der Verwaltungsschule
Leitender Akademischer Direktor
Leitender Direktor
Oberschulrat
Oberstudiendirektor
Senatsrat
Hamburg
Festgelegt in Anlage 1 zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HambBesG) vom 26. Januar 2010
Besoldungsgruppe A 4
Justizhauptwachtmeister 12
1)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
2)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 5
Erster Justizhauptwachtmeister 1
1)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 6
Sekretär1234
1)
Für bis zu 20 v.H. der Gesamtzahl der Planstellen der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 in der Fachrichtung Justiz für Beamte mit dem Einstiegsamt A 4.
2)
Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3)
Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes wird für Leitungs-, Koordinierungs- und sonstige Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 6 abheben, eine Amtszulage nach Anlage IX gewährt. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 2 nicht zu.
4)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 1 in der Laufbahn Justiz.
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister 1
Obersekretär23
Polizeimeister 4
1)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr.
2)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 für die Laufbahn Justiz - bei Verwendung in Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
3)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 für die Laufbahn des technischen Dienstes.
4)
Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts I der Laufbahn Polizei.
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher 1
Hauptsekretär
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
1)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor1
Hauptbrandmeister 1
Inspektor 2
Kriminalkommissar 3
Obergerichtsvollzieher 1
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar 3
1)
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 40 v.H. der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
2)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
3)
Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts II der Laufbahn Polizei.
Besoldungsgruppe A 10
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor1
Polizeioberkommissar
Fachlehrer für Fachpraxis 2
1)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Laufbahnen mit besonderen Anforderungen, wenn das für den Zugang zum Vorbereitungsdienst geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde.
2)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer an beruflichen Schulen für Fachpraxis.
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Kriminalhauptkommissar 1
Polizeihauptkommissar 1
Fachlehrer 2
1)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht.
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt 1
Amtsrat
Kriminalhauptkommissar 2
Polizeihauptkommissar 2
Lehrer 3
1)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3)
Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht.
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Kustos
Oberamtsanwalt **
Erster Oberamtsanwalt 1
Rat234
Studienrat 4
Studienrat
als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit bis zu 67 Schülern 57
als Leiter einer Abteilung an einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 5
Konrektor
als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit bis zu 67 Schülern
als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern 5
Rektor
einer eigenständigen Grundschule mit bis zu 67 Schülern 5
Schulrat 6
Körperschaftsbeamte: Arzt 6
**)
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. April 2017 (HmbGVBl. S. 99) führen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13, die nach bisherigem Recht die Amtsbezeichnung „Oberamtsanwältin“ oder „Oberamtsanwalt“ führen und eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten, ab 1. Januar 2017 die Amtsbezeichnung „Erste Oberamtsanwältin“ oder „Erster Oberamtsanwalt“, ohne dass es insoweit einer Ernennung bedarf.
1)
Für Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
2)
Für Beamte der Laufbahn Justiz in Verwendung in Funktionen als Rechtspfleger können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
3)
Für Beamte des technischen und des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Einstiegsamt A 9 oder A 10 können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der für diese ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
4)
Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.
5)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
7)
Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Oberkustos
Oberrat
Oberstudienrat
Oberstudienrat
als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern 6
als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 26
als Leiter einer Abteilung an einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülern
als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit bis zu 390 Schülern 27
als Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit bis zu 390 Schülern 2
als Leiter des Bereiches Bildung an einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum 2
Konrektor
als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschulemit mehr als 359 und bis zu 539 Schülern
als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülern 2
Konrektor einer Sonderschule
als ständige Vertretung des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 5 Klassen 1
Rektor
einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern
einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 2
Rektor einer Sonderschule
als Leiter einer Sonderschule mit bis zu 5 Klassen
als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 5 bis zu 11 Klassen
Schulrat 3
als Leiter des Bereiches Beratung an einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum 2
Bis zu 30 v.H. der vorhandenen Planstellen, die als Leitung von Justizvollzugsanstalten und von Finanzämtern eingesetzt sind, können mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15
4)
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person.
5)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15.
Hessen
Besoldungsgruppe A 5
Justizhauptwachtmeister
Gestütoberwärter
Hauptwart
Oberamtsmeister
Sattelmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Justizhauptwachtmeister
Feldschutzmeister
Hauptwart
Justizvollstreckungssekretär
Oberamtsmeister
Sattelmeister
Sekretär
Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Feldschutzobermeister
Justizvollstreckungsobersekretär
Krankenpfleger/-schwester
Kriminalmeister
Obersattelmeister
Obersekretär
Oberwerkmeister
Polizeimeister
Stationspfleger/-schwester
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungspfleger/-schwester
Feldschutzhauptmeister
Gerichtsvollzieher
Hauptsattelmeister
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Justizvollstreckungshauptsekretär
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Mecklenburg-Vorpommern
Im Mecklenburg-Vorpommern gilt nach Maßgabe des § 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 die Bundesbesoldungsordnung A fort. Sie wird durch die Landesbesoldungsordnung A ergänzt.
Niedersachsen
Festgelegt in Anlage 1 ((zu § 5 Abs. 3, §§ 22, 23 Abs. 3 sowie den §§ 37 und 39) des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) v. 20. November 2016 (Darstellung ohne Fußnoten)
Besoldungsgruppe A 5
Betriebsassistent
Gestütoberwärter
Justizhauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6
Betriebsassistent
Deichvogt
Erster Justizhauptwachtmeister
Gestüthauptwärter
Oberamtsmeister
Sattelmeister
Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Deichvogt
Hafenmeister
Krankenschwester/-pfleger
Obersattelmeister
Obersekretär
Oberwerkmeister
Stationsschwester/-pfleger
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungsschwester
Deichvogt
Gerichtsvollzieher
Hafenmeister
Hauptsattelmeister
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Betriebsinspektor
Deichvogt
Erster Hauptsattelmeister
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalkommissar
Lehrer für Fachpraxis
Obergerichtsvollzieher
Oberin/Pflegevorsteher
Oberschwester/-pfleger
Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekräften
Fachlehrer
an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer
Kriminaloberkommissar
Lehrer für Fachpraxis
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegekräften
Fachlehrer
für künstlerischen Entwurf
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachschulausbildung
Kriminalhauptkommissar
Lehrer für Fachpraxis
Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Fachlehrer
für künstlerischen Entwurf
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachschulausbildung
Konrektor
als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
als ständiger Vertreter des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde
an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
Polizeihauptkommissar
Realschullehrer
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof
Zweiter Konrektor
an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Dozent
an einer Volkshochschule
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Förderschullehrer
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
als ständiger Vertreter des Leiters
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule -
als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
als Leiter
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl bis 180
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
als zweiter Konrektor
an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
Förderschulrektor
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 40 und einer Gesamtschülerzahl bis 80
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl bis 40 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl bis 30
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
als Schulentwicklungsberater
Konservator
Kustos
Lehrer
Oberamtsanwalt
Oberlehrer
im Justizvollzugsdienst
Pfarrer
Rat
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
Realschullehrer
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
als Fachberater in der Schulaufsicht
Realschulrektor
als Leiter des Realschulzweiges mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
Rektor
als Leiter
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,
eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360,
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
Seefahrtoberlehrer
Studienrat
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
als leitende Pädagogin oder leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
Zweiter Konrektor
an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
Besoldungsgruppe A 14
Direktorstellvertreter
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540
Dozent
an einer Volkshochschule
Förderschulkonrektor
als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
als der ständige Vertreter des Leiters
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540
einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
Förderschulrektor
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 31 bis 60
einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 180
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
als Leiter
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer Realschule mit einer Schülerzahl bis 180
einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung an einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule zur Wahrnehmung schulfachlicher Aufgaben
Gesamtschulrektor
als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
Oberkonservator
Oberkustos
Oberrat
Oberschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
als der ständige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540
Oberschulrektor
als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 288 bis 540
als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
als Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl bis 180
als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
als Leiter des Sekundarbereichs II einer Oberschule
Oberstudienrat
als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
alsFachbereichsleiter an einer Gesamtschule
als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
als leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
Pfarrer
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
als Fachberater in der Schulaufsicht
Realschulrektor
als Leiter
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
einer Realschule mit einer Schülerzahl bis 180
einer Realschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540
Regierungsschulrat
im Schulaufsichtsdienst
Rektor
als Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
Seminarkonrektor
als ständiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars
für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen
für das Lehramt für Sonderpädagogik
Zweiter Förderschulkonrektor
an einer Förderschule mit Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 270 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180
an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
Zweiter Oberschulkonrektor
einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
Zweiter Realschulkonrektor
an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
Besoldungsgruppe A 15
Direktor
Direktor
beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
einer Volkshochschule mit mehr als 15 000 bis 40 000 Unterrichtsstunden jährlich
Direktorstellvertreter
als der ständige Vertreter des Leiters
einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe,
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000,
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe oder einer Schülerzahl von mehr als 1.000
einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe
einer Volkshochschule mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
Fachmoderator
für Gesamtschulen
Förderschulrektor
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -
einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
als Leiter
einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
an einer berufsbildenden Schule oder an einem Gymnasium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
Gesamtschuldirektor
als Leiter
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
Gesamtschulrektor
als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
als Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
Hauptkonservator
Hauptkustos
Museumsdirektor und Professor
Oberschuldirektor
als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
Oberschulrektor
als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540
Realschulrektor
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
Regierungsschuldirektor
im Schulaufsichtsdienst
Seminarrektor
als Leiter eines Studienseminars
für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen
für das Lehramt für Sonderpädagogik
Studiendirektor
als Abteilungsleiter bei einem Landesbildungszentrum für Blinde oder für Hörgeschädigte
als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
als ständiger Vertreter der des Leiters
des Niedersächsischen Studienkollegs
einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 360
einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schülerzahl von
mehr als 540, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
mehr als 670, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
mehr als 800, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl bis 360
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl von mehr als 360
eines Abendgymnasiums oder Kollegs
eines zweizügig ausgebauten Abendgymnasiums oder Kollegs
als Fachberater
für Hör- und Sprachgeschädigte
in der Schulaufsicht
als Fachleiter an Studienseminaren
als Leiter
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe
des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule
einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl bis 80
einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 360
einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl bis 70
einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl von mehr als 70
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150
eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl bis 360
eines Abendgymnasiums oder Kollegs
als stellvertretender Leiter einer Justizvollzugseinrichtung
bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
einer Gesamtschule ohne gymnasialer Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
Landesbeauftragter für den Tierschutz
Landeskonservator
Landstallmeister
Leitender Direktor
Leitender Direktor
beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Leitender Museumsdirektor und Professor
Leitender Regierungsschuldirektor
im Schulaufsichtsdienst
Ministerialrat
bei einer obersten Landesbehörde
Oberschuldirektor
als Leiter
einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe
einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
Oberstudiendirektor
als Leiter
des Niedersächsischen Studienkollegs
einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
einer Justizvollzugseinrichtung
eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schülerzahl von
mehr als 540, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
mehr als 670, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
mehr als 800, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150
eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl von mehr als 360
eines zweizügig ausgebauten Abendgymnasiums oder Kollegs
Nordrhein-Westfalen
Dieser Abschnitt bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Der Inhalt entspricht nicht der Landesbesoldungsordnung A.
Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.
Besoldungsgruppe A 5
Oberwachtmeister (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
Erster Hauptwachtmeister (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
Hauptwart (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
Justizoberwachtmeister (erhält eine Amtszulage)
Landgestüthauptwärter
Oberamtsmeister (erhält eine Amtszulage, wenn im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
Sattelmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Hauptwachtmeister
Hauptwart
Justizhauptwachtmeister
Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 5)
Obersattelmeister (soweit nicht in A 7)
Sekretär
Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister (als Eingangsamt)
Erster Jusitzhauptwachtmeister (als Leiter einer Justizwachtmeisterei)
Krankenschwester/-pfleger (als Eingangsamt)
Obersattelmeister (soweit nicht in A 6)
Obersekretär
Oberwerkmeister
Stationsschwester/-pfleger
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungsschwester/-pfleger
Gerichtsvollzieher
Hauptsattelmeister
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Betriebsinspektor
Erster Hauptsattelmeister
Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
des Fachlehrers an Berufskollegs
des Fachlehrers an Förderschulen
des Werkstattlehrers
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher
Oberin/Pflegevorsteher
Oberschwester/-pfleger
Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen
des Fachlehrers an Berufskollegs
des Fachlehrers an Förderschulen
des technischen Lehrers an Berufskollegs
des Werkstattlehrers
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
des Lehrers für Sozialarbeit
des Lehrers für Sozialpädagogik
des Technischen Lehrers
Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
des Fachlehrers an Berufskollegs
des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater
des Fachlehrers an Förderschulen
des Technischen Lehrers an Berufskollegs
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
des Lehrers für Sozialarbeit
des Lehrers für Sozialpädagogik
des Technischen Lehrers
Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater
als Technischer Lehrer an Berufskollegs
Kriminalhauptkommissar
Lehrer
der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
Polizeihauptkommissar
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof
Sportlehrer
an einer allgemeinbildenden Schule, an einem Berufskolleg oder an einer Förderschule
Besoldungsgruppe A 13
Arzt
Akademischer Rat
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Gesamtschulrektor
als Koordinator
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Konrektor
als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
Konservator
Kustos
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung
Oberamtsanwalt
Oberlehrer
an einer Justizvollzugsanstalt
Oberrechnungsrat
Pfarrer
Rat
Sekundarschulrektor
Studienrat
Verwaltungsdirektor einer Hochschule
Zweiter Konrektor
Besoldungsgruppe A 14
Arzt
Akademischer Oberrat
Chefarzt
Förderschulkonrektor
Förderschulrektor
Gesamtschulrektor
als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I (mit Amtszulage)
als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw. nicht mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen (mit Amtszulage)
als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen
als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule
als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule (mit Amtszulage)
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 15, A 16)
Konrektor
als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
Konrektor an einem Weiterbildungskolleg
als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden
als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden (mit Amtszulage)
Oberarzt
Oberkonservator
Oberkustos
Oberrat
Oberstudienrat
als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
im Hochschuldienst
mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
Pfarrer
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern (mit Amtszulage)
Realschulrektor
als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern
als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern (mit Amtszulage)
als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schülern
als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
Regierungsschulrat
als Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
im Schulaufsichtsdienst
Rektor
als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehörde Münster
als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
Rektor an einem Weiterbildungskolleg
als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
Schulrat
bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen (mit Amtszulage)
Sekundarschulrektor
Verwaltungsdirektor einer Hochschule
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
Chefarzt
Dekan
Direktor
Direktor
Direktor an einer Gesamtschule
Direktor an einer Sekundarschule
Direktor an einem Weiterbildungskolleg
Direktor an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
mit der Befähigung für dieses Lehramt
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
Amtfrau
Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
mit der Befähigung für dieses Lehramt
Kriminalhauptkommissar
Lehrer für Fachpraxis
mit der Befähigung für dieses Lehramt
Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
mit der Befähigung für dieses Lehramt
Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Fachlehrer
mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
mit der Befähigung für dieses Lehramt
Kriminalhauptkommissar
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grundschulen
Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt
Polizeihauptkommissar
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Arzt
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Fachleiter
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen
Förderschullehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Förderschulen
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Förderschulen
als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule
als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Grund- und Hauptschulen
als ständiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen1),
bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
als pädagogischer Koordinator
für die Klassenstufen 5 und 6
für die Klassenstufen 7 und 8
für die Klassenstufen 9 und 10
Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
als pädagogischer Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind
als Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I
Konrektor an einer Realschule plus
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen als pädagogischer Koordinator an einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus
Konservator
Kustos
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus
Oberamtsanwalt
Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt
Oberrechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Pfarrer
Rat
Realschullehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
Rektor
Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Leiter einer Musikschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
Studienrat
als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Zweiter Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Förderschulen an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Arzt
Chefarzt
Fachleiter
Förderschulfachleiter
mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
Förderschulkonrektor
als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufsreife geführt wird
als der ständige Vertreter des Leiters
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern,
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt,
eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
Förderschulrektor
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern1
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule
Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule
Konrektor an einer Realschule plus
Oberarzt
Oberkonserverator
Oberkustos
Oberrat
Oberstudienrat
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung**
als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
Regierungsschulrat
Rektor
Rektor einer Integrierten Gesamtschule
Rektor einer Realschule plus
Zweiter Förderschulkonrektor
Zweiter Konrektor an einer Realschule plus
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter einer Hochschule
Chefarzt
Direktor
Direktor
als gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1.000 Schülern
Direktor beim Landeskrankenhaus
als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
Direktor einer integrierten Gesamtschule
Direktorstellvertreter an einer Integrierten Gesamtschule
Förderschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
Förderschulrektor
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
Hauptkonservator
Hauptkustos
Museumsdirektor und Professor
Oberarzt
Regierungsschuldirektor
Rektor an einer Integrierten Gesamtschule
Rektor an einer Realschule plus
Studiendirektor
als Leiter
eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern
eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten
eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten
als der ständige Vertreter des Leiters
eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,
eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern (Amtszulage)
eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,
eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,
eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen (Amtszulage)
als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I
Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Förderschulrektor
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Leitender Direktor
im Schulaufsichtsdienst
Ministerialrat
bei einer obersten Landesbehörde
Museumsdirektor und Professor
Oberstudiendirektor
als Leiter
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
eines Abendgymnasiums mit mehr als 130 Studierenden
eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülerinnen und Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten, eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten
eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
Polizeivizepräsident
Stellvertretender Direktor einer Verwaltungsfachhochschule
Vizepräsident des Landeskriminalamtes
Saarland
Im Saarland gelten die am 31. August 2006 geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes als Landesrecht fort, soweit sich aus dem Saarländischen Besoldungsgesetz oder aufgrund sonstiger landesrechtlicher Bestimmungen nichts anderes ergibt. Folgende Ämter sind den Besoldungsgruppen in der Landesbesoldungsordnung A zugeordnet:
Besoldungsgruppe A 4
Oberwachtmeister an einer Justizvollzugsanstalt, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 5
Besoldungsgruppe A 9
Kriminalinspektor
Werkstattlehrer
Besoldungsgruppe A 12
Lehrer
an einer berufsbildenden Schule
Besoldungsgruppe A 13
Gewerbestudienrat
Hauptlehrer an einer Volksschule bis einschließlich sechs Schulstellen
Hauptlehrer der landwirtschaftlichen Haushaltskunde an einer Landwirtschaftsschule
Konrektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen
Landwirtschaftsstudienrat
Rektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen
Rektor
als pädagogischer Mitarbeiter an der Pädagogischen Hochschule
Seminaroberlehrer
Besoldungsgruppe A 16
Direktor der Ingenieurschule
Sachsen
Besoldungsgruppe A 4
Amtsmeister
Justizamtsmeister
Besoldungsgruppe A 5
Erster Justizhauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Justizhauptwachtmeister
Sekretär
Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Kriminalmeister
Obersekretär
Obersekretär im Justizvollzugsdienst
Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Straßenmeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalhauptmeister
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar
Straßenobermeister
Besoldungsgruppe A 10
Brandoberinspektor
Bauoberinspektor
Gewerbeoberinspektor
Kriminaloberkommissar
Landwirtschaftsoberinspektor
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Straßenhauptmeister
Technischer Oberinspektor
Vermessungsoberinspektor
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Kriminalhauptkommissar
Lehrer
Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Bildungsamtsrat
Kriminalhauptkommissar
Lehrer
Polizeihauptkommissar
Polizeischullehrer
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
Bildungsrat
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Oberamtsanwalt
Polizeischuloberlehrer
Rat
Studienrat
Besoldungsgruppe A 14
Förderschulkonrektor
Förderschulrektor
Grundschulkonrektor
Grundschulrektor
Oberschulkonrektor
Oberschulrektor
Oberrat
Oberstudienrat
Polizeischulrektor
Besoldungsgruppe A 15
Direktor
Förderschulkonrektor
Förderschulrektor
Grundschulrektor
Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen
Kanzler der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Kanzler einer Kunsthochschule
Oberschulkonrektor
Oberschulrektor
Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
Kanzler einer Fachhochschule
Landesbeauftragter für Ausländerfragen
Leitender Direktor
Leitender Regierungsdirektor
Ministerialrat
Museumsdirektor und Professor
Oberstudiendirektor
Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Sachsen-Anhalt
Besoldungsgruppe A 4
Amtsmeister
Hauptwachtmeister
Besoldungsgruppe A 5
Erster Hauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6
Erster Hauptwachtmeister
Oberamtsmeister
Sekretär
Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Kriminalmeister
Obersekretär
Oberwerkmeister
Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Betriebsinspektor
Fachpraxislehrer
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalhauptmeister
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrer
ohne abgeschlossene Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung an berufsbildenden Schulen
Fachpraxislehrer
Kriminaloberkommissar
Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung
Fachlehrer
ohne abgeschlossene Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung an berufsbildenden Schulen
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung
Kriminalhauptkommissar
Lehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen
als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen
Leitender Regierungsdirektor als Vorsteher eines Finanzamtes
Leitender Regierungsschuldirektor
Ministerialrat
Oberstudiendirektor
Schleswig-Holstein
Festgelegt in Anlage 1 zum Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) vom 26. Januar 2012
Besoldungsgruppe A 6
Erster Justizhauptwachtmeister 123
1)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
2)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
3)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister 1
Obersekretär 2
Oberwerkmeister 2
Erster Justizhauptwachtmeister 345
1)
Als Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Feuerwehr.
2)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
4)
Erhält als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit bis zu neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8.
5)
rhält als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit mehr als neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8.
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher 1
Hauptsekretär 3
Hauptwerkmeister 3
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister 2
1)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst.
2)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Polizei.
3
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz bei Verwendung in Funktionen des Allgemeinen Vollzugsdienstes oder des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und in der Funktion des Abschiebungshaftvollzugs bei einer Abschiebungshafteinrichtung.
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor 1
Betriebsinspektor 1
Hauptbrandmeister 1
Inspektor 23
Kriminalkommissar 4
Obergerichtsvollzieher 1
Polizeihauptmeister 1
Polizeikommissar 4
1)
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 % der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden. Stellenbruchteile, die sich bei Anwendung der Obergrenzenregelung ergeben, dürfen von 0,5 an aufgerundet werden. Wird in der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt nur eine Planstelle mit der Besoldungsgruppe A 9 ausgewiesen, darf diese Planstelle ebenfalls mit der Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden, wenn nach Maßgabe sachgerechter Bewertung Funktionen wahrgenommen werden, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben.
2)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
3)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste und Feuerwehr, wenn der Aufstieg aus der Laufbahngruppe 1 erfolgreich absolviert wurde.
4)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Polizei.
Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrkraft
soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach § 39 Abs. 1 des Hochschulgesetzes, und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden. 12
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor 3
Polizeioberkommissar 4
1)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste, Feuerwehr und Agrar- und umweltbezogene Dienste, Laufbahnzweig Landwirtschaftsverwaltung, wenn das für den Zugang zur Laufbahn geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde.
4)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei, Laufbahnzweig Wasserschutzpolizeidienst, wenn ein Befähigungszeugnis nach der Seeleute-Befähigungsverordnung nach Maßgabe der Polizeilaufbahnverordnung vorliegt.
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Fachlehrkraft
soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach § 39 Abs. 1 des Hochschulgesetzes, und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden. 12
Kriminalhauptkommissar 3
Polizeihauptkommissar 3
1)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
2)
In diese Besoldungsgruppe können nur Beamte eingestuft werden, die eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine vierjährige Dienstzeit seit Einstellung mindestens in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.
einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern 4
1)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
2)
Nur bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen nach Maßgabe der LVO-Bildung; das Amt gehört der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt an.
3)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
4)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
5)
Organisatorische Verbindung gemäß §§ 9, 60 des Schulgesetzes.
6)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder für das Lehramt für Sonderpädagogik.
7)
Für die Berechnung der Schülerzahlen werden die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderzentrum und die Hälfte der Schüler in integrativen Maßnahmen an Grundschulen und allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zugrunde gelegt.
8)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen, an Gemeinschaftsschulen oder für Sekundarschullehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I.
9)
Erhält eine Stellenzulage für Beamte in Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten nach § 51 SHBesG.
10)
Für Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 % der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden.
11)
Für Beamte mit dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Feuerwehr und Technische Dienste können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 % der für technische Beamte ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden.
12)
Für Beamte als Rechtspfleger können für diese Funktionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 % der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden.
13)
Für Beamte mit dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der nicht in den Fußnoten 10 bis 12 genannten Fachrichtungen, Laufbahnzweige und Funktionen können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 % der ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden. Stellenbruchteile, die sich bei Anwendung der Obergrenzenregelung ergeben, dürfen von 0,5 an aufgerundet werden. Werden in der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt höchstens vier Planstellen mit der Besoldungsgruppe A 13 ausgewiesen, darf eine Planstelle ebenfalls mit der Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden, wenn nach Maßgabe sachgerechter Bewertung Funktionen wahrgenommen werden, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben.
14)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
15)
Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
16)
Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
17)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen.
18)
Mit zwei Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufe I oder mit einem Fach auf dem Niveau der Sekundarstufe I und einem Fach auf dem Niveau der Sekundarstufe I und II.
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Arzt 1
Chefarzt 2
Oberarzt 2
Oberkonservator
Oberkustos
Oberrat
Konrektor
als stellvertretender Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
als stellvertretender Leiter einer Gemeinschaftsschule mit bis zu 360 Schülern 45
als stellvertretender Leiter einer Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schülern 456
als stellvertretender Leiter einer organisatorischen Verbindung mit bis zu 360 Schülern 57111314
als stellvertretender Leiter einer organisatorischen Verbindung mit mehr als 360 Schülern 567111314
als Koordinator an einer mit einer Grundschule verbundenen Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern in der Primarstufe 1114
als Koordinator an einer mit einer Grundschule verbundenen Gemeinschaftsschule mit mehr als 540 Schülern in der Primarstufe 61114
als Koordinator für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern in der Sekundarstufe I 458
als Koordinator für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 540 Schülern in der Sekundarstufe I 4569
als Koordinator an einer mit einem Förderzentrum verbundenen Gemeinschaftsschule mit mehr als 180 Schülern im Förderzentrumsbereich 510
als Koordinator an einer organisatorischen Verbindung mit mehr als 180 Schülern im Förderzentrumsbereich 5710
Oberstudienrat
an einer Fachhochschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
mit der Befähigung für das Sekundarschullehramt mit zwei Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufen I und II
als Studienleiter im Sachgebiet Gemeinschaftsschulen im IQSH 4
als Studienleiter im Sachgebiet Sonderpädagogik im IQSH 5
als Koordinator für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen ab 240 bis zu 540 Schülern in der Sekundarstufe I 6815
Polizeischulkonrektor
Rektor
im Justizvollzugsdienst 12
als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schüler
als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 6
als Leiter einer Gemeinschaftsschule bis zu 360 Schülern 456
als Leiter einer organisatorischen Verbindung mit bis zu 360 Schülern 567111314
Sonderschulkonrektor oder Förderzentrumskonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 60 bis zu 120 Schüler 10
als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 120 Schülern 610
als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit Heim 6
Sonderschulrektor oder Förderzentrumsrektor
eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 60 Schülern 10
eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 60 bis zu 120 Schülern 610
Zweiter Sonderschulkonrektor oder Zweiter Förderzentrumskonrektor
als Koordinator für den Krankenhausunterricht in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, wenn mehr als fünf Stellen zu koordinieren sind
eines Förderzentrums mit Heim und mit mehr als 90 Schülern 10
eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Sehen mit mehr als 150 Schülern 10
eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 180 Schülern 10
am Landesförderzentrum Hören zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
1)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
2)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 oder A 16.
3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
4)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Gemeinschaftsschulen oder für Sekundarschullehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I.
5)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder für das Lehramt für Sonderpädagogik.
6)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
7)
Organisatorische Verbindung gemäß §§ 9, 60 SchulG.
8)
Die Anzahl der Koordinatoren beträgt bei mehr als 360 bis zu 540 Schülern 2.
9)
Die Anzahl der Koordinatoren beträgt bei mehr als 540 bis zu 670 Schülern 3 und ab 670 Schülern 4.
10)
Für die Berechnung der Schülerzahlen werden die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderzentrum und die Hälfte der Schüler in integrativen Maßnahmen an Grundschulen und allgemein bildenden weiterführenden Schulen zugrunde gelegt. Dabei gilt als Mindestschülerzahl die Schülerzahl des Schuljahres 2007/2008. Sind nach diesem Zeitpunkt Förderzentren zusammengelegt worden, soll nach dem Günstigkeitsprinzip die Gesamtschülerzahl der Ursprungsschulen zugrunde gelegt werden.
11)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
12)
Erhält eine Stellenzulage für Beamte in Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten nach § 51 SHBesG.
13)
Die Einstufung der Leitungsfunktionen des jeweils verbundenen Förderzentrums darf nicht unterschritten werden.
14)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen.
15)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Sekundarschullehramt mit zwei Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufen I und II.
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Chefarzt 1
Direktor
Hauptkonservator
Hauptkustos
Oberarzt 2
Polizeischulrektor
Regierungsschuldirektor
als Schulaufsichtsbeamter oder als Beamter im Schulverwaltungsdienst der zuständigen oberen oder obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule mit mehr als 360 Schülern 34
als Leiter einer organisatorischen Verbindung mit mehr als 360 Schülern 451112
Sonderschulrektor oder Förderzentrumsrektor
eines Förderzentrums mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern; für Schüler mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 120 Schülern 7
eines Förderzentrums mit Heim
Studiendirektor
an einer Fachhochschule
an einer Hochschule
als Leiter einer berufsbildenden Schule mit bis zu 80 Schülern 8
als Leiter einer berufsbildenden Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern 68
als Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums 6
als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern 6
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 1.000 Schülern 69
als Leiter einer organisatorischen Verbindung mit bis zu 360 Schülern 569
als stellvertretender Leiter einer berufsbildenden Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern 8
als stellvertretender Leiter einer berufsbildenden Schule mit mehr als 360 Schülern 68
als stellvertretender Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt 6
mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen 6
mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen 6
als stellvertretender Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
als stellvertretender Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
als stellvertretender Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern 6
als stellvertretender Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 1.000 Schülern 9
als stellvertretender Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 1.000 Schülern 69
als stellvertretender Leiter einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 69
als stellvertretender Leiter einer organisatorischen Verbindung mit bis zu 360 Schülern 59
als stellvertretender Leiter einer organisatorischen Verbindung mit mehr als 360 Schülern 569
als zweiter stellvertretender Leiter an einem Regionalen Berufsbildungszentrum 69
als Koordinator für schulfachliche Aufgaben an Gemeinschaftsschulen mit mehr als 540 Schülern in der Sekundarstufe I 913
als Koordinator an einer mit einer gymnasialen Oberstufe verbundenen Gemeinschaftsschule 9
als Koordinator schulfachlicher Aufgaben 10
als Leiter des Sachgebietes Grundschulen im IQSH 11
als Leiter des Sachgebietes Gemeinschaftsschulen im IQSH 12
als Leiter des Sachgebietes Sonderpädagogik im IQSH 4
als Studienleiter im Sachgebiet Gymnasien im IQSH 9
als Studienleiter im Landesseminar Berufliche Bildung im IQSH 9
als Studienleiterin oder Studienleiter im Dezernat Landesseminar Berufliche Bildung im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung – Landesamt - (SHIBB)
1)
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 oder A 16.
2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
3)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Gemeinschaftsschulen oder für Sekundarschullehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I.
4)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder für das Lehramt für Sonderpädagogik.
5)
Organisatorische Verbindung gemäß §§ 9, 60 SchulG.
6)
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
7)
Für die Berechnung der Schülerzahlen werden die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderzentrum und die Hälfte der Schüler in integrativen Maßnahmen an Grundschulen und allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zugrunde gelegt. Dabei gilt als Mindestschülerzahl die Schülerzahl des Schuljahres 2007/2008. Sind nach diesem Zeitpunkt Förderzentren zusammengelegt worden, soll nach dem Günstigkeitsprinzip die Gesamtschülerzahl der Ursprungsschulen zugrunde gelegt werden.
8)
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Sekundarschullehramt mit zwei Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufen I und II.
10)
Höchstens 30 % der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Sekundarschullehramt mit zwei Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufen I und II.
11)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
12)
Die Einstufung der Leitungsfunktionen des jeweils verbundenen Förderzentrums darf nicht unterschritten werden.
13)
Die Anzahl der Koordinatoren beträgt bei mehr als 540 bis zu 670 Schülern 3 und ab 670 Schülern 4.
Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor
Chefarzt 1
Direktor des AZV Südholstein - Kommunalunternehmen
als alleiniges Vorstandsmitglied 2
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule 3
Leitender Direktor 2
Leitender Regierungsschuldirektor
als Schulaufsichtsbeamter oder als Beamter im Schulverwaltungsdienst der zuständigen oberen Landesbehörde
als Leiter des Dezernats „Landesseminar Berufliche Bildung“ im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung - Landesamt - SHIBB 5
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 oder A 15.
2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
3)
Nur in Stellen von besonderer Bedeutung
4)
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
5)
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen.
6)
Organisatorische Verbindung gemäß §§ 9, 60 SchulG.
7)
Das Grundgehalt des Landesbeauftragten für Politische Bildung, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bemisst sich abweichend von § 28 Abs. 1 SHBesG nach der höchsten Erfahrungsstufe.
8)
Für herausgehobene Leitungsfunktionen, die sich von der Besoldungsgruppe A 16 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 10 % der für Ministerialräte ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 16 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden. Stellenbruchteile, die sich bei Anwendung der Obergrenzenregelung ergeben, dürfen von 0,5 an aufgerundet werde.
Thüringen
Besoldungsgruppe A 6
Justizoberassistent
Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister
Justizmeister
Kriminalmeister
Obersekretär
Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
Gerichtsvollzieher
Hauptsekretär
Justizobermeister
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
Amtsinspektor
Hauptbrandmeister
Inspektor
Kriminalhauptmeister
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher
Polizeihauptmeister
Polizeikommissar
Sonderpädagogischer Assistent
Besoldungsgruppe A 10
Kriminaloberkommissar
Oberinspektor
Polizeioberkommissar
Fachlehrer
an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
Besoldungsgruppe A 11
Amtmann
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Fachlehrer
an berufsbildenden Schulen
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt
Amtsrat
Kriminalhauptkommissar
Polizeihauptkommissar
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Grundschullehrer
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5