1. Juli 1877 in Berlin als Kaiserliches Patentamt 1919 Umbenennung zu Reichspatentamt 1949 Wiedereröffnung in München als Deutsches Patentamt 1998 Umbenennung zu Deutsches Patent- und Markenamt
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Anerkannte Kooperationspartner des DPMA in den Bundesländern sind die Patentinformationszentren, vereinigt in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e. V.
1877–1919: Vom Kaiserlichen Patentamt zum Reichspatentamt
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutschePatentgesetz erlassen, das auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet.[5][6] Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ des Erfinders Johannes Zeltner erteilt.[4] Die erste Marke Perkeo wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.[7][8]
Zunächst war das Amt in einem reichseigenen Gebäude in der Wilhelmstraße untergebracht. Im April 1879 wurde es in Mietshäuser an der Königgrätzer Straße (heute: Stresemannstraße) verlegt, im März 1882 dann in andere Gebäude derselben Straße. 1891 bezog das Amt einen Neubau in der Luisenstraße 34 in Berlin-Mitte, um 1895 kam auf dem Grundstück Nr. 32 ein Erweiterungsbau hinzu.[9][10]
Nach der Abschaffung der Monarchie 1918 erhielt die Behörde die Bezeichnung Reichspatentamt.
1945: Einstellung der Tätigkeit
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, 1945, stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des KontrollratsgesetzesNr. 5 vom 30. Oktober 1945[13] unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmt hatten, die sich im Auslandsvermögen von deutschen Eigentümern befanden. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31. August 1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber erst am 15. März 1991 mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.
1949: Wiedereröffnung in München
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. Seitdem tragen die Patente in Deutschland die Bezeichnung Deutsches Bundespatent gefolgt von der Patentnummer. Die entsprechende Abkürzung DBP (anfänglich auch D.B.P.) findet sich gelegentlich auch zum Zwecke der Assoziation mit einer höheren Qualität auf patentierten Produkten. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in West-Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um, das von Franz Hart und Georg Hellmuth Winkler entworfen worden war.
1973: Europäisches Patentamt
Seit 1973 besteht mit der Europäischen Patentorganisation (EPO) ein supranationaler Erfindungsschutz auf europäischer Ebene und mit dem Europäischen Patentamt seit 1977 ein weiteres Patentamt in München. Seine Aufgabe ist die Prüfung und Erteilung Europäischer Patente, die auch in Deutschland wirksam sind. Am 1. Juni 1978 registrierte das EPA die erste europäische Patentanmeldung. Neben dem Hauptsitz in München hat das Amt Dienststellen in Rijswijk (bei Den Haag), Berlin-Kreuzberg und Wien sowie ein Verbindungsbüro in Brüssel. Zum Jahresende 2024 wird das Europäische Patentamt das Gebäude in Berlin-Kreuzberg verlassen und neue Büros in Berlin beziehen.
1990: Fusion mit dem Patentamt der DDR
Im Jahr 1990, infolge der deutschen Wiedervereinigung fusionierte das Deutsche Patentamt mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR in Ost-Berlin. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 1998 in Jena eine Dienststelle errichtet, und der größte Teil der ehemaligen DDR-Dienststelle Berlin dorthin verlagert. Das Amt verfügt damit fortan über drei Standorte (München, Jena und Berlin). Im selben Jahr wurde die Behörde von Deutsches Patentamt in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannt, was der gestiegenen Bedeutung von Marken als Arbeitsgebiet des Amtes Rechnung tragen soll.[14]
1993: Eröffnung der Außenstelle in Hauzenberg
Am 1. Februar 1993 wurde die Schreibkanzlei in Hauzenberg mit neun Schreibkräften einschließlich einer Schreibgruppenleiterin eröffnet. Vorangegangen war ein Aufruf des Deutschen Patentamts in der Passauer Neuen Presse zur „Behördenverlagerung“, denn in München waren keine Schreibkräfte zu finden. Die Stadt Hauzenberg mit ihrem Bürgermeister Bernd Zechmann und unterstützt von dem damaligen Bundestagsabgeordneten Max Stadler bewarb sich daraufhin beim DPMA. Der Landkreis Passau, insbesondere die Region Hauzenberg, litten unter dem Niedergang der Granitindustrie und Firmenschließungen im Textilsektor, die eine hohe Arbeitslosigkeit zur Folge hatten. Da kam der Aufruf des DPMA gerade recht:
In Hauzenberg gelang es auf Anhieb, gut ausgebildete und hoch motivierte Frauen für die Schreibaufgaben des Patentamts sowie des Bundespatentgerichts zu finden. Die Außenstelle Hauzenberg wurde in den 1990er Jahren immer weiter ausgebaut, bis sie 1997 mit 22 Schreibkräften ihre vorläufig höchste Mitarbeiterinnenzahl erreichte. Ihnen wurden die unterschiedlichsten Schreib- und Datenerfassungsarbeiten übertragen: Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, Adressenerfassung – AVA, schwierige und daher nicht scanbare Offenlegungs- und Patentschriften für DEPATIS. Noch 2011 arbeiteten ausschließlich Frauen in der Außenstelle (damals 16).[15]
Mit der flächendeckenden Einführung von Arbeitsplatz-Computern ging die Schreibgutmenge allerdings immer mehr zurück, und nach Einführung der elektronischen Akte im Bereich Patent- und Gebrauchsmusterwesen im Juni 2011 war die Schreibkanzlei nicht mehr ausgelastet. Seitdem befasst sich die Außenstelle Hauzenberg mit dem First-Level-Kundenservice und der Erfassung der von den Anmeldern in den Schriftsätzen im Patentverfahren genannten Literatur (Informationsbereitstellung) für die elektronische Aktenbearbeitung. Heute hat das Dienstleistungsbüro 26 Mitarbeiterinnen, von denen 8 seit der Gründung der Außenstelle dort beschäftigt sind.[16] Auch ein Mann gehört inzwischen zur Belegschaft.
Präsidenten
Kaiserliches und Reichs-Patentamt (Auswahl)
Der erste Präsident des Kaiserlichen Patentamtes war bis 1879 Karl Rudolf Jacobi.[17] Letzter Präsident des Reichspatentamtes war Georg Klauer, der 1947 durch Suizid starb.
Deutsches Patentamt, Deutsches Patent- und Markenamt
Das heutige Dienstgebäude wurde durch das Landbauamt München und die Architekten Franz Hart und Helmuth Winkler als Neubau in den Jahren 1954–1959 auf einem Grundstück einer im Zweiten Weltkrieg zerstörten Kaserne erstellt. Der erste Bauabschnitt bestand aus dem fünfgeschossigen Atriumbau, der zweite Bauabschnitt aus dem zwölfgeschossigen Hochhaus parallel zur Isar. Diese städtebauliche Dominante ist weithin sichtbar. Das Gebäude wird der kontextbewussten und künstlerisch ambitionierten Moderne zugerechnet. Die an der Außenfassade angebrachten goldfarbenen Halbkugeln von Robert Lippl von 1958 erinnern an die Magdeburger Halbkugeln.[18]
30 Jahre nach der Grundsteinlegung bestand ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf. Im Rahmen dieser im Jahre 2001 abgeschlossenen „Großen Maßnahme“ wurde auch ein Wettbewerb zur Kunst am Bau durchgeführt. Für die Kantine im zehnten Obergeschoss wurde von Dietmar Tanterl eine mediale Lichtskulptur entwickelt. Im Hause wurden über die zehn Stockwerke jeweils gegenüber dem Paternoster 28 Fotoarbeiten von Beate Passow angebracht. Die Fotoarbeit „Die Erfindung des rothen Ultramarin“ bezieht sich auf die erste Patentschrift des kaiserlichen Patentamtes von 1877.
Patentanmelder
Spitzenreiter beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2016 waren die Unternehmen Bosch mit 3693 Patentanmeldungen, Schaeffler mit 2316 Patentanmeldungen und Daimler mit 1946 Patentanmeldungen.[19] 2017 wurden 6 % der Patente von Frauen angemeldet.[20] In Baden-Württemberg werden elfmal so viele Patente pro 100.000 Einwohner angemeldet wie in Mecklenburg-Vorpommern.[21]