Das Amt Borna lag zum größten Teil im Pleißenland und war seit 1210 in markgräflichem Besitz. Im südlichen Teil um Frohburg hatten im 12. und 13. Jahrhundert die Burggrafen von Altenburg Besitz.[1]
Die beiden Hauptorte der Herrschaft Wolkenburg, Kaufungen und Wolkenburg wurden zum ersten Mal in den Jahren 1226 bzw. 1241 urkundlich erwähnt. Während in Wolkenburg bereits zu dieser Zeit eine Burganlage bestand,[4] existierte in Kaufungen ein Rittergut.[5] Im 15. Jahrhundert gehörten das Rittergut Kaufungen und das Schloss Wolkenburg zum Besitz des Kunz von Kauffungen, der durch den Altenburger Prinzenraub im Jahr 1455 schicksalhafte Berühmtheit erlangte. Nach seiner Gefangennahme und Enthauptung wurden seine Besitzungen eingezogen. Seitdem gehörte die Herrschaft Wolkenburg den Markgrafen von Meißen aus dem Haus Wettin. Inmitten der Schönburgischen Herrschaften gelegen, unterstanden die Orte der Herrschaft Wolkenburg bis ins 19. Jahrhundert als Exklave dem kursächsischen Amt Borna. Zur Herrschaft Wolkenburg gehörten die Orte Wolkenburg (mit dem Schloss und der Wüstung Biensdorf), Kaufungen (mit dem Rittergut, Mühlwiese und Sorge), Dürrengerbisdorf (anteilig), Herrnsdorf, Uhlsdorf, Schlagwitz, ein Anteil von Franken und die Exklave Jahnshorn.
Der Besitz der benachbarten Schlösser Wolkenburg und Kaufungen unterstand seit 1766 einer gemeinsamen Gerichtsverwaltung.[6] Die Grundherrschaft wurde in dieser Zeit durch die Herren von Einsiedel ausgeübt. Graf Friedrich Karl von Einsiedel, der Sohn des Diplomaten Karl von Einsiedel, trat im Jahr 1851 die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Wolkenburg mit Kaufungen an den Staat ab. Dadurch kamen die Orte der Herrschaft Wolkenburg im Jahr 1851 an das königlich-sächsische Gericht Limbach[7] und im Jahr 1856 zum Gerichtsamt Penig, das im Jahr 1875 in der Amtshauptmannschaft Rochlitz aufging.[8]
Exklaven Kaynaische Dörfer, Suxdorf, Hohenkirchen
Der Ursprung der fünf Kaynaischen Dörfer Tanna, Wernsdorf, Naundorf, Penkwitz und Kleinbraunshain lag in der Zugehörigkeit zum RittergutKayna, wodurch sich auch der Name „Kaynaische Dörfer“ einbürgerte.[9] Später gehörten die fünf Orte zum Rittergut Kleinbraunshain[10] westlich von Altenburg. Zu dessen Besitz zählten neben Kleinbraunshain als zusammenhängendes Territorium die Dörfer Tanna, Wernsdorf und Naundorf, sowie das bei Meuselwitz liegende Penkwitz. Dieses Gebiet lag zwischen dem Zeitzer Stiftsgebiet und dem zum Herzogtum Sachsen-Altenburg gehörigen Amt Altenburg und unterlag der Verwaltung durch das kursächsische Amt Borna.[11][12]
Johann Christian Crell: Die in Chursachsen jeztlebende Amtleute und Amtsverweser. Leipzig, 1722.
Amt Borna. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 1. Band. Schumann, Zwickau 1814, S. 449–452.
Amt Borna. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 14. Band. Schumann, Zwickau 1827, S. 582–587.
Leo Bönhoff: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte. Band38, 1917, S.17–45 (Digitalisat).
Bernd Wiefel: Sozialstruktur und Grundherrschaft im Amt Borna von 1548 bis 1626, Pädagog. Institut Leipzig 1967 (Manuskript, 176 S., in der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden).