Die Schweizer Parlamentswahlen 1951 fanden am 28. Oktober 1951 statt. Dabei waren alle 196 Mandate des Nationalrats sowie 25 der 44 Mandate im Ständerat neu zu vergeben. Diese 34. Legislaturperiode dauerte vier Jahre bis Oktober 1955. Aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung 1950 stieg die Zahl der Sitze im Nationalrat von 194 auf 196.
Bei den Nationalratswahlen kam es zu markanten Verlusten für die PdA, deren Wähleranteil sich unter dem Zeichen des Kalten Kriegs beinahe halbierte. Die Katholisch-Konservativen konnten dagegen zulegen und wurden wieder zur die stärkste Fraktion in der Bundesversammlung (National- und Ständerat zusammengerechnet).[1] Ansonsten gab es nur geringe Verschiebungen.
Im Ständerat kam es nur zu kleineren Änderungen. BGB und SP verloren je einen Sitz an FDP und LPS. Die beiden parteilosen Ständeräte wurden wiedergewählt.
Die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei den Nationalratswahlen 1951 sank auf 71,2 %, mit kantonalen Werten zwischen 39,9 % in Appenzell Innerrhoden und 86,0 % im Aargau.[2]
Die Nationalräte werden seit 1919 nach dem Proporzwahlsystem gewählt, d. h. die Sitze werden nach dem Wähleranteil der Parteilisten in den einzelnen Kantonen verteilt und erst innerhalb der Liste gemäss den Personenstimmen. Die Anzahl Sitze pro Kanton werden anhand der Einwohnerzahl bestimmt.
Jeder Kanton wählt seit 1848 zwei Vertreter für den Ständerat (ehemalige Halbkantone: einen Vertreter). Die Ständeratswahlen richten sich nach kantonalem Recht. In den meisten Kantonen wurde am 25. Oktober auch die Ständevertretung gewählt. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden und Obwalden wählten die Landsgemeinden im Frühjahr die Ständeräte. Die Kantone hatten nicht nur abweichende Wahltermine, sondern auch noch verschieden lange Amtsperioden (1–4 Jahre). In den Kantonen Bern (Novembersession), Freiburg (1 Person in der Maisession, 1 Person in der Novembersession), Neuenburg (gleichentags mit den Nationalratswahlen) und St. Gallen (in der Frühjahrssession) wurden die Ständeräte vom Kantonsparlament gewählt. In allen anderen Kantonen wurden die Ständeräte bei Urnenwahlgängen ermittelt, normalerweise am gleichen Tag wie die Nationalratswahlen. Abweichend davon wählten die Stimmberechtigten in den Kantonen Graubünden (erster Sonntag im März), Tessin (letzter Sonntag im Februar) und Zug (im November).
In den Mehrpersonenwahlkreisen hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seinem Kanton Sitze zu vergeben sind (im Kanton Bern 34, im Kanton Zug 2). Diese Stimmen kann er an beliebige Kandidaten der sich zur Wahl stellenden Listen vergeben (Panaschieren). Eine Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei. Hat ein Wähler nicht alle seine Stimmen an Kandidierende vergeben, gehen diese Stimmen als sogenannte «Zusatzstimmen» an die von ihm gewählte Liste. Wenn der Wähler keine Liste auswählt, sondern einen so genannten «Wahlzettel ohne Parteibezeichnung» – auch Blankoliste genannt – verwendet, verfallen nicht benutzte Stimmen (sog. Leere Stimmen).
Um zu überkantonal vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, muss zuerst die Anzahl fiktiver Wähler pro Kanton und Partei berechnet werden. Und die Summe aller fiktiven Wähler der einzelnen Kantone sind dann die Wähler auf Landesebene (z. B. SP auf 249'857 Wähler gerundet). Ein Aargauer «Wähler» kann aber auch aus 13 Personen bestehen, die nur je einen Kandidaten der betreffenden Partei auf ihrer Liste aufgeführt haben.
Das Bundesamt für Statistik benutzt daher den Begriff «fiktiver Wähler» für den Wähler, da ein effektiver Wähler auch nur ein Teilwähler sein kann. Die Zahl der Wähler entspricht der Anzahl gültiger Wahlzettel. Auf Kantonsebene ist die Summe aller Parteistimmen (Summe der Kandidatenstimmen von Kandidierenden einer Partei plus Zusatzstimmen = leere Felder einer Parteiliste) Berechnungsgrundlage. Beispiel: Partei A erzielt im Kanton X 12000, Partei B 27000 und Partei C 48000 von 87000 Parteistimmen. Die Anzahl gültiger Wahlzettel beträgt 25000. Somit hat Partei A in diesem Kanton 3448,28 (12000:87000 × 25000), Partei B 7758,62 (27000:87000 × 25000) und Partei C 13793,10 (48000:87000 × 25000) fiktive Wähler. Alle drei Parteien zusammen total 25000 Wähler.
Die gewählten Mitglieder des Nationalrats sind im Bundesblatt Nr. 48 vom 29. November 1951 aufgelistet.[3]
Parteien, Wähler, Sitze
Die landesweiten Ergebnisse sahen wie untenstehend dargestellt aus. Resultate aus den Kantonen finden sich unter Schweizer Parlamentswahlen 1951/Resultate Nationalratswahlen. In den Kantonen Glarus und Schaffhausen kam es zu stillen Wahlen.
Fraktionen sind Zusammenschlüsse der Parlamentsmitglieder einer oder mehrerer Parteien. Untenstehende Tabelle gibt den Stand zu Beginn der Legislaturperiode wieder.[10]
↑Zwar rechnet das Bundesamt für Statistik diese Liste nicht der Partei der Arbeit zu. Sie wurde jedoch vom bisherigen Waadtländer PdA-Nationalrat René Houriet angeführt und sowohl zeitgenössische Presseberichte wie die heutige Walliser PdA betrachten sie als PdA-Liste.