Im Rahmen des kooperativen Föderalismus arbeiten die Justizminister der Länder in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (kurz: Justizministerkonferenz, JMK) zusammen, an deren Sitzungen auch der für Justiz zuständige Bundesminister regelmäßig teilnimmt. Durch ihre Mitgliedschaft im Bundesrat – insbesondere in dessen Rechtsausschuss – wirken die Justizminister an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Amtierende Landesjustizminister der deutschen Länder
Momentan bekleiden 16 Personen (elf Frauen und fünf Männer) das Amt eines Landesjustizministers. Acht Amtsinhaber gehören den Unionsparteien (CDU/CSU) an, vier sind Mitglied der SPD, Bündnis 90/Die Grünen stellt zwei Ressortchefs und Die Linke und FDP je einen.