Nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden zunächst noch keine Ministerien. In der 1945 gebildeten „Provinzialverwaltung Sachsen“ war für Justiz ein Vizepräsident zuständig. 1946 wurde dann ein Innenministerium gegründet, welches bis zur Auflösung des Landes 1952 bestand.
Mit der Wiedergründung des Landes Sachsen-Anhalt 1990 wurde das Ministerium der Justiz wiedergegründet. 1994 hieß es kurzzeitig Ministerium für Justiz und Bundesangelegenheiten. Seit 2011 hieß es Ministerium für Justiz und Gleichstellung. Mit der Bildung des Kabinetts Haseloff III im Jahr 2021 erhielt es den heutigen Namen und gab das Gleichstellungsressort an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ab.
Aufbau des Ministeriums
Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:[1]
Abteilung 1: Personal-, Haushalts- und Organisationsangelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnik