Dieser Artikel behandelt das Großherzogtum Oldenburg; zu Oldenburg als Land mit historisch unterschiedlichen Herrschaftsformen siehe den Überblicksartikel Oldenburg (Land).
Als Teil des Deutschen Reichs nahm das Großherzogtum Oldenburg 1914–1918 am Ersten Weltkrieg teil. An dessen Ende musste der letzte Großherzog Friedrich August im Zuge der Novemberrevolution 1918 auf den Thron verzichten. Seinen Lebensabend verbrachte er im Schloss Rastede.
Verwaltung
Im Herzogtum Oldenburg bestand 1824–1858 die folgende Verwaltungsgliederung:[2]
1853 wurde das Jadegebiet aus dem Amt Jever herausgelöst und an Preußen abgetreten. Im Jadegebiet entstand in der Folgezeit die Stadt Wilhelmshaven. Im Jahre 1858[3] wurde im Großherzogtum eine umfangreiche Verwaltungsreform durchgeführt. Varel wurde amtsfreie Stadt I. Klasse. Das Amt Zwischenahn ging im Amt Westerstede auf, das Amt Ganderkesee im Amt Delmenhorst, das Amt Bockhorn im Amt Varel und das Amt Rastede im Amt Oldenburg. Die Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen kamen zum Amt Jever. Die Ämter Burhave und Abbehausen wurden zum Amt Stollhamm zusammengeschlossen. Das Amt Ovelgönne trat an die Stelle des Amtes Rodenkirchen. Die Einteilung in Kreise und Herrschaften wurde nicht fortgeführt. 1868 wurde das Amt Rastede auf die Ämter Varel und Oldenburg aufgeteilt. 1871 wurde das Amt Steinfeld in das Amt Damme eingegliedert. Bei einer erneuten Gebietsreform wurde 1879 die Anzahl der Ämter weiter reduziert. Das Amt Löningen wurde in das Amt Cloppenburg eingegliedert sowie das Amt Damme ins Amt Vechta. Aus dem Amt Stollhamm wurde das Amt Butjadingen und das Amt Berne kam zum Amt Elsfleth. Die Ämter Landwürden und Ovelgönne zum Amt Brake.
Im Jahre 1902 wurde aus drei Gemeinden des Amtes Jever das neue Amt Rüstringen gebildet. Die Stadt Delmenhorst schied 1903 aus dem Amt Delmenhorst aus und wurde amtsfreie Stadt I. Klasse. Der Landesteil Oldenburg des Großherzogtums besaß somit zuletzt die folgende Gebietseinteilung:[4]
Seit 1843 gab es nur noch die Ämter Eutin und Schwartau. 1866 kam das bis dahin holsteinischeAmt Ahrensbök zum Fürstentum Lübeck. Die Ämter im Fürstentum Lübeck wurden 1868 aufgehoben.
Das Wappen ist ein quergeteilter Schild, oben gespalten, unten durch eine aufsteigende Spitze gespalten. Im ersten Feld sind zwei rote Querbalken in Gold (Oldenburg), im zweiten in Blau ein schwebendes goldenes Kreuz (Delmenhorst), im dritten im blauen Feld ein schwebendes mit der Bischofsmütze bedecktes goldenes Kreuz (Fürstentum Lübeck), im vierten ein rot und weiß geschachtes Feld (Birkenfeld), in der Spitze im blauen Feld ein goldener gekrönter Löwe (Jever).
Die Landesfarben sind blau-rot, die Flagge ist blau mit einem roten Kreuz.
Abdankung als Monarch, jedoch weiterhin Oberhaupt des Hauses Oldenburg
Staatsminister des Großherzogtums Oldenburg
Die Leitung der Regierung erfolgt durch das Staatsministerium. Die drei Minister wurden durch den Großherzog ernannt und entlassen. Regierungschef ist der Präsident des Gesamtministeriums. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum Oldenburg unmittelbar und in den beiden Fürstentümern über lokale Verwaltungen.
Das Großherzogtum war eine Hochburg des Liberalismus. Die Bildung politischer Parteien im 19. Jahrhundert wurde geprägt durch die Teilung des Landes in zwei kulturell und konfessionell sehr unterschiedliche Gebiete, den protestantischen Norden mit starkem Liberalismus und den katholischen Süden mit einer starken Zentrumspartei. Der Oldenburgische Landtag war kein starkes Parlament und wurde bis zur Wahlrechtsreform 1909/1911 nur indirekt gewählt, so dass die Parteienkonkurrenz sich stärker auf die Reichstagswahlen fokussierte.
Der protestantische Norden – das Stammland und die Exklaven Birkenfeld und Lübeck – wählte weit überwiegend liberal, entweder linksliberal (Freisinnige, Fortschrittspartei) oder nationalliberal, wobei sich die Nationalliberale Partei teilweise eng mit dem Bund der Landwirte (BdL) alliierte, der im benachbarten Preußen eigentlich die Hausmacht der Deutschkonservativen Partei war. Die Konservativen spielten jedoch im Großherzogtum praktisch keine Rolle, da auch Mittelstand, Landwirte und Grundeigentümer liberal eingestellt waren, Adel und Offizierskorps politisch nur begrenzt wirkten. Bei Reichstagswahlen gewannen in der Regel die Kandidaten des linksliberalen Freisinns die beiden nördlichen Wahlkreise des Landes. Die Industrialisierung und Urbanisierung des Landes waren eher schwach, weshalb Arbeiterparteien einen schwierigen Start hatten. Die sozialen Verhältnisse in Oldenburg waren weniger konfliktreich als anderswo. In den Industrieorten am Jadebusen und an der Wesermündung wurde die Sozialdemokratie jedoch Schritt für Schritt erfolgreicher, bis sie bei den Reichstagswahlen 1912 rund 33 Prozent der Stimmen im Großherzogtum gewann. Der Süden, also der Raum Vechta und Cloppenburg, der vor 1815 dem Bistum Münster zugerechnet wurde, war weit überwiegend katholisch. In diesem Milieu bildete sich ein organisierter politischer Katholizismus heraus, der ab 1870 zur Dominanz der Zentrumspartei führte. Bei Wahlen verzichteten die anderen Parteien oft darauf, überhaupt Kandidaten aufzustellen. Dennoch war die Wahlbeteiligung stets überdurchschnittlich hoch, weil die katholische Bevölkerung mit dem Wahlgang demonstrativ ihre Überzeugung kundtun wollte. Bei Reichstagswahlen gewann das Zentrum immer den 3. oldenburgischen Wahlkreis, der allerdings auch das protestantische, industriell und damit sozialdemokratische Delmenhorst umfasste.[6]
Währung
Die Währung in Oldenburg nach 1815 und bis 1857 war der Reichstaler à 72 Groten à 5 Schwaren, 1857–1873 der Taler à 30 Groschen à 12 Pfennige (auch weiterhin Schwaren genannt).[7]
1873 bekam das Deutsche Reich und damit auch Oldenburg die Mark als Einheitswährung. Ein bisheriger Taler war 3 Mark wert.
Karl Gottfried Böse: Das Großherzogtum Oldenburg. Topographisch-statistische Beschreibung desselben. 1863. (Neudruck: Wenner, Osnabrück 1979, ISBN 3-87898-147-3).
Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Holzberg, Oldenburg 1987. ISBN 3-87358-285-6.
Jörg Michael Henneberg, Horst-Günter Lucke (Hrsg.): Geschichte des Oldenburger Landes. Herzogtum, Großherzogtum, Freistaat. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Aschendorff, Münster 2014. ISBN 978-3-402-12942-5.
↑Albrecht Eckhardt: Das Großherzogtum Oldenburg im Vormärz. In: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. ein Handbuch (= Oldenburgische Monographien). 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Isensee, Oldenburg 1988, ISBN 3-87358-285-6, S.309–327 (Im Beitrag: Friedrich-Wilhelm Schaer/Albrecht Eckhardt, Herzogtum und Großherzogtum Oldenburg im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus (1773-1847); dort auf S. 312): „Damit hatte der oldenburgische Gesamtstaat endlich einen gemeinsamen Namen erhalten, ohne daß dadurch schon der Einheitsstaat geschaffen worden wäre. Die besonderen Benennungen der drei Landesteile und ihre eigene Verwaltung blieben davon unberührt. Zusammengefaßt waren sie lediglich in der Person des Fürsten, also in einer Personalunion, und man muß bezweifeln, daß das Verhältnis zwischen dem Fürstentum Lübeck und dem Herzogtum Oldenburg anders als im Falle des Fürstentums Birkenfeld eine „Realunion“ dargestellt hat“
↑Günther Franz: Die politischen Wahlen in Niedersachsen 1867-1949. In: Reihe A II des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik. Band21. Walter Dorn Verlag, Bremen-Horn 1951, S.22.