Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Geschichte des Territoriums Schaumburg-Lippe. Zu anderen Bedeutungen siehe Schaumburg-Lippe (Begriffsklärung).
Schaumburg-Lippe war bis 1946 ein selbständiges deutsches Land (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat) im Gebiet des heutigen Niedersachsen, zwischen der Region Hannover und der westfälischen Grenze gelegen. Der Name bezieht sich auf die alte Grafschaft Schaumburg, deren Herrschergeschlecht 1640 erloschen war, und die Grafen zur Lippe, die 1647 aus einer Nebenlinie die Regenten der neu gebildeten Grafschaft „lippischen Anteils“, das Haus Schaumburg-Lippe, stellten. Hauptstadt war Bückeburg.
Schaumburg-Lippe entstand 1647 durch die Aufteilung der Grafschaft Schaumburg zwischen dem Haus Braunschweig-Lüneburg, den Landgrafen von Hessen-Kassel und den Grafen zur Lippe. Graf Otto V. zu Holstein-Schaumburg hatte während des Dreißigjährigen Krieges 1640 auf Einladung des schwedischen Feldmarschalls Johann Banér an einer Versammlung der Kriegsparteien in Hildesheim teilgenommen, die mit einem Gastmahl und Trinkgelage endete, bei dem einige Teilnehmer vergiftet worden sein sollen.[4] Am 15. November 1640 verstarb mit dem jungen und noch kinderlosen Grafen der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts. Sein Erbe wurde in den Folgejahren aufgeteilt. In mehreren Verträgen wurde die Teilung 1647 festgelegt und im Oktober 1648 im Westfälischen Friedensvertrag bestätigt. Als Ergebnis dieser Teilung gab es ab 1647 eine mit Hessen-Kassel durch Personalunion verbundene Grafschaft Schaumburg (hessischen Anteils) und im verbleibenden Gebiet die Grafschaft Schaumburg-Lippe, in der eine Nebenlinie des lippischen Grafenhauses regierte, begründet von Graf Philipp I. von Lippe-Alverdissen.
Die Existenz des kleinen Territoriums war von Beginn an schwierig. Zunächst wurden wichtige Einrichtungen gemeinsam mit dem hessischen Teil, der Grafschaft Schaumburg, weiter genutzt, wie (nur kurzfristig) die Landstände, vor allem aber der ertragreiche Bergbau (Samtbergbau) der Bückeberge. Da zudem die Landgrafen von Hessen-Kassel weiterhin Lehnsherren der Bückeburger blieben, war die territoriale Unabhängigkeit immer gefährdet. Als Folge dieser Gefährdung entwickelte Graf Wilhelm (Regentschaft 1748–1777) seine spezifische Form der Landesverteidigung mit einem zwar in absoluten Zahlen kleinen, für das Land aber großem stehenden Heer von bis zu 1000 Mann. Außerdem baute er den Wilhelmstein und das Wilhelmsteiner Feld. Zuvor hatte sein Großvater Graf Friedrich Christian durch eine eigenwillige Politik die Existenz der Grafschaft in Frage gestellt.
Wilhelm hinterließ zwar eine Armee, aber auch viele Schulden, die seinen Nachfolger Philipp Ernst in eine tiefe innenpolitische Krise stürzten. Nach dessen Tod erhob Hessen-Kassel Erbansprüche und besetzte 1787 im Bückeburger Streit das Land, konnte aber durch hannoversches und preußisches Eingreifen zum Rückzug gezwungen werden.[5] Anschließend wurde für den noch jungen Erbgrafen Georg Wilhelm ein Vormund eingesetzt, der zusammen mit der Mutter Juliane die Regentschaft ausübte.
Deutscher Bund und Kaiserreich
Vereinstaler mit Wappen des Fürstentums Schaumburg-Lippe
Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen hatte, wurde er am 18. April 1807 durch Beitritt zum Rheinbundfaktisch zum Fürsten erhoben. 1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei. Georg Wilhelm, der zunächst noch innenpolitische Reformen unterstützt hatte (Einführung einer modernen Grundsteuer 1812, Landstände mit einer Vertretung der Bauern 1815), musste beim Wiener Kongress feststellen, dass das Land keine Gebietserweiterung erwarten konnte und mit einer Mediatisierung zu rechnen sei. Deshalb wurden in den folgenden Jahren mehrere große Güter in Südosteuropa aufgekauft, um eine dauerhafte Absicherung (= Apanage) der fürstlichen Familie zu gewährleisten.
Im Vorfeld des Deutschen Krieges 1866 sollte der Vertreter des Fürstentums beim Frankfurter Bundestag zwar für die Mobilisierung der Armeecorps der Mittelstaaten gegen Preußen stimmen, enthielt sich aber, da ihn die Anweisung seiner Regierung zu spät erreichte. Am 16. Juni 1866 erlaubte Fürst Adolf Georg den Durchmarsch der preußischen Truppen durch sein Gebiet, womit Schaumburg-Lippe offen auf die Seite Preußens trat. Dadurch wurde die Unabhängigkeit des kleinen Staates gesichert[6]. Am 18. August 1866 trat das Fürstentum dem preußischen Bündnis mit den Staaten Norddeutschlands und in Folge dem Norddeutschen Bund bei[7] und wurde nach 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.
Von 1895 bis 1905 versuchte das Fürstenhaus, seine Erbansprüche auf das Fürstentum Lippe in einem rechtshistorisch bedeutsamen Erbfolgestreit durchzusetzen, was ihm jedoch nicht gelang. Der Dichter Hermann Löns lebte von 1906 bis 1909 in Schaumburg-Lippe und fasste seine dortigen negativen Erfahrungen mit der Kleinstaaterei in die scharfe Satire „Duodez“. Fürst Adolf II. zu Schaumburg-Lippe verzichtete in der Novemberrevolution am 15. November 1918 als einer der letzten verbliebenen Monarchen in Deutschland auf seinen Thron. Die Regierung wurde für den Bundesstaat Schaumburg-Lippe bis zur endgültigen Neuregelung der Verhältnisse durch den Arbeiter- und Soldatenrat in Bückeburg übernommen.[8]
In Schaumburg-Lippe war die SPD anfangs die stärkste Fraktion im Landtag, und bis zum März 1933 bildete sie darüber hinaus eine regierungsfähige Koalitionsregierung mit der Deutschen Staatspartei. Den von der Landesregierung favorisierten Anschluss des Landes an Preußen lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung 1926 mit knapper Mehrheit ab. Ein erneuter Vorstoß zum Anschluss scheiterte 1930 im Landtag an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.
Verwaltungsmäßig bestand der Freistaat Schaumburg-Lippe aus den Landkreisen Bückeburg und Stadthagen, denen 1934 die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen eingegliedert wurden.
Zeit des Nationalsozialismus
Am 9. März 1933 wurde der schaumburg-lippische Regierungschef Staatsrat Heinrich Lorenz (SPD) von dem ReichskommissarKurt Matthäi abgesetzt. Dieser übernahm bis zum 29. März 1933 die gemeinsame Landesregierung für die ehemaligen Reichsländer Lippe und Schaumburg-Lippe. Sein Nachfolger war der Landwirtschaftsrat Riecke, der seinerseits am 22. Mai 1933 von dem bisherigen Kreisleiter des NSDAP in Bückeburg Karl Dreier in dieser Funktion, allerdings mit dem neuen Titel eines Landespräsidenten, abgelöst wurde. Durch die vor ihrem Sturz bestehende sozialdemokratische Regierung waren in Schaumburg-Lippe die Reichstagswahlen vom 5. März trotz vieler Einschränkungen noch relativ frei im Vergleich zu anderen Reichsländern. In den ländlichen Gebieten des Landkreises Stadthagen gab es aber schon eine verstärkten Trend zur Wahl der NSDAP, während auf den Dörfern des Landkreises Bückeburg die SPD führend blieb. In den Städten Stadthagen und Bückeburg verhielt es sich genau umgekehrt.[9][10][11]
Im Zuge der Gleichschaltung der Länder aufgrund des „Zweiten Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 7. April 1933 unter der Hitler-Regierung wurde die Landesregierung dem Nationalsozialisten Alfred Meyer als „Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe“ unterstellt, der Landtag wurde aufgelöst. Der Reichsstatthalter besaß anfänglich fast diktatorische Vollmachten. Ab 1934 wurden aber sämtliche Befugnisse der Länder durch das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 sowie das „Reichsstatthaltergesetz“ vom 30. Januar 1935 auf die Zentralgewalt des Reiches übertragen. Der Machtverlust auf lokaler Ebene drückt sich auch dadurch aus, dass das Reichsstatthalterbüro in Detmold, später in Heiligenkirchen nur drei bis vier Mitarbeiter zählte, dass sich Meyer, der verschiedene Funktionen und Ämter bis hin in das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete übernahm, in den beiden Lippe kaum sehen und durch den Regierungsrat Karl Wolf vertreten ließ.[12]
Der schaumburg-lippische Landesrat fungierte 1945/46 als beratender Ausschuss für die Landesregierung. Er hatte 5 Mitglieder und war ein Vorläufer des zwar geplanten, wegen der schnellen Auflösung des Landes aber nicht mehr zusammengetretenen ernannten Landtags von Schaumburg-Lippe. Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946, „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“, erhielt das Land Hannover seine rechtlichen Grundlagen.
Ein Volksentscheid vom 19. Januar 1975 zur Wiederherstellung des ehemaligen Landes (nach Art. 29GG) wurde trotz positiven Ausgangs vom Bundesgesetzgeber zurückgewiesen.[15]
Siegelmarke Fürstliche Schaumburg-Lippische Regierung
Das Fürstentum besaß seit 1867 eine Einzelstimme im Bundesrat. Seine Hauptstadt war Bückeburg, das 1905 lediglich 5500 Einwohner zählte. Verwaltungsmäßig war der Kleinstaat eingeteilt in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen sowie die drei Ämter Bückeburg, Stadthagen und Hagenburg. Seit 1879 war in Bückeburg das fürstlich schaumburg-lippische Landgericht, dem die beiden Amtsgerichte in Stadthagen und Bückeburg unterstellt waren. Aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Großherzogtum Oldenburg war das Oberlandesgericht in Oldenburg als Appellationsinstanz zuständig für Fälle aus dem Ländchen. Nach 30 Jahren schloss Schaumburg-Lippe einen Staatsvertrag mit Preußen, wodurch seither die bisher oldenburgischen Aufgaben vom Oberlandesgericht Celle wahrgenommen wurden. Militärisch gehörte das Fürstentum zum Ersatzbezirk des VII. Armeekorps, 26. Brigade, dessen Jägerbataillon Nr. 7 in Bückeburg stationiert war. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe hatte eine Militärkonvention mit Preußen abgeschlossen.
Nach der Verfassung des Freistaats Schaumburg-Lippe von 1922 lag die gesetzgebende Gewalt im Wesentlichen beim Landtag, der aus 15 Abgeordneten bestand, die auf drei Jahre durch Verhältniswahl gewählt wurden. Für die ausführende Gewalt war die vom Landtag gewählte Landesregierung zuständig, die ein Kollegium aus fünf Mitgliedern war, davon zwei hauptamtlich und drei nebenamtlich. Der hauptamtliche Vorsitzende der Landesregierung führte den Titel Staatsrat. Die innere Verwaltung gliederte sich in die Landkreise Bückeburg und Stadthagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen. 1933 bestanden im Kreis Bückeburg 34 Gemeinden und drei gemeindefreie Gutsbezirke, im Kreis Stadthagen bestanden neben den Flecken Hagenburg und Steinhude am Meer 32 Gemeinden und fünf gemeindefreie Gutsbezirke.
Auch im Reichsrat besaß Schaumburg-Lippe eine Stimme, aus Kostengründen leistete man sich aber keinen eigenen Vertreter in Berlin; gemäß einer Absprache zwischen den Landesregierungen stimmte der Vertreter Oldenburgs regelmäßig auch für Schaumburg-Lippe ab.
Die Rechtsprechung im Freistaat Schaumburg-Lippe oblag weiterhin den beiden Amtsgerichten (Stadthagen und Bückeburg) und dem Landgericht Bückeburg; auch das preußischen Oberlandesgericht in Celle war kraft eines 1928 noch einmal erneuerten Staatsvertrages weiterhin für Schaumburg-Lippe zuständig.
1933–1945: Alfred Meyer (NSDAP) (Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe)
1945–1946: Heinrich Bövers (vormals DDP) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
1945–1946: Heinrich Drake (Landespräsident von Schaumburg-Lippe und des Landes Lippe, eingesetzt durch die britische Militärregierung)
Wirtschaft
Schaumburg-Lippe hatte eine stark differenzierte Wirtschaftsstruktur. Bis in das 19. Jahrhundert bildete die Landwirtschaft eine wichtige Basis, wobei vor allem der Ackerbau vergleichsweise ertragreich war. Daneben war die Leinenweberei besonders in den nördlichen Gemeinden von Bedeutung. Das Leinen wurde besonders in die Niederlande, aber auch nach Skandinavien exportiert. Im 18. Jahrhundert bildete Wanderarbeit (Hollandgang) eine weitere wichtige Erwerbsquelle für die ländlichen Unterschichten.
Seit dem späten Mittelalter wurde in den Bückebergen Steinkohle abgebaut. Nach der Teilung der Grafschaft erfolgte der Abbau gemeinsam mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel („Samtbergbau“); die Einkünfte wurden zwischen den Eigentümern geteilt. Nach 1866 gingen die hessischen Anteile an Preußen über. Der Steinkohlebergbau wurde besonders im 19. Jahrhundert schnell ausgebaut. 1905 wurde sowohl der Georgschacht bei Stadthagen als auch die architektonisch bedeutsame Zentrale in Betrieb genommen.
Mehrere Glashütten entstanden im 19. Jahrhundert am Hang der Bückeberge und in Stadthagen. Sie erreichten aber nie die Bedeutung der in der benachbarten hessischen Grafschaft Schaumburg liegenden Hütten in Obernkirchen (Heye, Stoevesandt) und Rinteln (Stoevesandt).
Ein wichtiger Motor für die Industrialisierung war neben den Bodenschätzen die Eisenbahn. Von der wichtigen Ost-West-Verbindung Köln – Minden – Hannover – Berlin (vgl. Köln-Mindener Eisenbahn) profitierte vor allem das bis dahin bedeutungslose Stadthagen, wo sich nach 1871 viele kleine und mittlere Industriebetriebe niederließen. Mit dem Bau des Georgschachtes bei Stadthagen und der Nord-Süd-Verbindung durch die Eröffnung der Rinteln-Stadthagener Eisenbahn 1900 nahm die Bedeutung der Region noch weiter zu. Mit dem Ende des Steinkohlebergbaus 1961 endete diese Phase schaumburgisch-lippischer Wirtschaft.
Matthias Blazek: Schaumburg-Lippe im Wandel der Zeit. In: General-Anzeiger für den Landkreis Schaumburg und Umgebung vom 25. Juli 1991.
Matthias Blazek: Schaumburg-Lippe. In: Schaumburger Wochenblatt vom 22. Mai und 5. Juni 1991.
Matthias Blazek: Hildesheimer Gastmahl wirkte sich für Schaumburger Grafen verhängnisvoll aus. In: Die Harke vom 14. und 21. August 1993.
Kurt Brüning (Hrsg.): Der Landkreis Schaumburg-Lippe (Regierungsbezirk Hannover). Kreisbeschreibung und Raumordnungsplan nebst statistischem Anhang. Dorn, Bremen-Horn 1955. (= Die deutschen Landkreise, Die Landkreise in Niedersachsen, Band 12.) (= Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Hannover, Göttingen, Band 12.) (= Veröffentlichungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft zum Studium Niedersachsens e. V.)
Carl-Hans Hauptmeyer: Souveränität, Partizipation und absolutistischer Kleinstaat. Die Grafschaft Schaumburg-(Lippe) als Beispiel. Lax, Hildesheim 1980, ISBN 3-7848-3491-4. (= Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Band 91.) (zugleich Habilitationsschrift, Technische Universität Hannover, 1977)
Hubert Höing (Hrsg.): Vom Ständestaat zur freiheitlich-demokratischen Republik. Etappen in Schaumburg. Knoth, Melle 1995, ISBN 3-88368-277-2. (= Schaumburger Studien, Band 55)
Hubert Höing (Hrsg.): Träume vom Paradies. Historische Parks und Gärten in Schaumburg. Knoth, Melle 1999, ISBN 3-88368-306-X. (= Schaumburger Studien, Band 58)
Hubert Höing (Hrsg.): Schaumburg und die Welt. Zu Schaumburgs auswärtigen Beziehungen in der Geschichte. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2002, ISBN 3-89534-411-7. (= Schaumburger Studien, Band 61)
Hubert Höing (Hrsg.): Strukturen und Konjunkturen. Faktoren schaumburgischer Geschichte. Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2004, ISBN 3-89534-543-1. (= Schaumburger Studien, Band 63)
Hubert Höing (Hrsg.): Schaumburger Profile. Ein historisch-biographisches Handbuch. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-89534-666-8. (= Schaumburger Studien, Band 66)
Alexander vom Hofe: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem. Vierprinzen S. L., Madrid 2006, ISBN 84-609-8523-7. (online)
Alexander vom Hofe: „Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr.“ Vierprinzen S. L., Madrid 2013, ISBN 978-84-615-5450-8 (online)
Heiko Holste: Schaumburg-Lippe. Vom souveränen Staat zum halben Landkreis. Ein Streifzug durch die politische Geschichte von der Landesgründung bis in die Gegenwart. Schaumburg-Lippischer Heimatverein – Ortsgemeinschaft Seeprovinz, Steinhude 2003.
Stefan Meyer: Georg Wilhelm Fürst zu Schaumburg-Lippe (1784–1860). Absolutistischer Monarch und Großunternehmer an der Schwelle zum Industriezeitalter. Dissertation, Universität Hannover 2005. (online (PDF; 26,64 kB)) / Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-89534-605-7. (= Schaumburger Studien, Band 65)
Karl Heinz Schneider: Schaumburg in der Industrialisierung. 2 Bände. (zugleich Habilitationsschrift, Universität Hannover, 1997)
Teil 1: Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Reichsgründung. Knoth, Melle 1994, ISBN 3-88368-259-4. (= Schaumburger Studien, Band 52)
Teil 2: Von der Reichsgründung bis zum Ersten Weltkrieg. Knoth, Melle 1995, ISBN 3-88368-260-8. (= Schaumburger Studien, Band 53)
Anna-Franziska von Schweinitz: Zum 300. Geburtstag des ersten deutschen Freimaurers, Albrecht Wolfgang, regierender Graf zu Schaumburg-Lippe. In: Quatuor Coronati – Jahrbuch für Freimaurerforschung (ISSN0171-1199), Band 35 (1998), S. 69–96.
Anna-Franziska von Schweinitz: Die landesherrlichen Gärten in Schaumburg-Lippe von 1647 bis 1918 = Grüne Reihe. Quellen und Forschungen zur Gartenkunst 20. Wernersche Verlagsgesellschaft, Worms 1999. ISBN 3-88462-161-0
Anna-Franziska von Schweinitz: Johanna Sophia Gräfin zu Schaumburg-Lippe, Gräfin zu Hohenlohe-Langenburg (1673–1743). Ein Leben an den Höfen von Langenburg, Bückeburg, Hannover und St. James. In: Lebensbilder aus Baden-Württemberg (ISSN0948-0374), Band 25 (2001), S. 100–128.
Frank Werner (Hrsg.): Schaumburger Nationalsozialisten. Täter, Komplizen, Profiteure. 2. Auflage, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010.
Wilhelm Wiegmann: Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe. Für Schule und Haus. 2. Auflage, Heine, Stadthagen 1912. / als Reprint: Niemeyer, Hameln 2005, ISBN 3-8271-9145-9.
Manfred Würffel (Red.): Schaumburger Land. Eine kleine Landeskunde. (herausgegeben von der Schaumburger Landschaft) Westermann, Braunschweig 2003, ISBN 3-07-509703-9. (= Kulturlandschaft Schaumburg, Band 8)
↑Ausführlich: Matthias Blazek: Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen. ibidem-Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-89821-357-9.
↑Werner Führer: Schaumburg-Lippe. In: TRE, Bd. 30, S. 80–83, hier S. 83.
↑Vgl. neue Darstellung von Matthias Blazek: Nach „Hildesheimer Banquet“ starben mehrere der „angesehnsten deutschen Theilnehmer“ – Die Folgen des „Banerschen Trinkgelages“ vom 28. Oktober 1640 / „Herzog Georg fühlte sich bis zum Tode ermattet“, Sachsenspiegel 1, Cellesche Zeitung vom 8. Januar 2011.
↑Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6, S.330 (google.com).
↑Dieter Brosius: Von der Monarchie zur Republik. Die Begründung des Freistaates Schaumburg-Lippe. in: Schaumburg-Lippische Mitteilungen 19 (1968), S. 47–60
↑Jürgen Lingner: Spurensuche 1: Die Sozialdemokratische Partei in Stadthagen 1887 bis 1945. Veröffentlicht im Selbstverlag des SPD-Ortsvereins-Stadthagen, Stadthagen 2012, S.13 (spd-ov-stadthagen.de [PDF]).
↑Gerd Steinwascher "Die Machtübernahme der Nationalsozialisten auf dem Land. Kontinuität und Machtwechsel am Beispiel Schaumburg-Lippes." In: Schaumburg-Lippische Mitteilungen, Heft 29/30, 1991, S. 151–194, hier S. 153, 155.
↑Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat. Akademie Verlag, Berlin 2003, S. 569 f.
↑Thomas Riechmann: Vom Herrenreiter zum Adjutanten von Goebbels. In: Frank Werner (Hrsg.): Schaumburger Nationalsozialisten. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010, S. 445 ff.
↑Hans-Jürgen Papier: Grußwort aus Anlass des Festakts zum 50-jährigen Bestehen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs am 15. Juli 2005. (PDF (Memento vom 8. Juli 2014 im Internet Archive)).
↑Der schaumburg-lippische Anteil an der jahrhundertelang geteilten Ortschaft war bereits zum 1. Oktober 1971 per Staatsvertrag an Nordrhein-Westfalen abgetreten worden (vgl. Martin Bünermann, Heinz Köstering: Die Gemeinden und Kreise nach der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1975, ISBN 3-555-30092-X, S. 117).
↑Fußnote: Einwohner der beiden Ämter Arensburg und Bückeburg zusammen im Staatskalender für Schaumburg Lippe nach dem Stand der Volkszählung 1871 10.297
↑Fußnote: Einwohner der beiden Ämter Arensburg und Bückebürg zusammen im Staatskalender für Schaumburg-Lippe nach dem Stand der Volkszählung 1871 10.297