Der Gerichtsbezirk Oberwölz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als „Gerichtsbezirk Oberwölz“ geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Feistritz, Katsch, Niederwölz, Oberwölz, Peterdorf, Pöllau, St. Peter und Winklern.[1][2]
Der Gerichtsbezirk Oberwölz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3]
ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Murau und Neumarkt den Bezirk Murau.[4]
Das Gebiet des Gerichtsbezirks blieb während der Dauer seines Bestehens praktisch unverändert. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Oberwölz jedoch per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Murau zugeteilt.[5]
↑BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“