Ehemaliger Gerichtsbezirk Oberzeiring
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Basisdaten
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Bundesland |
Steiermark
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Bezirk |
Judenburg
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Sitz des Gerichts |
Oberzeiring
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Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
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zuständiges Landesgericht |
Leoben
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Fläche |
496,24 km2 (1971)
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Einwohner |
5.939
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Aufgelöst |
1. Oktober 1976
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Zugeteilt zu |
Judenburg
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Der Gerichtsbezirk Oberzeiring war ein dem Bezirksgericht Oberzeiring unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den nördlichen Teil des politischen Bezirks Judenburg (heute Bezirk Murtal) und wurde 1976 dem Gerichtsbezirk Judenburg zugeschlagen.
Geschichte
Der Gerichtsbezirk Oberzeiring wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als Gerichtsbezirk Zeiring geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Brettstein, Hohenthauern, Oberkurzheim, Oberzeiring, Oswald, Pusterwald und St. Johann.[1]
Der Gerichtsbezirk Oberzeiring bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2]
ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Knittelfeld, Obdach und Judenburg den Bezirk Judenburg.[3]
Nach dem Ersten Weltkrieg übernahm der Gerichtsbezirk Judenburg per 1. Juni 1923 das Gebiet des aufgelösten Gerichtsbezirks Obdach,[4] zudem reduzierte sich die Anzahl der Gerichtsbezirke im Bezirk Judenburg 1946 durch die Abtrennung des Gerichtsbezirks Knittelfeld, der zu einem selbständigen, politischen Bezirk wurde.[5]
Nachdem die Bundesregierung per Verordnung die Auflösung des Gerichtsbezirks Oberzeiring beschlossen hatte, wurde per 1. Oktober 1976 der Gerichtsbezirk Judenburg schließlich auf den gesamten politischen Bezirk Judenburg ausgedehnt.[6]
Per 1. Jänner 2012 wurden im Rahmen der steiermärkischen Gemeindestrukturreform die Bezirke Knittelfeld und Judenburg zu einem Bezirk mit dem Namen Murtal verschmolzen,[7]
der seit der Auflösung des Gerichtsbezirkes Knittelfeld am 1. Juli 2013 deckungsgleich mit dem Gerichtsbezirk Judenburg ist.
Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sieben Gemeinden Bretstein, Hohentauern, Oberkurzheim, Oberzeiring, Pusterwald, Sankt Johann am Tauern und Sankt Oswald-Möderbrugg.[8]
Einzelnachweise
- ↑ Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378.
Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck).
- ↑ Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen … Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44.
- ↑ Verordnung vom 10. Juli 1868. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101.
- ↑ Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 1923, 42. Stück, Nr. 187.
- ↑ Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von 20. Februar betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Knittelfeld. Landesgesetzblatt für das Land Steiermark: Stück 1, Nr. 3.
- ↑ BGBl. Nr. 353/1976.
- ↑ Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2011 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark. LGBl. Nr. 103/2011 Stück 36 (pdf).
- ↑ Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 1. Teil. Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld. Datenbestand: 30. Juni 2011 (Memento des Originals vom 16. September 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.oeaw.ac.at (PDF; 1,0 MB) S. 140
Literatur