Gerichtsbezirk Schladming

Gerichtsbezirk
Schladming

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Schladming
 Landesgericht Leoben
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Liezen
Sitz des Gerichts Schladming
Kennziffer 6126
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 954,86 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 23.045
(1. Jänner 2024)
Bezirksgericht Schladming

Der Gerichtsbezirk Schladming ist ein dem Bezirksgericht Schladming unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasst die neun Gemeinden der Expositur Gröbming im äußersten Westen des Bezirks Liezen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Schladming wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Gössenberg, Haus, Klaus, Pichl-Pernegg, Ramsau, Rohrmoos, Schladming und Unterthal.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Schladming bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Aussee, Gröbming, Liezen, Rottenmann, Irdning und St. Gallen den Bezirk Liezen.[4]

Als 1873 der Bezirk Gröbming gegründet wurde, kam der Gerichtsbezirk Schladming gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gröbming, Aussee und Irdning per 30. Juni 1873 zum neugegründeten Bezirk.[5]

1938 wurde der Bezirk Gröbming im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsänderungen aufgelöst. Der Gerichtsbezirk Schladming kam in der Folge per 15. Oktober 1938 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Irdning und Gröbming wieder zum Bezirk Liezen.[6] Diese Änderung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten.

Bis 2002 blieb das Gerichtsbezirksgebiet mit 425,18 km² (1981)[7] nahezu unverändert. Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark“ der Bundesregierung wurde auch der benachbarte Gerichtsbezirk Gröbming aufgelöst und dessen Gebiet mit dem Gerichtsbezirk Schladming vereinigt. Der Gerichtsbezirk Schladming vergrößerte sich dadurch um die neun Gemeinden Gröbming, Großsölk, Kleinsölk, Michaelerberg, Mitterberg, Öblarn, Pruggern, Sankt Martin am Grimming und Sankt Nikolai im Sölktal[8] bzw. auf 932,02 km².

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 wurde der Gerichtsbezirk aufgrund der Veränderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark in der „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015“ neu definiert.[9]

Gerichtssprengel

Seit Jänner 2015 ist der Gerichtssprengel durch das Gebiet folgender neun Gemeinden definiert: Aich, Gröbming, Haus, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-Sankt Martin, Öblarn, Ramsau am Dachstein, Schladming, Sölk.

Der Gerichtssprengel ist somit mit dem Gebiet der Politischen Expositur Gröbming deckungsgleich.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1873, XXIX. Stück, Nr. 84: „Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft zu Gröbming in Steiermark“
  6. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Steiermark, Jahrgang 1938, Stück 6, Nr. 11: Verordnung des Landeshauptmannes über die Einteilung des Landes Steiermark in Verwaltungsbezirke
  7. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1981, Steiermark, Wien 1986
  8. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)
  9. Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015, BGBl. II Nr. 298/2014, ausgegeben 19. November 2014, ZDB-ID 1361921-4, S. 1.

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