Als Einzelbewerber bezeichnet man einen Kandidaten für ein politisches Amt, der bei einer Wahl antritt, ohne von einer Partei aufgestellt worden zu sein. Einzelbewerber sind meist parteilos. Es kommt jedoch auch vor, dass Parteimitglieder als Einzelbewerber antreten.
Nach der Einführung der Zweitstimmen und damit Parteilandeslisten traten 1953 nur noch sechs Einzelbewerber an. Freudenberg scheiterte bei seiner erneuten Kandidatur. Bis 1983 traten nie mehr als 19 Einzelbewerber an. 1987 trat die Friedensliste in fast allen Wahlkreisen mit Einzelbewerbern, aber ohne Landeslisten an. Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Einzelbewerber angestiegen, ohne dass diese jedoch größere Erfolge erzielen konnten. Dabei treten immer wieder größere Gruppen von Einzelbewerbern an, z. B. des Willi-Weise-Projekts 2009 und 2013, oft mit der verbindenden Forderung nach mehr direkter Demokratie. Bei der Bundestagswahl 2017 entfielen 0,18 % der Erststimmen auf Einzelbewerber, 2021 waren es 0,24 %.
Ergebnisse über 10 % von Einzelbewerbern seit 1953[2]
Ihr freier Bürgerkandidat der Nordoberpfalz -für Volksentscheide – vielen Dank für Ihr Vertrauen
17.196
14,1 %
Kommunalwahlen
In Gemeinderäten insbesondere kleinerer Ortschaften sind Einzelbewerber häufig vertreten. In manchen Orten stellen sie sogar die Mehrheit der Gemeinderäte.