Das Amtsgericht Hungen war von 1879 bis 1934 ein hessisches Gericht mit Sitz in Hungen.
Geschichte
Gründung
Am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Hungen gegründet.[1] Anlass war das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, das die Gerichtsverfassung im Deutschen Reich vereinheitlichte und nun auch im Großherzogtum Hessen umgesetzt wurde. Funktional ersetzte es das gleichzeitig aufgelöste Landgericht Hungen. Das neue Amtsgericht wurde dem Bezirk des ebenfalls neu errichteten Landgerichts Gießen zugeordnet.
Weitere Entwicklung
Mit Wirkung vom 1. Januar 1882 wurden die Gemeinden Bettenhausen und Langsdorf dem Amtsgericht Lich und die Gemeinde Villingen dem Amtsgericht Laubach zugeteilt.[2]
Ende
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und die örtliche Zuständigkeit für die Gemeinden aus dessen Bezirk auf die umliegender Amtsgerichte verteilt[3] (siehe Übersicht).
Bezirk
Einzelnachweise
- ↑ §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197 f.
- ↑ Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 24. Dezember 1881, S. 203 f.
- ↑ Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).