Das Amtsgericht Büdingen ist ein erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und einem Teil der Strafsachen. Zentrales Mahngericht für ganz Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld. Die Zuständigkeit für innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Büdingen anfallende Insolvenz-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen liegt beim Amtsgericht Friedberg.
Geschichte
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die bis dahin erstinstanzlich tätigen Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[1] Das Amtsgericht Büdingen ersetzte so das Landgericht Büdingen. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Büdingen wurde dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[2]
Nach zahlreichen Eingemeindungen infolge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren und den damit verbundenen Sprengeländerungen bestand der Amtsgerichtsbezirk Büdingen aus Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain und Ortenberg.[6] Zur bislang letzten Vergrößerung des Büdinger Amtsgerichtsbezirks kam es am 1. Januar 2012 in Folge der Aufhebung des Amtsgerichts Nidda, hierdurch wurden Echzell, Nidda, Ranstadt und Schotten eingegliedert.[7]
Gebäude
Seinen Sitz hat das Gericht in der Stiegelwiese 1 in Büdingen.
1994 wurde der Neubau des Amtsgerichtes Büdingen in der Stiegelwiese eingeweiht. Architekt war das Staatsbauamt in Friedberg, die gestalterischen Glasarbeiten führte Jochem Poensgen aus.
Nach einem internen Streit 2011 wurde die Direktorin des Amtsgerichts Büdingen im August 2012 von ihren Aufgaben entbunden und an das Hessische Justizministerium in Wiesbaden versetzt.[9][10] Die Personalie führte zu einer Anfrage der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag.[11]