Sitz des Gerichtshofes ist Koblenz. Er ist im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz untergebracht, über dessen Geschäftsstellen auch der Verfassungsgerichtshof seine Verfahren abwickelt.
Präsident des Verfassungsgerichtes ist Lars Brocker, der in Personalunion außerdem als Präsident des Oberverwaltungsgerichtes fungiert. Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes sowie des Oberverwaltungsgerichtes ist Ulrich Mildner.
Als Richter gehören dem Verfassungsgerichtshof zunächst der Präsident und drei weitere Berufsrichter, ferner fünf weitere Mitglieder, die keine Befähigung zum Richteramt haben müssen, an. Diese gelten als die ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Als stellvertretende Mitglieder gehören dem Verfassungsgerichtshof außerdem der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes als Stellvertreter des Präsidenten, drei weitere Berufsrichter und fünf weitere Mitglieder an. Außer dem Präsidenten des Gerichts und dem Vizepräsidenten werden die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Es ist eine Zustimmung von jeweils zwei Dritteln für die Wahl notwendig. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.[3]