Schutztruppe

Bildertafel von Richard Knötel: Unsere Schutztruppen in Afrika
Uniformen der deutschen Schutztruppen, aus: Die Deutsche Armee, um 1912
Angehörige der Ostafrika-Schutztruppe
Angehörige der Schutztruppe für Südwest-Afrika

Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis zur verfügten Auflösung im Oktober 1919.[1] Sie unterstanden bis 1896 dem Reichsmarineamt, ab 1896 der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und seit seiner Gründung 1907 dem Reichskolonialamt. Der Begriff „Schutztruppe“ geht auf die Entscheidung des Reichskanzlers Otto von Bismarck zurück, für die erworbenen beziehungsweise eroberten Überseegebiete den Begriff „Schutzgebiet“ anstelle von Kolonie zu verwenden, weil es ihm um den Schutz des deutschen Handels mit und in den Kolonien ging.[2]

In den deutschen Kolonien Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich eigene Schutztruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Eroberung von nicht vertraglich erworbenen Kolonialterritorien, die Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung und Sicherung von Expeditionen. Für eine Kriegsführung gegen andere koloniale Streitkräfte waren sie weder ausgebildet noch ausgerüstet.

In den Kolonialgebieten Deutsch-Neuguinea, Samoa und in Togo bestanden lediglich Polizeieinheiten, da hier kein umfangreicher Widerstand gegen die deutsche Kolonialmacht erwartet wurde. Das deutsche Militär im chinesischen Kiautschou bestand aus Marineinfanteristen der kaiserlichen Marine, da diese Kolonie dem Reichsmarineamt unterstellt war (siehe III. Seebataillon).

Entstehung und Rechtsverhältnisse

So stellte sich der Maler Rudolf Hellgrewe eine deutsche Sudanesen-Kompanie der Wissmann-Truppe vor
Balisoldaten in Kamerun (um 1890)

Die Schutztruppen entstanden in den deutschen Kolonien aus Einheiten, die ursprünglich entweder als Polizeitruppe oder als privatrechtliche Militärverbände verfasst waren.

Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichsheer und der kaiserlichen Marine unabhängigen Teil des Militärs des Deutschen Reiches unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers. Der örtliche Oberbefehl oblag dem Gouverneur, dem der Kommandeur der jeweiligen Schutztruppe unterstand. Mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika bestanden diese Einheiten überwiegend aus einheimischen Soldaten unter dem Befehl von deutschen Offizieren und Unteroffizieren.

Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7./18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz).[6]

1907 wurde die Verwaltung der Schutztruppe in das neu geschaffene Reichskolonialamt eingegliedert. Das Oberkommando der Schutztruppen war in der Mauerstraße 45/46 (Berlin-Mitte) untergebracht, in unmittelbarer Nähe des Reichskolonialamtes.

Ostafrika

Askari-Trompeter der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika

Die Truppen setzten sich aus deutschen Offizieren, Sanitäts- und Veterinäroffizieren, Unteroffizieren und Beamten zusammen, die für diese Tätigkeit aus dem Heer ausschieden und mit der Option zur Rückkehr in den Dienst der Schutztruppe wechselten. Die Mannschaftsdienstgrade in Ostafrika waren anfangs mit Söldnern aus Sudan und Mosambik, später durchweg mit angeworbenen Einheimischen besetzt, die Askari genannt wurden. Es gab auch „farbige“ Unteroffiziere und Offiziere, die mit ägyptisch-osmanischen Rangbezeichnungen wie Schausch oder Effendi benannt wurden. Ferner wurde die Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika gelegentlich durch einheimische Hilfstruppen ergänzt, den sogenannten Rugaruga.

Südwestafrika

Die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bestand fast ausschließlich aus Soldaten des Heeres und der Marine (und auch Österreichern), die sich freiwillig aus ihren Regimentern für die Truppe gemeldet hatten. Hier gab es keine afrikanischen Soldaten. Vor der Verschiffung nach Afrika wurden die Freiwilligen auf deutschen Ausbildungsstützpunkten für ihre speziellen Aufgaben vorbereitet. Nach Kriegsausbruch kamen in geringem Umfang afrikanische Hilfstruppen für die Bewachung Kriegsgefangener zum Einsatz, so die „Kamerun-Kompanie“ und die „Baster-Kompanie“.[7] Ferner wurde der Tross der Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika durch einheimische Hilfskräfte ergänzt, den sogenannten Bambusen.

Abteilung der Kamerun-Kompanie in Südwestafrika, 1914/15

Kamerun

Angehörige der Schutztruppe Kamerun auf der Jaunde-Jabassi-Expedition April bis Juni 1901. Aus: Oscar Zimmermann: Durch Busch und Steppe. Berlin 1909. S. 139.
Hauptmann von Raben der Schutztruppe Kamerun
Schutztruppe Kamerun. Feldwebel um 1910

Die Kameruner Schutztruppe ging 1894 im Zuge einer Reorganisation der Streitkräfte nach dem „Dahomé-Aufstand“ aus der drei Jahre zuvor gebildeten Polizeitruppe hervor. Erster Kommandeur war Max von Stetten. Wie in Ostafrika bestand sie auch aus afrikanischen Soldaten, die von deutschen Offizieren und Unteroffizieren geführt wurden. In der Zeit vom 14. bis zum 22. Dezember 1884 wurden Kämpfe mit der einheimischen Bevölkerung geführt, zu denen in der Amtspresse Preußen unter dem Titel Die Kämpfe in Kamerun. (IV. Jahrgang. No. 12. Neueste Mittheilungen. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. H. Klee. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 1885) ein ausführlicher Bericht vorhanden ist.[8]

In den zwanzig Jahren ihres Bestehens wurde die Truppe sukzessive vergrößert, zuletzt um zwei Kompanien zur Eingliederung Neukameruns. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges bestand sie aus zwölf Kompanien.

Truppenstärke

1913 bestanden die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika aus 410 Deutschen und 2.682 Askari, in Deutsch-Südwestafrika aus 1.967 Deutschen und in Kamerun aus 185 Deutschen und 1.560 Einheimischen.

Strafrecht

Für die deutschen Angehörigen der Schutztruppen galten die deutschen Militärgesetze und die deutsche Militärdisziplinarstrafordnung. Die Militärstrafgerichtsbarkeit über sie wurde nach der Verordnung vom 26. Juli 1896 durch das Gericht des Oberkommandos der Schutztruppen (Reichskanzler und ein vortragender Rat) und Abteilungsgerichte (Befehlshaber der Abteilung und ein untersuchungsführender Offizier) verwaltet. Das Verfahren war das der deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1908.

Für die Mehrzahl der einheimischen Soldaten konnten daneben aber auch Bestimmungen des sogenannten Eingeborenenrechtes angewandt werden, die beispielsweise Prügelstrafe und das Anlegen von Ketten erlaubten.[9]

Oberkommando der Schutztruppen Mauerstraße 45/46

Aufstellung

Deutsch-Ostafrika

Deutsch-Ostafrika – Kommando Daressalam
  • Stärke: 68 Offiziere, 42 Ärzte, 150 deutsche Beamte, Feuerwerker und Unteroffiziere, 2472 afrikanische Soldaten

Details zur Aufstellung der 14 Kompanien vor Beginn des Weltkrieges siehe Hauptartikel Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika

Deutsch-Südwestafrika

Kamelreiterkompanie, 1904
Schutztruppenangehörige in Swakopmund
Deutsch-Südwestafrika – Kommando Windhuk
  • Stärke: 90 Offiziere, 22 Ärzte, 9 Veterinäre, 59 Beamte, Feuerwerker, 342 Unteroffiziere, 1.444 deutsche Soldaten

Kamerun

Ungefähre Kompanie-Standorte der Schutztruppe für Kamerun, 1914 (vor dem Ersten Weltkrieg)
Kamerun – Kommando Soppo[11]
  • Stärke: 61 Offiziere, 17 Ärzte, 23 Beamte, Feuerwerker, 98 deutsche Unteroffiziere, 1550 afrikanische Soldaten

Kiautschou

Uniform III. Seebataillon
Truppenfahne des III. Seebataillons

Die militärische Formation im Schutzgebiet Kiautschou wurde als „Besatzungstruppe“ bezeichnet.[12] Die Gliederung der Besatzungstruppe mit dem III. Seebataillons unterlag in seiner 17-jährigen Laufbahn zahlreichen Veränderungen, die mit dem Wachstum in Tsingtau und den politischen Ereignissen in China einher gingen.

Kiautschou – Stab des Gouvernements in Tsingtau

Bei Kriegsbeginn 1914 bestand das Bataillon aus folgenden Einheiten:[15]

Hinzu kam die Matrosenartillerieabteilung Kiautschou mit zuletzt vier Kompanien.[18]

Die Führung der Besatzungstruppe von Kiautschou blieb bis 1914 beim Reichsmarineamt, das einen Gouverneur einsetzte. Nach dem Juye-Vorfall wurde Kiautschou besetzt und mit dem eigens dafür aufgestellten III. Seebataillon militärisch ausgestattet. Teile dieser Formation wurden im Verbund mit dem Ostasiengeschwader unter anderem beim Boxeraufstand eingesetzt. Die Garnison in Tsingtau bestand von 1897 bis 1914.

Erinnerungskultur

Das heutige Antikolonialdenkmal in Bremen

Der im Ersten Weltkrieg gefallenen Angehörigen der Schutztruppen in den deutschen Kolonien wurde ab 1931 in Bremen in der Form des Reichskolonialehrendenkmals gedacht, das 1989 in das Antikolonialdenkmal umgewidmet wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Erinnerungskultur weiter forciert, um die kolonialrevisionistische Haltung in Teilen der NS-Anhängerschaft zu nutzen. Seinen Höhepunkt erreichte der Kult um die Schutztruppe im August 1939, als das „Schutztruppen-Ehrenmal“ in Hamburg eingeweiht wurde. Bestrebungen, den Kolonialkrieger-Bund nach dem Zweiten Weltkrieg wiederzubeleben, führten 1955 ebenfalls in Hamburg zur Gründung des „Verbandes ehemaliger Kolonialtruppen“, aus dem der heute noch existierende „Traditionsverband ehemaliger Schutz- und Überseetruppen“ hervorging.

In der heutigen historischen Forschung wird die Schutztruppe hingegen sehr kritisch beurteilt: Im Hinblick auf ihre Rolle bei der gewaltsamen Unterdrückung von Unabhängigkeitsbestrebungen – bis hin zur Beteiligung am Völkermord – wird der Begriff „Schutztruppe“ als kolonialistischer Euphemismus interpretiert.[1]

Polizeitruppen

Polizeitruppen in den deutschen Kolonien
Polizei-Askaris in Deutsch-Ostafrika

In Afrika und in der Südsee waren diese den Zivilbehörden, in Kiautschou dem Gouvernement unterstellt. Sie waren bis zum Ersten Weltkrieg nicht Teil der militärischen Verwaltung. (Bei den Zahlenangaben über Polizeitruppen handelt es sich häufig um Sollstärken.)

Deutsch-Ostafrika
  • Stärke: 4 Offiziere, 61 deutsche Wachtmeister, 147 afrikanische Unteroffiziere, 1.863 Askari (ohne so genannte „Knüppel-Askaris“)
Kamerun
  • Stärke: 4 Offiziere, 37 Köpfe sonstiges deutsches Personal, 1.255 Mann (ausschließlich Zoll)
Deutsch-Südwestafrika
  • Stärke: 7 Offiziere, 9 Köpfe Verwaltung, 68 Polizeiwachtmeister, 432 Polizeiserganten, 50 Vertragspolizisten, außerdem einheimische Polizeidiener
Togo
  • Stärke: 2 Offiziere, ? Polizeimeister, 530 afrikanische Soldaten
Deutsch-Neuguinea
  • Stärke: 19 deutsche Polizeimeister, 670 einheimische Polizisten in Neuguinea und auf den Inseln; ein einheimischer Polizeimeister
Deutsch-Samoa
  • Stärke: 30 Fitafita und 20–25 Landespolizisten. Die Fitafita bestand aus Häuptlingssöhnen und war hauptsächlich für den Ordonnanzdienst, den Dienst als Bootsmannschaft, Hilfspolizist, Ehrenwache und Postbote vorgesehen. Die Landespolizisten waren dagegen für den üblichen Polizeidienst vorgesehen.
Kiautschou
  • sog. chinesische Polizei (war Teil der Zivilverwaltung und bestand ausschließlich aus Chinesen)
  • Europäischer Stab und 60 Chinesen

Die berittene Landespolizei von Deutsch-Südwestafrika bestand im Gegensatz zu den berittenen Polizeien der anderen Kolonien ausschließlich aus Deutschen.

Moderne Schutztruppen

Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der aus der Kolonialzeit stammende Begriff Schutztruppe (meist internationale) Truppen, die in anderen Ländern nach einem Krieg oder Ähnlichem die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen. Beispiele für eine solche Schutztruppe war die ISAF in Afghanistan oder ist die KFOR im Kosovo.

Film und Fernsehen

Siehe auch

Literatur

  • Hans Schinz: Deutsch-Südwest-Afrika. Forschungsreisen durch die deutschen Schutzgebiete Gross-Nama- und Hereroland, nach der Kunene, dem Ngami-See und der Kalaxari 1884–1887. Mit Karte, Bildern und Illustrationen. Schulzesche Hofbuchhandlung, Oldenburg u. a. 1891.
  • Kurd Schwabe: Mit Schwert und Pflug in Deutsch-Südwestafrika. Vier Kriegs- und Wanderjahre. Mit zahlreichen Karten und Skizzen sowie Abbildungen und Tabellen. Ernst Siegfried Mittler u. Sohn, Berlin 1899.
  • Kurd Schwabe: Dienst und Kriegsführung in den Kolonien und auf überseeischen Expeditionen. Berlin 1903, Reprint Saarbrücken 2011 (Fines Mundi GmbH).
  • Schutztruppen. In: Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 3. Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 321ff. (Nachdruck: Fines Mundi, Saarbrücken 2010).
  • David Killingray, David E. Omissi (Hrsg.): Guardians of empire. The armed forces of the colonial powers c. 1700–1964. Manchester University Press, Manchester 1999, ISBN 0-7190-5734-5 (Studies in Imperialism).
  • Wolfgang Reith: Die Kommandobehörden der Kaiserlichen Schutztruppe in der Heimat. 2 Teile. In: Deutsches Soldatenjahrbuch. 48/49, 2000/2001, ISSN 0417-3635, S. 228–235 und 50, 2002, S. 64–73.
  • Wolfgang Reith: Die Kaiserlichen Schutztruppen – Deutschlands Kolonialarmee 1889–1919. Glanz & Gloria Verlag, Windhoek 2017, ISBN 978-99916-909-6-4.
  • Florian Hoffmann: Okkupation und Militärverwaltung in Kamerun. Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols. 1891–1914, Teil I: Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols. Teil II: Die kaiserliche Schutztruppe und ihr Offizierkorps. Cuvillier, Göttingen 2007, ISBN 978-3-86727-472-2 (Bd. 1), ISBN 978-3-86727-473-9 (Bd. 2), (Zugleich: Münster, Univ., Diss., 2006).
  • Dirk Rottgardt: German Armies' establishments 1914/18. Band 8: Schutztruppen and other overseas troops. Nafziger Collection, West Chester OH 2007, ISBN 978-1-58545-179-1.
  • Thomas Morlang: Askari und Fitafita. „Farbige“ Söldner in den deutschen Kolonien. Links, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-476-1 (Schlaglichter der Kolonialgeschichte 8).
  • André Tiebel: Die Entstehung der Schutztruppengesetze für die deutschen Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und Kamerun (1884–1898). Lang, Frankfurt am Main u. a. 2008, ISBN 978-3-631-57096-8 (Rechtshistorische Reihe 358), (Zugleich: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2007).
  • Jürgen Kraus, Thomas Müller: Die deutschen Kolonial- und Schutztruppen. Von 1889 bis 1918. Geschichte, Uniformierung und Ausrüstung (= Kataloge des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt, Band 7). Verlag Militaria, Wien 2009, ISBN 978-3-902526-24-3.
  • Eva Maria Laederach: Die Entstehung der deutschen Schutztruppe in Ostafrika. Eine Entstehungsgeschichte mit Blick auf die politischen Debatten im Reichstag. VDM Verlag, Saarbrücken 2009, ISBN 978-3-639-17854-8.
  • Stefanie Michels: Schwarze deutsche Kolonialsoldaten. Mehrdeutige Repräsentationsräume und früher Kosmopolitismus in Afrika. transcript Verlag, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-8376-1054-3.
  • Schutztruppen-Ordnung für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika 1898/1908. Organisatorische Bestimmungen und Uniformierung, Melchior-Verlag, Wolfenbüttel 2011, ISBN 978-3-942562-52-2.
  • Sven Schepp: Unter dem Kreuz des Südens. Auf Spuren der Kaiserlichen Landespolizei von Deutsch-Südwestafrika. Frankfurt am Main (Verlag für Polizeiwissenschaft) 2009, ISBN 978-3-86676-103-2.
  • Jakob Zollmann: Koloniale Herrschaft und ihre Grenzen. Die Kolonialpolizei in Deutsch-Südwestafrika 1894–1915 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 191). Göttingen 2010, ISBN 978-3-525-37018-6, zugleich Phil. Diss. der FU Berlin.
  • Alejandro Quesada, Stephen Walsh: Imperial German Colonial and Overseas Troops 1885–1918 (= Osprey Publishing, Men-at-Arms-Series, Band 490). 2013, ISBN 978-1-78096-164-4.
  • Matthias Häußler: Soldatische Hinterwäldler oder Avantgarde? Über die Kaiserliche Schutztruppe in „Deutsch-Südwestafrika“. In: Militärgeschichtliche Zeitschrift, 71, H. 2, S. 309–327.
  • Edgar Graf von Matuschka: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 bis 1918, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, Band 3, Abschnitt V, Herrsching (Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft) 1983, ISBN 3-88199-112-3, S. 157–282.
Commons: Schutztruppe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Schutztruppe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. a b Uwe Schulte-Varendorff: Schutztruppe. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hrsg.): Kolonialismus hierzulande – Eine Spurensuche in Deutschland. Sutton Verlag, Erfurt 2007, ISBN 978-3-86680-269-8, S. 386–390 (hier: S. 389).
  2. Bismarck war ursprünglich gegen den Erwerb von Kolonien; ihm schwebte vor, dass private Gesellschaften unter dem nicht genauer beschriebenen Schutz des Deutschen Reiches wirtschaftliche Unternehmungen in den Überseegebieten ausführen sollten. Diese deutschen Kolonialgesellschaften waren jedoch nicht in der Lage, sich gegen den Widerstand der einheimischen Bevölkerung durchzusetzen, sodass die Reichsregierung nach und nach die tatsächliche Herrschaft ergriff und so aus den „Schutzgebieten“ Kolonien wurden.
  3. Art. Kolonialgesellschaft für Südwestafrika (Memento vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive) in Deutsches Koloniallexikon
  4. Art. Polizeitruppen (Memento vom 3. Juli 2007 im Internet Archive) in Deutsches Koloniallexikon
  5. sog. Dahomeaufstand 1893 – siehe Golf Dornseif, Aufbaujahre der Schutztruppe Kameruns und ihre Folgen t (Memento vom 10. Juni 2015 im Internet Archive) (PDF; 973 kB)
  6. Tanja Bührer: Die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: Koloniale Sicherheitspolitik und transkulturelle Kriegführung, 1885 bis 1918. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2011, ISBN 978-3-486-70442-6.
  7. Nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs in Südwestafrika wurde am 26. Oktober 1914 die aus Afrikanern bestehende „Kamerun-Kompanie“ ins Leben gerufen. Sie bestand aus wenigen liberianischen Hafenarbeitern, hauptsächlich aber aus knapp 50 ehemaligen Söldnern der Kameruner Schutztruppe. Letztere waren aufgrund einer Meuterei nach Südwestafrika verbannt worden, wo sie Zwangsarbeit leisten mussten. Gouverneur Theodor Seitz versprach ihnen, dass sie nach dem Kriegsdienst zurück in ihre Heimat dürften. Die „Kamerun-Kompanie“ musste wiederum afrikanische Zwangsarbeiter im Norden der Kolonie bewachen sowie Eisenbahnen ausbessern. Da die Deutschen an der Zuverlässigkeit zweifelten, wurde die Kompanie am 24. März 1915 aufgelöst. Vgl. Thomas Morlang: Askari und Fitafita: »Farbige« Söldner in den deutschen Kolonien. Berlin: Christoph Links Verlag, 2008, ISBN 978-3-86153-476-1, S. 69 ff Buch bei Google-Books. Ferner wurde eine kleine Einheit aus der Volksgruppe der Baster zur Bewachung Kriegsgefangener aufgestellt.
  8. Amtpresse Preußens, Die Kämpfe in Kamerun (IV. Jahrgang. No. 12. Neueste Mittheilungen. Verantwortlicher Herausgeber: Dr. H. Klee. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 1885.), bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz [1] (eingesehen am 20. September 2010)
  9. vgl. die Artikel „Eingeborenenrecht“ und „Militärstrafgesetze“ im Deutschen Koloniallexikon (Memento vom 17. Mai 2017 im Internet Archive).
  10. die häufig anzutreffende Bezeichnung "Oberkommando" ist nicht richtig – vgl. Art. Schutztruppen im Koloniallexikon 1914.
  11. Stand: 1914.
  12. Friedrich Wilhelm Mohr: Handbuch für das Schutzgebiet Kiautschou. Walter Schmidt, Tsingtau 1911, OCLC 80969669 (Textarchiv – Internet Archive).
  13. Joachim Schultz-Naumann: Unter Kaisers Flagge. Deutschlands Schutzgebiete im Pazifik und in China einst und heute. Universitas, München 1985, ISBN 3-8004-1094-X, S. 204.
  14. Werner Haupt: Die deutsche Schutztruppe 1889/1918. Nebel Verlag, Utting 2001, ISBN 3-89555-032-9, S. 146.
  15. Brüninghaus: Marineinfanterie (Memento vom 10. Dezember 2021 im Internet Archive), in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 2, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 507.
  16. Curt Huguenin: Geschichte des III. See-Bataillons. Adolf Haupt, Tsingtau 1912, OCLC 80969669 (Digitalisat der Universitätsbibliothek Heidelberg).
  17. Kurt Aßmann: Die Kämpfe der kaiserlichen Marine in den deutschen Kolonien. Mittler & Sohn, Berlin 1935.
  18. Die Deutsche Kolonialgesetzgebung: Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen mit Anmerkungen und Sachreg [...]: (1903). Sechster Teil. 1901 bis 1902 / auf Grund amtlicher Quellen hrsg. von Gerstmeyer, Dr. Köbner. Berlin. 1903. Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, HA 10 En 7300-6.1901/02, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46:1-15732 / Urheberrechtsschutz – Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG), S. 625.

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