Die Geschichte des Autobahnnetzes in Österreich begann 1926 mit Planungen einer Autostraße von Wien zum Semmering.[1]
Betriebslänge
Mit Stand 1. Jänner 2010 gab es in Österreich 1719 km Autobahnen sowie 466 km Schnellstraßen, von denen etwa 288 km Autobahnquerschnitt aufwiesen. Zusätzlich befanden sich circa 56 km Autobahnen und 226 km Schnellstraßen in Bau bzw. in Planung.
Tunnel
Von den 182 Tunnelanlagen mit insgesamt 340,895 km Tunnelröhren verfügen 174 km über zwei Röhren. Als wirksames Mittel der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden derzeit mehrere zweite Tunnelröhren realisiert. Bis 2010 wurden circa 842 Mio. Euro in die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen und in den Ausbau der Tunnels investiert. Mit Stand 1. Jänner 2010 waren weitere 117,572 km Tunnelröhren in Bau oder in Planung.
Nummerierung
Laut Bundesstraßengesetz sind die Anforderungen an eine Bundesstraße A (Autobahn) und eine Bundesstraße S (Schnellstraße) gleich. Autobahnen und Schnellstraßen haben neben der Nummerierung Namensbezeichnungen mit regionalem Bezug (z. B. Inntal-Autobahn und Semmering-Schnellstraße), die bei Verkehrsdurchsagen zusätzlich zu den jeweiligen Straßennummern angesagt werden. Auf den Verkehrsschildern finden sich diese Namen nicht wieder, sie sind jedoch allgemein bekannt.
Intern werden auf den Websites der Asfinag – anders als im Bundesstraßengesetz – die Bundesstraßen auch mit der Buchstaben-Zahlenkombination ohne Leerzeichen (zum Beispiel A1 für die West Autobahn)[2] oder mit durchgehend zweistelligen Zahlen (zum Beispiel A09 für die Pyhrn Autobahn) bezeichnet.[3]
Ausschilderung der Ausfahrten
Die Bezeichnung der Autobahnausfahrten erfolgt gemäß der Kilometrierung, Exit 72 ist somit nicht die 72. Ausfahrt, sondern befindet sich (etwa) bei km 72 der betreffenden Straße. Kreuzungspunkte zwischen mehreren Autobahnen bzw. Schnellstraßen werden Knoten genannt, wobei in Österreich nicht wie in Deutschland zwischen Autobahnkreuz, Autobahndreieck oder Autobahngabelung unterschieden wird. Die Einführung der Bezeichnungsweise „EXIT xx“ erfolgte etwa in den 1980er-Jahren und damit später als in (West-)Deutschland und viel später als in den USA.
Um 1970 standen Tafeln zur Wegweisung generell nur rechts der Richtungsfahrbahn. Übersichten listeten zur Orientierung die Namen von 3 oder 4 bedeutenden Ausfahrten oder Zielstädten und jeweils die verbleibende Strecke Autobahn im Format „xxx km“ Das Mitführen von papierenen Straßenkarten war damals üblich. Wer von Salzburg nach Wels (Messestadt, damals 40.000 Einwohner) fuhr, musste wissen, dass die Ausfahrt „Sattledt“ (heute exit 195) (2.000 Einw.) günstiger war, anstatt ca. 30 km Umweg via Ausfahrt Traun (in Haid, heute exit 174) in Kauf nehmen zu müssen. Dass rund 12 km nach Sattledt eine für „zurück nach Wels“ nützliche Abfahrtsmöglichkeit vom Parkplatz in Allhaming (heute ausgebaut als Exit 183 / Allhaming, Parkplätze nach NO verschoben) bestand, war nur Einheimischen bekannt; die Schranke der Betriebszufahrt blieb dort einfach offen.
In der Regel „400 m“ oder „250 m“ vor dem Beginn der Ausfahrt stand der Vorwegweiser mit der Bezeichnung der Ausfahrt und der Abstandsangabe. Am Ausfahrtsbeginn stand die größte Tafel, ein stumpfes Rechteck jedoch mit schräger rechten Seite, sodass rechts oben ein etwa 60° spitzes Eck entstand. Ein etwa im Winkel von 45° verlaufender Pfeil auf der Tafel zeigte in dieses Eck. Beschriftet war sie beispielsweise mit „AUSFAHRT Sattledt“. Später wurde am Teilungsspitz noch eine Tafel „Ausfahrt ->“ montiert.
In den 1980ern wurde eine kleine Zusatztafel „EXIT xxx“ oben auf verschiedene Ausfahrtswegweisertafeln gesetzt.
Maut
In Österreich besteht seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht. Ausgenommen davon ist der derzeit noch nicht vierspurig ausgebaute Abschnitt der Stockerauer Schnellstraße S 5 zwischen Knoten Jettsdorf und Krems an der Donau[4]. Die Maut- bzw. Vignettenpflicht wird durch ein entsprechendes Hinweisschild direkt bei den Auffahrten zur Autobahn bzw. Schnellstraße angekündigt. Kommt man über die Grenze nach Österreich, wird auf die Mautpflicht und auf Verkaufsstellen für Vignetten i. A. viele Kilometer vor der Grenze hingewiesen.
Bemautung bis 3,5 t
Für Motorräder und Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen zGG gibt es jeweils eine Autobahnvignette, welche als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette erhältlich ist, sowie seit 2024 auch als 1-Tages-Vignette. Darüber hinaus gibt es sechs Sondermautstrecken, welche von der Vignettenpflicht ausgenommen sind. Hier ist die Gebühr direkt bei den Mautstationen oder im Voraus (Videomaut) zu entrichten.
Am 13. November 2019 beschloss der Nationalrat, bestimmte Autobahnabschnitte von der zeitabhängigen Maut auszunehmen. Diese Regelung trat mit 15. Dezember 2019 in Kraft und soll nach einem Jahr evaluiert werden. Folgende Strecken sind betroffen:
A 1 West Autobahn: Staatsgrenze am Walserberg – Anschlussstelle Salzburg Nord
A 12 Inntal Autobahn: Staatsgrenze bei Kufstein – Anschlussstelle Kufstein-Süd
A 14 Rheintal/Walgau Autobahn: Staatsgrenze bei Hörbranz – Anschlussstelle Hohenems
A 26 Linzer Autobahn (derzeit in Bau) gültig bis Gesamtfertigstellung (Anschluss an die A 7 am Knoten Linz/Hummelhof)[5]
Ab ihrer Fertigstellung bis zur Verkehrsfreigabe der neuen Linzer Eisenbahnbrücke (am 30. August 2021) waren auch die Bypassbrücken der VÖEST-Brücke zwischen den Anschlussstellen Hafenstraße und Urfahr von der Maut befreit.
Bemautung über 3,5 t
2004 wurde in Österreich die Lkw-Maut eingeführt, zuvor gab es eine eigene Lkw-Vignette. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen werden seither entfernungsabhängig mittels GO-Box bemautet. Die Mauteinhebung erfolgt mittels Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses. Um Mautflüchtlingen vorzubeugen, gibt es auf den meisten niederrangigen Straßen parallel zu Autobahnen Durchfahrtsverbote für Lastkraftfahrzeuge. Vignetten und GO-Boxen sind unter anderem an Tankstellen erhältlich.
Derzeitiges Straßennetz
Teilnetze
Das derzeitige Netz der Autobahnen und Schnellstraßen besteht aus zwei Teilnetzen, die nicht durch eine innerösterreichische Autobahn oder Schnellstraße miteinander verbunden sind. Das westliche Teilnetz umfasst die Inntal Autobahn A 12, die Brenner Autobahn A 13, die Rheintal/Walgau Autobahn A 14 und die Arlberg Schnellstraße S 16.
in Betrieb; Umfahrung Drasenhofen als zweispurige Autostraße; Abschnitt Poysdorf-Nord – Staatsgrenze Drasenhofen mit Ausbau der Umfahrung Drasenhofen in Planung
Da die österreichische Straßenverkehrsordnung keine Schnellstraße kennt, sind die Schnellstraßen je nach Ausbauzustand entweder als Autobahn oder Autostraße ausgeschildert.
Die Schnellstraßen S 1, S 2, S 6, S 10, S 33 und S 36 stehen straßenverkehrsrechtlich durchgehend im Rang einer Autobahn, die Schnellstraßen S 3, S 4, S 5, und S 31 sind das nur teilweise. Einen Spezialfall bildet die S 35, welche trotz Autobahnquerschnitt und erlaubten Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h wegen der engen Kurvenradien nur als Autostraße beschildert ist.
Neben den Schnellstraßen gibt es auch einige Autostraßen mit Autobahnquerschnitt, die sich in Landesverwaltung befinden und daher nicht Teil des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind.
Dieser Absatz enthält Autobahnabschnitte, welche mehr als vier Fahrstreifen aufweisen. Nicht aufgelistet werden einseitige Langsamfahrstreifen bei Steigungsstrecken.
Die Autobahnen und Schnellstraßen werden durch 44 Autobahnmeistereien erhalten, welche von der Asfinag betrieben werden. Eine Ausnahme bildet die Autobahnmeisterei Eibesbrunn, welche von der privaten Betreibergesellschaft Bonaventura betrieben wird.