1388 wurde Lippold von Bredow von Jobst von Mähren, nachdem dieser von seinem Vetter Sigismund die Mark Brandenburg als Pfand erhalten hatte, zum Statthalter (wieder-)ernannt. Er führte mehrere kriegerische Auseinandersetzungen mit Albrecht III., Erzbischof von Magdeburg.[6] Zwei Jahre später wurde gegen ihn in Magdeburg in Abwesenheit ein kirchlicher Prozess angestrebt. Durch Papst Bonifatius IX. wurde in diesem Prozess der Dechant der Kirche St. Sebastian zum Richter ernannt.[7]
1391 wurde Lippold von Bredow beim Angriff auf das Schloss in Milow von den Magdeburgern gefangen genommen und bis November 1396 in Haft gehalten. Seine Freilassung wurde erst durch König Wenzel erreicht. Die weiteren Jahre verwaltete er sein Amt und seine Besitzung, zu der das Schloss Plaue gehörte, trotz Fehden und Raubrittertum wohl relativ ruhig.[6] In einer Urkunde aus dem Jahr 1399 wurde ein Vertrag zwischen Erzbischof Albrecht III. und Lippold von Bredow über das Schloss Plaue und zu leistenden Beistand Lippolds und seiner Freunde gegen die Mark Brandenburg festgeschrieben[8], und im folgenden Jahr 1400 übertrug Lippold seine Ländereien seinem Schwiegersohn Johann von Quitzow. Dieser war mit Bredows Tochter Agnes verheiratet.[6]
In einer Urkunde von Friedrich I. von 1412 ist Lippold von Bredow als Zeuge angegeben.[10]
Ehrungen
In der Berliner Siegesallee stand eine Büste Lippolds von Bredows. Geschaffen von Eugen Börmel und enthüllt am 6. Mai 1900 stand sie in der Gruppe 14 und flankierte rechts die des Kaisers Sigismund. Die Figuren befinden sich seit Mai 2009 in der Zitadelle Spandau. Der Kopf der Statue war abgebrochen und wurde 1984 wieder angesetzt.
↑Johannes Schultze (Hrsg.): Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375. Kommissionsverlag von Gsellius, Berlin 1940, [Topographische Beschreibung der Mark]. Marchia media, S. 63–65, Kremmen: S. 64; Neustadt an der Dosse: S. 65.
↑Johannes Schultze (Hrsg.): Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375. Kommissionsverlag von Gsellius, Berlin 1940, (Obule et Merice). Motelow, S. 173–174.