Die Justizkanzlei Rotenburg war ein Gericht für die Rotenburger Quart mit Sitz in Rotenburg an der Fulda.
Hessen-Rotenburg war im HRR ein teilsouveränes Fürstentum (Paragium) unter der reichsrechtlichen Oberhoheit von Hessen-Kassel. In der napoleonischen Zeit wurden die hessischen- und thüringischen Teile dieser Herrschaft Teil des Königreichs Westphalen. Nach dessen Ende 1813 wurde Hessen-Rotenburg wieder hergestellt.
Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit wurden Justizämter als Gerichte erster Instanz eingerichtet. Als Gericht zweiter Instanz entstand die fürstlich Rotenburgische Justizkanzlei Rotenburg. Der Justizkanzlei waren folgen Justizämter nachgeordnet:
Mit dem Tod von Victor Amadeus von Hessen-Rotenburg starb die Linie Hessen-Rotenburg in männlicher Linie aus und die hessischen und thüringischen Besitzungen fielen an das Kurfürstentum Hessen. Die Justizämter wurden als kurhessische Justizämter weitergeführt. Die Justizkanzlei Rotenburg wurde aufgehoben. Seine Aufgaben übernahm das Obergericht für die Provinz Niederhessen in Kassel.