Die Herrschaft Dalberg – im engeren Sinn – war ein unmittelbar um die Burg Dalberg gelegenes Territorium. Es wurde später auch als „Herrschaft Wallhausen“ bezeichnet. Dazu gehörten:
[1]:
Das Gebiet war ursprünglich salisch. Im 12. Jahrhundert gehörte es dem Hochstift Speyer und der Bischof von Speyer hatte es als Lehen an die Familie Weyerbach vergeben[5], die sich auch als „Herren von Dalberg“ bezeichneten.[6]
Im 14. Jahrhundert erwarb Johann III. Kämmerer von Worms, der über seine erste Frau, Juliane, in die Verwandtschaft der Herren von Dalberg eingeheiratet hatte, 5 % der Burg und die Hälfte der Herrschaft Dalberg.[7] Noch im 14. Jahrhundert starb die Familie der ersten Dalberger aus. Johann XI. Kämmerer von Worms brachte sich in dieser Zeit in den Besitz der gesamten Burg und Herrschaft und fügte fortan seinem Familiennamen Kämmerer von Worms den Zusatz „zu Dalberg“ bei. 1390[8] oder 1400[9] hatte die Familie den Alleinbesitz an der Herrschaft erlangt.
Der wirtschaftlich potenten Familie von Dalberg gelang es im Laufe der Zeit, einen umfangreichen, aber weit verstreuten Besitz zu erwerben, zu dem auch die engere Herrschaft Dalberg gehörte, der sich aber weit darüber hinaus vergrößerte und insgesamt nach der Familie Dalberg benannt wurde – die Herrschaft Dalberg im weiteren Sinn. Im 19. Jahrhundert befand sich die Verwaltung des in Deutschland gelegenen Besitzes in Aschaffenburg.[Anm. 1] Die Verwaltung der böhmischen Güter befand sich in Datschitz.
Bestandteile
Zur Herrschaft Dalberg im weiteren Sinn zählte – teilweise auch nur vorübergehend, da immer wieder einmal Besitz verkauft, getauscht oder erworben wurde:
Herrschaften
die engere Herrschaft Dalberg (auch: „Amt Wallhausen“), ein Lehen des Bischofs von Speyer.[11],
die Herrschaft St. Martin, ein Lehen des Bischofs von Speyer.[12], gehörte seit 1323 zur Hälfte, seit 1439 ganz zur Herrschaft Dalberg.[13] Bestandteile waren:
Eine Quelle[28] behauptet die Zugehörigkeit von Neustadt an der Haardt als Lehen von den Grafen von Leiningen, zur Herrschaft Dalberg. Alle anderen Quellen ordnen es aber der Kurpfalz zu.[29]
Im Lauf der Zeit erwarb die Familie eine stattliche Zahl von Besitzungen, territorialer Art, aber auch Rechte. Dieses „Territorium“ war zwar klein und zersplittert, aber eine eigene reichsunmittelbareHerrschaft. Es erstreckte sich schließlich zwischen Koblenz im Norden, Neuweiler im Süden, dem Odenwald im Osten und Landstuhl im Westen[80] und bestand formal bis zum Ende des Alten Reiches. Der größte Teil ging allerdings mit der französischen Besetzung des linken Rheinufers 1793 bereits verloren. Das bekannteste der Rechte war der Judenschutz in der Stadt Worms. Er bezog sich auf den Schutz der Juden, wenn sie das Ghetto verließen, insbesondere etwa zu Hochzeiten und Begräbnissen. Dann stellten die Dalbergs Begleitschutz. Dieser wurde über eine Abgabe durch die Juden bezahlt und betrug Ende des 15. Jahrhunderts 80 Malter Korn.[81]
In der Reformation blieb die Familie von Dalberg überwiegend und letztendlich dauerhaft römisch-katholisch und nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio mussten ihr darin auch ihre Untertanen folgen. In der Herrschaft Dalberg fanden an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert eine Reihe von Hexenprozessen statt.[82]
Ab 1513 gab es in einzelnen Herrschaften Gerichtsordnungen.[83] 1531 erhielt die Familie Dalberg ein Privilegium de non appellando für ihr Territorium.[84] 1559 wurde eine Dalberger Hofgerichtsordnung nach dem Vorbild derjenigen der Grafschaft Leiningen-Hardenburg für das Gesamtterritorium der Herrschaft Dalberg eingeführt, eine Prozessordnung für die Berufungsinstanz. Das Hofgericht wurde in Herrnsheim eingerichtet. Im Gegensatz zu Hofgerichten benachbarter Territorien, etwa der Kurpfalz oder in Kurmainz, fungierte in der Herrschaft Dalberg der Senior der regierenden Familie persönlich als Hofrichter[85], was sicher auch an dem geringen Umfang des Herrschaftsgebiets lag.
Kurt Andermann: Der Aufstieg der Kämmerer von Worms im späten Mittelalter. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, Neue Folge, Band 31), ISBN 978-3-88443-054-5, S. 13–34.
Friedrich Battenberg: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherren von Dalberg 1165–1843:
Band 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 Und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich-Franckensteinschen Archivs in Ullstadt = Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/1. Darmstadt 1981. ISBN 3-88443-222-2
Band 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Kunsthauses Heylshof in Worms; Nachträge und verlorene Dalberger Urkunden im Staatsarchiv Darmstadt (Regesten Nr. 1666–3385)= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/2. Darmstadt 1986. ISBN 3-88443-237-0
Band 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner von Dieburg) = Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14/3. Darmstadt 1987. ISBN 3-88443-238-9
Friedrich Battenberg: Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. und 17. Jahrhundert. In: A. Gerlich: Regionale Amts- und Verwaltungsstrukturen im rheinhessisch-pfälzischen Raum (14. bis 18. Jahrhundert) = Geschichtliche Landeskunde 25. Steiner, Wiesbaden 1984. ISBN 978-3-515-04210-9, S. 131–172.
Friedrich Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft Dalberg und die Juden. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 155–184.
Eric Beres: Die Kämmerer von Worms und ihre Bedeutung für die Region um Wallhausen und Dalberg. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 137–154.
Jana Bisová: Die Kämmerer von Worms in Böhmen und Mähren. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 289–316.
Johannes Bollinger: 100 Familien der Kämmerer von Worms und der Herren von Dalberg. Bollinger, Worms-Herrnsheim 1989. Ohne ISBN.
William D. Godsey: Ritteradel zwischen altem Reich und neuer staatlicher Ordnung. Die Dalberg zwischen 1750 und 1850. In: Kurt Andermann (Hrsg.): Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Bd. 31. Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-88443-054-5, S. 247–288.
Andrea Kraft: Ortsverzeichnis zur Historischen Karte der Pfalz und Rheinhessens 1789. 2. Auflage. Landesarchiv Speyer, Speyer 2008.
Edward Stendell: Die Familien der ehemaligen unmittelbaren Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein – Teil 2. In: Friedrich-Wilhelm-Schule […] zu Eschwege (Hg.): Jahresbericht über das Schuljahr 1900/1901, S. 3–23.
Carl. J. H. Villinger: Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg und ihre Beziehungen zu Oppenheim. In: 1200 Jahre Oppenheim am Rhein. Stadt Oppenheim, Oppenheim 1965, S. 55–68.
Weblinks
Commons: Dalberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
↑Dass eine Urkunde von 1392 von „Judengericht“ spricht, hat unzutreffender Weise zu Spekulationen über ein entsprechendes Justizorgan geführt, zu dem aber sonst keine Belege überliefert sind. Battenberg: Die reichsritterschaftliche Herrschaft, S. 167, geht davon aus, dass hier der bekannte Judenschutz, den die Kämmerer von Worms innehatten, gemeint ist.