Das Gebiet des Gerichtsbezirks Rattenberg wurde im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2]
ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Kufstein zum politischen Bezirk Kufstein zusammengefasst.[3]
Im Jahr 1900 umfasste das Gebiet des Gerichtsbezirks Rattenberg 550,78 km².[4]
Per 1. Juni 1924 musste der Gerichtsbezirk Rattenberg die Katastralgemeinde Rattenberg-Wörgl an den Gerichtsbezirk Kufstein abtreten.[5]
Auch die nationalsozialistische Verwaltungsreform führte langfristig zu einer Verkleinerung des Gerichtsbezirks. Mit der „Verordnung des Landeshauptmanns vom 15. Oktober 1938 über die Einteilung des Landes Tirol in Verwaltungsbezirke“ wurde der „Verwaltungsbezirk Kufstein“ (später „Landkreis Kufstein“) aus dem bisherigen Bezirk Kufstein, jedoch ohne die Gemeinden Bruck am Ziller und Steinberg am Rofan gebildet.[6]
Um die Gerichtsbezirksgrenzen wieder an die politischen Grenzen anzugleichen, übernahm der Gerichtsbezirk Schwaz per 1. Juli 1970 die Gemeinden Bruck am Ziller und Steinberg am Rofan vom Gerichtsbezirk Rattenberg.[7]
Die Fläche des Gerichtsbezirks Rattenberg verringerte sich dadurch von 545,59 km² (1951)[8] auf 471,02 km² (1971).[9]
Bereits zum zweiten Mal stand 2012 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Rattenberg auf dem Programm des Justizministeriums.[10][11]
↑Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Tirol. Jahrgang 1938, IX. Stück, Nr. 20: „Verordnung des Landeshauptmanns vom 15. Oktober 1938 über die Einteilung des Landes Tirol in Verwaltungsbezirke“.
↑BGBl. Nr. 183/1970: „Verordnung der Bundesregierung vom 23. Juni 1970, mit der die Sprengel der Bezirksgerichte Rattenberg und Schwaz geändert werden.“
↑Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Juni 1951, Wien 1953
↑Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1971, Tirol. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 12. Mai 1971, Wien 1974.